Das ist Unsinn.
Niemand kann essen und trinken mit einer Maske vor Mund und Nase.
Das ist Unsinn.
Niemand kann essen und trinken mit einer Maske vor Mund und Nase.
An Deiner Stelle würde ich so schnell wie möglich das Land verlassen und mich nie wieder hier blicken lassen. In beiderseitigem Interesse.
Beim Finanzamt anfragen, ob sie schon angekommen ist.
Schlimmstenfalls eine neue machen.
Wer hier soviel Worte über Kleinigkeiten verliert, den möchte man nicht als Nachbarn haben. In welchem Ton hast du denn mit dem Nachbarn gesprochen?
Überlege mal, was du tun würdest, wenn ihr jeweils das Haus des anderen hättet.
Wenn du dir schon zu Lebzeiten ein großes Mausoleum errichtet, teure Erdmöbel gekauft und die Trauerzeremonie im voraus bezahlt hast, dann zählt das zu deinen Konsumausgaben und ist steuerlich nicht absetzbar.
Weil du dabei aber große Teile Deines Vermögens verbraten hast, zahlen Deine Erben auch weniger Erbschaftsteuer. Ob die sich über diese Steuerersparnis freuen?
Gab es keinen Fluchtweg, der für ein Auto zu schmal oder unbefahrbar ist? Nur so als Anregung für das Nächstemal :-)
Die Übertragung deiner verlustreichen Aktien auf das Gemeinschaftsdepot in dem es offensichtlich noch nicht realisierte Aktiengewinne gibt, sieht stark nach dem Versuch einer unzulässigen Steuergestaltung gemäß § 42 AO aus.
Du bist ja ein toller Unternehmer. Anstatt dein Gewerbe erfolgreich zu führen, überlegst Du, wie Du Deine Gläubiger bescheißen kannst.
Jeder darf Rechnungen schreiben. Aber nicht all diese Rechnungen müssen bezahlt werden.
Wenn Du davon ausgehend konntest, dass der "Freund" dir lediglich einen Freundschaftsdienst leisten wollte, dann musst du nichts bezahlen. Schließlich hat er keinen Vertrag mit dir abgeschlossen, nie über Geld gesprochen und dir auch keine Quittung auf deine Zahlung in Sachwerten über 3000 Euro ausgestellt.
Lächle ihn freundlich an, zerreiße die Rechnung vor seinen Augen und sage ihm, er könne dich mal gerne haben ;-)
Bei einem vermieteten Objekt, ist eine Dacherneuerung, bei der nur die bisherige Nutzung gesichert wird, Erhaltungsaufwand. Dieser kann sofort oder verteilt auf bis zu 5 Jahre abgeschrieben werden. Bei höheren Beträgen ist die Verteilung auf 5 Jahre, wegen der Progression des Est-Tarifs letztlich günstiger.
Aktivieren und auf längere Zeit abschreiben kann man nur den Anschaffungsaufwand, wenn etwas neues geschaffen wird, also z.B. wenn die Dachsanierung mit der Schaffung neuen Wohnraums im Dachgeschoss verbunden ist.
Bezüglich der Finanzierung dieser Renovierungskosten ist die vorgesehene Verwendung von Sparguthaben, Festgeldern und anderen verzinslichen Anlagen richtig. Diese Anlagen unterliegen in steigendem Maße den Minuszinsen und der Entwertung durch die Inflation.
Hätte das Au Pair diese Fahrten nicht gemacht, hätten das die Eltern tun müssen. Das sind Kosten der privaten Lebensführung und daher nicht absetzbar.
Man sollte die Frage schon genauer stellen.
Wer bewohnt das Haus jetzt? Die Eltern oder die Kinder ohne Mietvertrag oder beide Parteien?
Wer hat welches Einkommen? Wird die Dacherneuerung finanziert oder aus der Portokasse bezahlt?
Wer das hier nicht offenlegen will, sollte besser gleich zum Steuerberater gehen.
Viele ETFs haben gar keine Aktien (Sachwerte), sondern Anleihen, Bankguthaben und Derivate (alles nur Forderungen gegen irgendwelche unbekannte Emittenten).
Unter https://riv.de/kritisches/ findest Du eine umfassende und kritische Information zu ETFs.
Ha ha ha, was lernst Du daraus?
Wer unseriöse Angebote annimmt sollte auch wissen dass der Anbieter unseriös ist.
Zahl das Geld und verbuche es unter Kosten für Lebenserfahrung. Ein Besuch bei den angebotenen Damen wäre viel teurer geworden.
Das war ein Angebot, welches ihr auch ablehnen könnt.
Wie Ihr schon bemerkt habt, sitzt ihr aber am kurzen Ende des Hebels. Alternative Angebote von anderen Banken werden höchstwahrscheinlich insgesamt eher noch teurer sein. Je schlechter die Bonität, desto höcher die Zinsen.
Ob der neu angebotene Ratenkredit teurer ist, als die Zinsen auf dem alten zuzüglich der Zinsen auf die Überziehung von 5.100 EUR auf dem Kartenkonto ist nicht sehr wahrscheinlich. Lasst Euch das von Santander vorrechnen.
Einfachste Lösung: Tilgt den alten Ratenkredit wie vereinbart und führt die Überziehung in den nächsten 12 Monaten zurück. Wenn Ihr das nicht könnt, ist die Annahme des Angebots von Santander die vermutlich beste Lösung.