Das ist Unsinn.

Niemand kann essen und trinken mit einer Maske vor Mund und Nase.

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An Deiner Stelle würde ich so schnell wie möglich das Land verlassen und mich nie wieder hier blicken lassen. In beiderseitigem Interesse.

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Nachbar hat Blumenkästen auf unsere Mauer hingestellt darf er das ohne unsere Zustimmung???

Unser Nachbar hat seinen Eingang an unserem Gartenende, der Zugang zu dem Mietshaus führt über unser Grundstück. Der Weg zur Haustür des Nachbarn ist 120 cm breit, 80 cm in der Breite gehört zu unserem Flurstück. Wir nutzen den Weg selten, es führt zusätzlich vom Gartenweg eine Treppe (die gehört über die hälfte auch uns) zu dem Stück Weg wo er seine Mülltonnen vor das Gartentor stellt damit kein Fremder über den Zugang in seinen Garten geht. Für uns ist es lästig jedesmal die Mülltonnen weg zuschieben wenn wir mal da lang wollen. Kann ich verlangen daß die Mülltonnen und die Blumenkästen (stehen auf unserer Mauer) entfernt werden? Er hat ja noch weiter vorne Platz wo er die Tonnen hinstellen kann. Heute habe ich die Tonnen an die Seite geschoben um das Tor frei zu haben, er kam nach Hause und hat mich sofort beleidigt (kann ich hier nicht wieder geben) und die Tonnen gleich wieder vor das Tor gestellt. Wohne in NRW.

Die Treppe führt zu einem Gartenweg der noch für 3 Nachbarn als Wirtschaftsweg genutzt wird. Man kann am anderen Ende den Wirtschaftsweg verlassen. Deswegen wird die Treppe und der Zugang zum Mietshaus-Eingang selten von den anderen Nachbarn und uns genutzt. Der Gartenweg wurde vor Jahren gepflastert, heute wurde eine Reihe Pflastersteine auf einer Länge von ca.50 cm entfernt weil besagter Nachbar dort Beton für Pfosten zum Bau eines Sichtschutzzaun gesetzt hat. Auf meinen Einwand er könne nicht einfach Pflastersteine entfernen erhielt ich nur die Antwort die kommen ja wieder rein. Ich bin der Meinung daß er das auch nicht durfte. Auf meine Aufforderung die Blumenkästen zu entfernen hat sich seit 1 Woche nichts getan. Kann ich die Blumenkästen entfernen bzw. auf seinem Grundstück abstellen

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Wer hier soviel Worte über Kleinigkeiten verliert, den möchte man nicht als Nachbarn haben. In welchem Ton hast du denn mit dem Nachbarn gesprochen?

Überlege mal, was du tun würdest, wenn ihr jeweils das Haus des anderen hättet.

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Wenn du dir schon zu Lebzeiten ein großes Mausoleum errichtet, teure Erdmöbel gekauft und die Trauerzeremonie im voraus bezahlt hast, dann zählt das zu deinen Konsumausgaben und ist steuerlich nicht absetzbar.

Weil du dabei aber große Teile Deines Vermögens verbraten hast, zahlen Deine Erben auch weniger Erbschaftsteuer. Ob die sich über diese Steuerersparnis freuen?

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Gab es keinen Fluchtweg, der für ein Auto zu schmal oder unbefahrbar ist? Nur so als Anregung für das Nächstemal :-)

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Die Übertragung deiner verlustreichen Aktien auf das Gemeinschaftsdepot in dem es offensichtlich noch nicht realisierte Aktiengewinne gibt, sieht stark nach dem Versuch einer unzulässigen Steuergestaltung gemäß § 42 AO aus.

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Jeder darf Rechnungen schreiben. Aber nicht all diese Rechnungen müssen bezahlt werden.

Wenn Du davon ausgehend konntest, dass der "Freund" dir lediglich einen Freundschaftsdienst leisten wollte, dann musst du nichts bezahlen. Schließlich hat er keinen Vertrag mit dir abgeschlossen, nie über Geld gesprochen und dir auch keine Quittung auf deine Zahlung in Sachwerten über 3000 Euro ausgestellt.

Lächle ihn freundlich an, zerreiße die Rechnung vor seinen Augen und sage ihm, er könne dich mal gerne haben ;-)

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Bei einem vermieteten Objekt, ist eine Dacherneuerung, bei der nur die bisherige Nutzung gesichert wird, Erhaltungsaufwand. Dieser kann sofort oder verteilt auf bis zu 5 Jahre abgeschrieben werden. Bei höheren Beträgen ist die Verteilung auf 5 Jahre, wegen der Progression des Est-Tarifs letztlich günstiger.

Aktivieren und auf längere Zeit abschreiben kann man nur den Anschaffungsaufwand, wenn etwas neues geschaffen wird, also z.B. wenn die Dachsanierung mit der Schaffung neuen Wohnraums im Dachgeschoss verbunden ist.

Bezüglich der Finanzierung dieser Renovierungskosten ist die vorgesehene Verwendung von Sparguthaben, Festgeldern und anderen verzinslichen Anlagen richtig. Diese Anlagen unterliegen in steigendem Maße den Minuszinsen und der Entwertung durch die Inflation.

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Hätte das Au Pair diese Fahrten nicht gemacht, hätten das die Eltern tun müssen. Das sind Kosten der privaten Lebensführung und daher nicht absetzbar.

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Man sollte die Frage schon genauer stellen.

Wer bewohnt das Haus jetzt? Die Eltern oder die Kinder ohne Mietvertrag oder beide Parteien?

Wer hat welches Einkommen? Wird die Dacherneuerung finanziert oder aus der Portokasse bezahlt?

Wer das hier nicht offenlegen will, sollte besser gleich zum Steuerberater gehen.

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Viele ETFs haben gar keine Aktien (Sachwerte), sondern Anleihen, Bankguthaben und Derivate (alles nur Forderungen gegen irgendwelche unbekannte Emittenten).

Unter https://riv.de/kritisches/ findest Du eine umfassende und kritische Information zu ETFs.

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Fremdgehen69/ RASebastian Kipke Hilfe!?

Hallo, ich bin neu hier und habe mich angemeldet um Hilfe von euch zu bekommen.

ich schildere einmal das Problem.

Vor einem guten Halben Jahr habe ich mich bei Fremdgehen69 angemeldet.

Dort wurde eine Mitgliedschaft angeboten die ich abgeschlossen habe. Kurz darauf habe ich die Kündigung ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt. Nach einiger Zeit habe ich das alles vergessen. Vor ca 2 Monaten habe ich bemerkt das ich seitdem jeden Monat eine Abbuchung von 39€ hatte die ich nicht zuordnen konnte. Daraufhin habe ich das sperren lassen von meiner Bank. Es hat nicht lange gedauert da kam auch schon der erste Brief vom RA Sebastian Kipke. Es war natürlich eine Zahlungsaufforderung. Ich habe daraufhin einen Brief verfasst das ich diese Mitgliedschaft gekündigt habe. Ich bin dann bei gegangen und habe nochmal eine Kündigung geschrieben und mit zum Schreiben gelegt. Ich habe auch wieder eine Kündigung an Fremdgehen69 geschrieben und habe beide Briefe per Einschreiben versendet. Es kam bis heute keine Reaktion darauf weder von Fremdgehen69 weder vom RA . Letzte Woche Habe ich ein Schreiben erhalten vom Ra und in diesem Schreiben steht das wenn ich die angegebene Summe bis zum 13.11 nicht überwiesen habe geht die Sache vor Gericht.

was soll ich machen? Ich habe Angst in Schwierigkeiten zu stecken. Es wird jedoch geraten nichts zu zahlen. Was soll ich tun?

mit freundlichen Grüßen und tut mir leid falls dieser Beitrag irgendwo landet wo er nicht hingehört ...

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Ha ha ha, was lernst Du daraus?

Wer unseriöse Angebote annimmt sollte auch wissen dass der Anbieter unseriös ist.

Zahl das Geld und verbuche es unter Kosten für Lebenserfahrung. Ein Besuch bei den angebotenen Damen wäre viel teurer geworden.

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