Ich bin selbstständig und setze seit 20 Jahren ein Arbeitszimmer vom Einkommen ab. Nun verlangt das Finanzamt plötzlich einen Grundriss der Wohnung - was tun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dir sollte klar sein, das Arbeitszimmer nur abgesetzt werden können, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine dauerhafte Mischnutzung ist nicht vorgesehen. Allerdings müssen Kontrollen ja angekündigt werden. Wenn also vorübergehend im Arbeitszimmer mal was privates abgestellt wurde, kann das ja dann wieder entfernt werden. Die Dinge, die im Arbeitszimmer vorhanden sind, müssen ja, bei einer Renovierung auch in den Privat genutzten Räumen für den Zeitraum der Renovierung abgestellt werden. Bei Deinem extrem kleinen Arbeitszimmer kann man sicherlich eine Kammer für die Lagerung der Akten mit ansetzen, weil die Akten für 10 Jahre ja nicht mit in das Arbeitszimmer passen.

Ein Staubsauger kann sicherlich im Arbeitszimmer abgestellt werden. Schließlich wird er ja auch zum Reinigen des Arbeitszimmers genutzt.

Also Grundriß aufzeichnen und Kopie schicken.


Brigi123 
Beitragsersteller
 15.05.2017, 22:04

Nochmal als Rückmeldung: 

Das FA hat sämtliche Angaben meinerseits übernommen. Die Hinzurechnung der Kammer war also in Ordnung.

Auch der fehlende offizielle Grundriss war kein Problem. Ich hatte dann selbst per Hand einen ungefähren Grundriss erstellt, wobei ich aber nur die veranschlagten Zimmer ausgemessen habe.

Die veranschlagten qm-Anteile wurden jedenfalls skzeptiert.

Nochmal Danke!

Brigi123 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 00:50

Danke, das hat mir sehr gut geholfen.

Wer Steuerbegünstigungen will, sollte die Nachprüfungen des FA erdulden. Liefere den Grundriss und warte ab. Vermeide es den Staubsauger und das Gästebett in den Grundriss einzutragen :-))


Brigi123 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 00:50

Danke für die dezenten Hinweise.

Was tun ? Schicke dem Finanzamt einen Grundriss der Wohnung !

Hier noch eine Korrektur: "Es sind dann 20% der gesamten Wohnungskosten." Das ist nicht relevant. Relevant ist der m² - Anteil des (r) Arbeitszimmer (s) zur m² - Zahl der Wohnung.


Brigi123 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 00:37

Ich versteh leider nicht, warum man so eine Antwort hier einstellt. Zumal ja bereits vorher zwei hilfreiche Antworten vorhanden waren.

Natürlich interessiert sich das Finanzamt letztendlich für den Kostenanteil des Arbeitszimmers an den gesamten Wohnungskosten. Dieser wird über das prozentuale Verhältnis der qm des Arbeitszimmers zu den qm der gesamten Wohning ermittelt. Deine “Korrektur“ war insofern unangemessen.

Und noch vielen Dank für den Tip, einen Grundriss an das FA zu schicken. Da wäre ich durchaus auch selbst drauf gekommen, das war aber nicht die Frage.

Die beiden anderen Beantworter sind ja sehr gut  auf meine Sorgen eingegangen (vielen Dank dafür), die übrigens nicht in der Überschrift standen. Aber Du hast ja offenbar doch den Text unter der Überschrift so halbwegs gelesen, oder? Was soll dann so eine Antwort? Es hat mich schon etwas geärgert. 

Manchmal ist keine Antwort besser als eine Antwort.

betroffen  20.03.2017, 11:36
@Brigi123

Natürlich war das die Frage.

In der Überschrift der Frage fragst Du, was Du tun sollst, nachdem das Finanzamt plötzlich eine Grundriss verlangt.

Im zweiten Absatz Deines Kommentars erfährt man, dass Du über die Berechnung bescheid weißt. -Jedoch erst dann - woher soll ich das vorher wissen? Denn in der Frage ziehst Du noch Fläche "qm" vom "Einkommen" (€) ab. Das geht natürlich nicht, denn die Einheiten sind unterschiedlich.

Manchmal sollte man auch die eigene Frage nochmal durchlesen.

Brigi123 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 22:26
@betroffen

Die anderen Beantworter haben die Frage jedenfalls bis zum Ende durchgelesen und meine eigentlichen Fragen beantwortet.

Aber natürlich hast Du auf die Frage aus der Überschrift super geantwortet., ich hab sie mir jetzt extra nochmal durchgelesen.Ich habe jetzt auch ein “Danke“ gesetzt, weil die Antwort so hilfreich war.