Kann ich die Arbeitszimmer-Kosten voll abrechnen trotz gemeinsamer Wohnung?
Hallo Zusammen,
ich mache das erste Mal die Steuererklärung inkl. Arbeitszimmer. Nun teile ich meine Wohnung mit meiner Partnerin. Das heißt alle Kosten durch 2 (Miete, Strom, ...). Kann ich trotzdem das Arbeitszimmer anteilig von der Gesamtmiete/Strom/Heizkosten abrechnen?
Danke für Eure Hilfe.
1 Antwort
Wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen (kein ausrechender Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, oder Selbständigkeit), separater Raum, dann wird es nicht daran scheitern, dass man sich als Paar die Miete teilt.
Nur können natürlich nicht beide abziehen.
Hallo,
also ich habe offiziell ein Home Office vom Arbeitgeber und es ist ein separater Raum der gezielt für den Beruf eingerichtet ist.
Natürlich habe ich eigene Aufwendungen, da ich ja alle Kosten durch 2 Teile (zwischen mir und meine Freundin geregelt).
Gerne würde ich das AZ bestimmend nach der Quadrameter-Zahl vom den Gesamtkosten berechnen und dann eben anteilig meiner Freundin die Kosten erstatten.
So daß Sie mit ihren 50 % der Gesamtkosten eben nicht bsp. 1/4 Kosten des AZ mittragen muss, obwohl sie den Raum gar nicht nutzt.
Ich hoffe ich drücke mich verständlich aus :-) .
Es ist Haarspalterei, aber mir ist noch nicht bekannt wie das Finanzamt hier tickt.
Das würde darauf hinauslaufen, dass die Frau ihren Anteil am AZ an den Mann vermietet. Das kann man machen, wenn von vornherein kein Überschuss erzielt werden soll und kann (Stichwort Selbstkosten), ist das für die Frau nicht schlimm.
So werde ich es jetzt tun und die relevanten AZ rausrechnen & das übrige durch 2 teilen. Sollte es nachfragen geben, kann ich das am Besten verargumentieren.
Grundsätzlich bezahlt ja die Partnerin die Hälfte des auf das AZ entfallenden Stroms, Miete usw.
Damit fehlen dem Fragesteller schon mal eigene Aufwendungen.
M.E. kommt er also nur zum Ziel, wenn das AZ begrenzt abzugfähig ist und die 1.250,00 Euro gleichwohl erreicht werden. Oder wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird, nach der der Fragesteller allein die Kosten für das AZ trägt.
Oder gibt es im BMF-Schreiben einen Hinweis auf eine großzügigere Handhabung?