Zuordnung gemieteter Gebäudeteile zum Betriebsvermögen einer Einzelfirma?
In 2010 haben meine Frau und ich ein Grundstück erworben bebaut mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen und einem alten Schuppen. In 2010 habe ich eine Einzelfirma gegründet. Diese hat in dem Gebäude eine 40m² Wohnung gemietet (als Büro), dazu Kellerräume und Schuppen als Lagerräume. Ein Teil des Grundstücks wurde ebenfalls von der Einzelfirma gepachtet. Das Miet- und Pachtverhältnis wurde bis 2013 so vom Finanzamt akzeptiert.
In 2013 wurde der Schuppen abgerissen und eine Lagerhalle neu errichtet, welche auch an meine Einzelfirma vermietet wird. In diesem Zusammenhang wurde vor Baubeginn in 2013 vom Finanzamt eine Umsatzsteuernummer an meine Frau und mich als Grundstücksgemeinschaft vergeben. Da die Halle gewerblich vermietet wird, konnten wir die Umsatzsteuer für die Baukosten vom Finanzamt erstatten lassen. Ab diesem Zeitpunkt wurden auch die Mietverträge entsprechen mit Umsatzsteuer geändert. Dem Finanzamt lagen alle Mietverträge vor.
Unsere Steuererklärung 2014 wurde bis heute nicht abschließend bearbeitet. Im August diesen Jahren haben wir vom Finanzamt ein Schreiben erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass das Finanzamt beabsichtigt alle durch meine Einzelfirma gemieteten bzw. gepachteten Teile an Grundstück und Gebäude zur Hälfte (mein Anteil) meinem Betriebsvermögen zuordnen zu wollen.
Meine Frage: Kann das Finanzamt eine zuvor akzeptierte Situation dann ändern?
3 Antworten
Meine Frage: Kann das Finanzamt eine zuvor akzeptierte Situation dann ändern?
Eigentlich wirft der Sachverhalt ganz andere Fragen auf.
Aber zu dieser Frage: Ja, das Finanzamt kann einen Sachverhalt anders würdigen als im Vorjahr. Es wäre ja schlimm, wenn das Finanzamt die Fehler der Vergangenheit wiederholen müsste, oder?
Das spielt keine Rolle. Es wird nur in Zukunft das Haus zum Betrieb rechnen. Das trifft dich erst wenn du das Haus verkaufen willst.
Deine Firma kann nicht bei dir ein Büro mieten ?!?! Bei einer EInzelfima ist das ein Nullsummenspiel.
Das Miet- und Pachtverhältnis wurde bis 2013 so vom Finanzamt akzeptiert.
Klar warum auch nicht. Du hast 100 Euro Mieteinnahmen versteuert und die 100 Mietausgaben in der Einzelunternehmerrechneung abgezogen = Ergebniss =0
Wie so oft: Es kommt darauf an.
Das Finanzamt akzeptiert keine Situationen - es würdigt Sachverhalte.
Diese werden in Steuerbescheiden festgehalten.
Die aber können z.B. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sein - somit können sie jederzeit in vollem Umfang geändert werden.
Zudem unterliegt die Einkommensteuer der Abschnittsbesteuerung - d.h. dass Sachverhalte jedes Jahr neu zu beurteilen sind (dies geschieht meist theoretisch, aber eben auch praktisch).