Arbeitszimmer steuerlich absetzen als Techniker im Außendienst

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Hallo, unter den Umständen habe ich Jahre lang ein Arbeitszimmer abgesetzt. Sogar nach einer Lohnsteueraußenprüfung durch das FA. Als Außendienstmitarbeiter kannst Du die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers begründen. z.Bsp mit der Nähe zu den Kunden. Ich gehe davon aus, dass die Dienstfahrten führen von Dir zu Hause direkt zum Kunden ohne regelmäßigen Besuch der Niederlassung. Der Hinweis zum Arbeitsplatz zu ziehen ist somit abwegig.

Hilfreich ist ein Schreiben Deines Arbeitgeber in dem er Dir bescheinigt, dass die Nutzung eines Büros in der Niederlassung aus dienstlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist und eine Tätigkeitsbeschreibung aus der hervorgeht, dass Du für ein Gebiet in dem Dein Wohnort liegt zuständig bist bzw. dort arbeitest.

Mfg werists