Andere Ansicht.

Man muss schon genau unterscheiden, ob Irgendwelche Organisationen Geld aus dem Ausland bekommen, oder Politische Parteien und dessen Kandidaten, Mitarbeiter.

Letzteres ist auch hier verboten, weil ja eine politische Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann. Parteispenden sind nur aus Deutschland erlaubt.

Beispiel: Die Moschee-Vereine bekommen häufig Geld aus Saudi Arabien und aus der Türkei und das ist hier erlaubt. Weil von keiner politischen Betätigung ausgegangen wird.

Wenn also, so wie Du es siehst, alles einfach über einen Kamm geschert wird, dann werden Zeitungen der Opposition und TV-Sender zu Agenten und die Opposition hat keine Chance.

FWBinder ist Dir eigentlich klar, das das Land, über das Du hier die Umfrage startest, Beitrittskandidat der EU ist. In der Phase dieses Status kommt bereits Geld aus der EU. Das war bei der Türkei ebenso.

Das ist schon eine Grad-Wanderung Gesetze zu machen, die auch der Opposition Möglichkeiten gestatten politisch tätig zu werden.

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Auf jeden Fall sollte man dies per Fotos dokumentieren und Versicherungen, die beim Umstürzen des Baumes eintreten müssen, auf diese Dinge hinweisen.

Deine Privat Haftpflichtversicherung informieren schriftlich.

Die Bauschutzsatzungen der Gemeinde einsehen und ggf. dort Beratung suchen.

Ob es eine gesetzliche Regelung für Dein Bundesland gibt lässt sich googeln.

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Ja bei 9000 Brutto in 2024 must Du auf jeden Fall Steuern zahlen. Da ist die Frage, was Du absetzen kannst und ob Nachweise oberhalb 967€ für außergewöhnliche Belastungen (Brille, Zahnersatz, Fahrtkosten, Zuzahlungen) gelingen. Aber Du bekommst alles in absehbarer Zeit ausgezahlt. Krankenversicherung/Pfegeversicherung wird nicht fällig, weil die so rechnen als ob Du jeden Monat Zahlungen erhälst. Gut bei Tagesgeld bekommt man in D 3,4% in Schweden, Frankreich 3,3%, macht also ca. 360€/Jahr aus.

Bei monatlicher Zahlung 33x12=396€ fallen sicherlich keine Steuern an. Auch andere Abgaben nicht und die Frage ob Du länger als weitere 22 Jahre Erdbewohner bleibst.

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Der Weg ist richtig, wir werden unabhängig

Freilich gibt es einige Nebenwirkungen

Bei uns wurde die Abfallentsorgung massiv um 24% erhöht. Wg Autobahnmaut und Co2 Bepreisung 12€ je tonne Gewicht.

Beispiel E-Auto Förderung: Als die wegfiel kamen sofort Preisnachlässe der Hersteller, so das in vielen Fällen die E-Autos jetzt billiger sind als vorher mit Förderung.

Einziger Nachteil bei E-Autos der bleibt sind horrend teure Reparaturen. Spiegel von inoic 5 1800€ Hat beim Nachbarn Vollkasko bezahlt und sogleich um 70€ erhöht.

Das gleiche Spiel mit den ach so teuren Wärmepumpen. Mein Arbeitskollege muste seine alte WP aus 2001 2018 ersetzen. Die hat 15000€ gekostet incls Einbau. Er hat BAFA Förderung bekommen und somit unter 10000€ bezahlt. Fabrikat ELCO. Die alte Stiebel Eltron hat er für 500€ verkauft als Ersatzteilspender.

Nachbar bekommt Buderus WP für über 30000€. Schwachsinn²!

Meine Mitsui WP hat 5000€ im Okt. 22 gekostet. Einbau selbst gemacht Nebenkosten 1200€.

Wer hier ein Basching gegen Wärmepumpen betreibt, hat keine Ahnung, nicht mal Ansatzweise. Inzwischen ist allgemein bekannt, das die Installateure immer zu große Heizungen einbauen. Aus verschiedenen Gründen, hauptsächlich weil es keine kleinen Thermen gab. Das setzt sich bei WP fort.

Ich zahle jetzt genausoviel, obwohl ich das E-Auto lade, dank meiner PV-Anlage.

Kurze Energiebilanz:

40% der selbst erzeugten Energie wird vor Ort verbraucht Rest wird eingespeist jeden Monat 140€ Vergütung.

40% bin ich autak, versorge ich mich selbst

50% braucht WP

24% für E-Auto bei 15000km/Jahr.

Mal sehen, denke es kommt weitere PV Anlage 10kwp in 2024.

Hier ähnliches Spiel: PV-Anlagen 10Kwp kosten ca. 5000€ Material. Händler Offerten fangen bei 14000€ ohne Batterie an.

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Wenn Du jetzt nigends andere Kap Einkünfte hast, was hindert Dich den kompletten Betrag bis auf weiteres frei zu stellen, also 1000€?

Wenn Du woanders auch noch Kap Einkünfte hast, must Du das jedes Jahr aufs neue ausrechnen, wg. Zinseszins oder schätzen.

Bei 7,20€ Zinsen für 480€ pro Jahr lässt sich das ja schätzen. Man kann 80€ freistellen, das würde dann die nächsten 7 Jahre auf jeden Fall reichen.

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Normalerweise wird die Beerdigung vom Nachlass bezahlt. Ist kein Geld vorhanden, müssen die nächsten Verwandten dafür aufkommen. Das Erbe und evt. Ausschlagung hat damit nix zu tun. Auch wer ausschlägt muss trotzdem die Beerdigungskosten tragen.

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Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

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"Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind?"

Nein das geht nicht. Die Immobilie gehöhrt ja einer Erbengemeinschaft. Jeder müste zustimmen, was man unter den Gegebenheiten nicht machen würde.

Der Vater müste also Eure Zustimmung igendwie erkaufen gegen bar. Er müste Eure Anteile abkaufen. Nur dann kann er das durchsetzen. Ihr könnt verkaufen müst aber nicht. Man könnte auch mit Zwangsversteigerung drohen.

Wie geht man jetzt taktisch am besten vor? Abwarten und Ihn seine Möglichkeiten erst mal selber erkunden lassen. Anfragen schiebt man au die lange Bank. Das wird ja dauern und Geld kosten. Er müste sich erst mal beraten lassen und wird dann erfahren das das so nicht geht. Dann wird auch klar werden ob das alles von der neuen Frau ausgeht, oder von Ihm.

Um gegen rechtliche Auseinandersetzungen abgesichert zu sein, stellt sich die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung. Die könnte man jetzt noch abschließen.

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Interessanter Thread. Was würde ich an Deiner Stelle machen?

Sicherlich das was Du auch gemacht hast. Ferner würde ich eine Kopie des Retour gegangenen Briefes mit dem Stempel drauf anfordern wollen. Zumal aus dem Thead nicht hervorgeht, ob es DHL oder ein anderer Postdienstleister war, bzw. welcher Postdienstleister das veranlaßt hat.

Auch die Auffassung das ein Stempel des Zustellers dies rechtskräftig bestätigen kann, würde ich nicht teilen wollen und der Bank mitteilen wollen. Der Zusteller der das gemacht hat, wird mir einen Tag Arbeitsausfall zahlen müssen und die Fahrtkosten zur nächsten Bankfiliale, ferner alle anderen anfallenden Kosten.

Ansonsten stellt sich wieder mal heraus, das die Postbank eher eine schlechte Wahl ist für Bankdienstleistungen ist.

Nicht auszudenken wenn das passiert, wenn ich im Urlaub im Ausland bin.

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Ich denke darum brucht Ihr Euch keine Gedanken machen. Das Gebäude hat ja Baugenehmigung und die hat ja Bestand.

Das wird ursprünglich mal ein Landwirtschaftliches Anwesen gewesen sein. Deshalb die Landwirtschaftsfläche um das Haus herum. Heute wird man das nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, sondern als Garten.

Konkret heist das das Ihr auf der Erholungsfläche auch eine Terasse und PKW-Abstellplätzte, Carport genehmigt bekommt und auch sonstige Neben-Gebäude.

Das der hintere Teil nicht bebaut werden darf hängt mit dem B-Plan bzw. mit dem Baurecht zusammen. Meist ist eine Hintere Bebauungsgrenze festgelegt. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Ein Schuppen geht auch dort meistens. Tierunterstand ebenfalls, falls man dort Pferde weiden lassen will.

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Ich denke das ist eine zugesichterte Eigenschaft, nach der explizit gefragt wurde. Das lässt sich ja auch durch Zeugen belegen. Jetzt kommt es darauf an, ob im Kaufvertrag irgendentwas von mündlichen Absprachen steht, das die zur Wirksamkeit Schriftform benötigen, ansonsten unwirksam sind. Steht sowas nicht drin, ist diese Absprache wirksam und Du kannst zurücktreten. Grund fehlende Zugesicherte Eigenschaft.

Ich würde hier schweres Geschütz auffahren, wenn die auf dem Vertrag bestehen. Anzeige bei Polizei wg. Betrug. Zeuge kann ja alles bestätigen.

Es kann doch nicht sein, das ein Verkäufer auf Nachfrage eine falsche Antwort gibt, dann der Vertrag durch Vertragsklauseln diese falsche Auskunft legalisiert.

Wer denn soll die genauen Eigenschaften einer Ware kennen, wenn nicht einmal ein Fachverkäufer dies kennt. Nein er kennt die Eigenschaften genau, will aber verkaufen und sichert diese zu entgegen der Herstellerangaben. Weil er weis das mündliche Zusagen unwirksam sind. Das ist dann Vorsatz.

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Arm schwillt aufs Doppelte an, nicht bewegen können und Schmerz nach Blutabnahme. Die Schwester behauptete sie weiß nicht was das ist. Das muss sie doch wissen?

Symptome: starke, plötzliche Schwellung bis 5 cm unter der Armbeuge und bis 15 cm über der Armbeuge. Mit zu dicker Nadel, Vene perforiert/ durchstochen. Arm kann nicht gebeugt, bewegt werden, Schwellung teils leicht blau, tut bei leichtestem Anfassen sehr weh. Rausziehen der Nadel schmerzte sehr, habe den Tupfer danach sehr gut drauf gedrückt. Aber die Schwester wartete keine 2 Minuten, wie es sein sollte, sondern machte schnell das Pflaster drauf. Eine Minute später ging ich ängstlich zurück und zeigte denen das. Die sagten mir gar nicht was los war, sagten mehrmals, sie hätten sowas noch nie gesehen. Das beruhigte mich natürlich nicht. Wie kann es sein, dass Schwestern in einer Arztpraxis sowas angeblich nicht wissen? Die hätten sich entschuldigen und erklären müssen wodurch das zustande kommt. Waren zu geizig mir das Kühlpack mitzugeben. Ein Schreck, aber schlimmer war deren Umgang damit. Bin zum Krankenhaus, da es angeblich was Unbekanntes ist. Die Schwestern in der Arztpraxis nehmen täglich mehrfach Blut ab, wie können die so unwissend sein? Haben die mich absichtlich so im Dunkeln gelassen, weil die nicht wollen, dass ich Schmerzensgeld verlange? Warum überhaupt so dicke Nadeln, wenn eine dünne Nadel genauso Blut abnimmt, nur mit weniger Schadensrisiko für Patienten?

Ich finde es daneben, dass die mir eine beruhigende Erklärung verweigert haben, nur um keine Fehler zuzugeben. Das Blut abnehmen war immer sehr stressig für mich. Das kann ich in Zukunft nun vergessen, meine Spritzen/Nadelphobie ist nun komplett. Ich glaube es ist nicht leicht dafür Schmerzensgeld zu fordern, selbst wenn die den Fehler zugeben und klar erklären, was passiert ist. Das wäre doch das Mindeste oder? Wenn ich Schmerzensgeld fordern wollte, müsste ich ein teures Gutachten vom Gefäßchirurg machen lassen, vor Gericht ziehen. Wer macht sich bitte den Aufwand? Die sind doch gegen solche Forderungen versichert, sollten mir sogar von sich aus eine Entschädigung anbieten, statt so mit mir umzugehen. Die Arztpraxis ist in meiner Nähe, will keinen Zoff mit denen. Hingehen will ich da nicht mehr. Die haben mich fast wie einen Störenfried behandelt, als hätte ich was falsch gemacht. Sowas hat doch kein Patient verdient der durch deren falsche Handhabung geschädigt wurde. Frage mich, was die für Schulungen zum Blut abnehmen bekommen. Im Krankenhaus haben die es sofort erkannt und erklärt, dauert mind. 2 Wochen bis es wieder normal ist, durch Blut im Gewebe. Das sind doch Grundlagen, wenn man täglich Blut abnimmt und mit Nadeln hantiert oder? Wenn die direkt Angst vor einer Schmerzensgeldforderung haben, wissen die was sie gemacht haben und sollten nicht Patienten belügen. Der falsche Umgang und mich für dumm verkaufen, würde mich viel eher veranlassen Schmerzensgeld zu wollen. Dabei eine ältere Schwester, die schon 30 Jahre im Beruf ist. Ich kaufe denen nicht ab, dass die nicht wussten was los ist. Und selbst jetzt wollen es totschweigen als wäre es nie passiert, hinterhältig.

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Sowas ähnliches hatte ich auch bei der Bundeswehr. Es lag am handwerklichen. Falscher Arm Ader nicht getroffen. Arm wochenlang blau. Die Schwellung hatte ich nicht.

Ja auch wenn jemand jahrelange Erfahrung hat, die Menschen sind unterschiedlich. Insofern sind die Gefäße auch unterschiedlich.

Aber trotzdem müssen die sich drum kümmern und wenn sie das nicht können, müssen die Notarzt-Wagen rufen. Eigentlich dürfen die Dich mit solch einem Symptom nicht aus der Praxis entlassen in den Straßenverkehr.

Klar kann man Schmerzensgeld fordern. Die Artzt-Praxen sind sicher versichert. Aber da kommt eh was. Du bist ja jetzt Krank geschrieben. Dein Arbeitgeber sollte das erfahren. Der kümmert sich garantiert drum das jemand das zahlt. Er muss ja Lohnfortzahlung leisten.

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ja klar da hat jemand mal was in Internet gemacht, wovon er keine Ahnung hat.

Torrents links anklicken bewirkt erst mal gar nix, es sei denn man hat einen Torrent Client / Torrent Download Manager installiert. Windows hat von Haus aus keinen Torrent Client. Du warst ja mit Smartphone unterwegs, sieht nach Android aus.

Aber ja klar hat man so was installiert nutzt es wenig den zu beenden. Wenn man ihn dann wieder startet läd er dort weiter, wo er aufgehört hat. Das ist ja der Sinn von Downloadmangern. Verschiedene Browser haben Downloadmanager integiert.

Torrents sind auch nicht böse oder illegal.

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Schwiegervater scheint Geld zu veruntreuen, wie sollen wir vorgehen?

Die Schwiegermutter ist dement, der Schwiegervater hat eine Vorsorgevollmacht, in der auch geregelt ist, dass er ihre Vermögensangelegenheiten regeln darf.

Um Grundstücke zu verkaufen, die jedoch alleine auf ihren Namen liefen, hat er ausschließlich für den Verkauf eine Betreuerbestellung vom Betreuungsgericht bekommen.

So weit so gut. Nun sind die Beträge vom Verkauf der Liegenschaften eingegangen und auf einmal sagt der Schwiegervater, dass er für sür seine Frau und sich, vor einiger Zeit von einem Freund eine 5stellige Summe im höheren Bereich geliehen hätte.

Einen Darlehensvertrag gibt es auch, den aber nur er als Vorsorgevollmachtinhaber zusammen mit dem Freund unterschrieben hat, da sie seinerzeit bereits dement war.

Jetzt soll das Geld an den Freund zurückgezahlt werden.

Es war immer genug Geld da, sie wohnen im Eigentum und uns erscheint das alles recht fadenscheinig.

Muss er, da er das Darlehen vom Geld der Verkäufe der Grundstücke zurückzahlen will, darüber nicht Rechenschaft ablegen?

Sie war da alleinige Besitzerin und er hatte lediglich die Bevollmächtigung den Verkauf für sie abzuwickeln.

Wohlgemerkt, es war nie die Rede von einem Darlehen, wozu er das Geld angebblich leihen musste, obwohl Vermögenswerte da waren, kann er nicht so genau sagen.

Uns kommt das sehr merkwürdig vor, vor allem weil dieser "Freund" nie Geld hatte und sich eigentlich immer nur gerade mal so über Wasser halten konnte.

Das Geld vom Verkauf sollte dem Lebensabend von Beiden dienen, zumal nicht mehr sicher ist, ob die Schwiegermutter nicht doch in absehbarer Zeit in ein Seniorenheim muss. Da sollte es dann doch ein gescheites Seniorenheim sein, denn finanziell stand das bisher auf sicheren Füßen.

Wir wissen ja nicht, wer da noch plötzlich mit einem Darlehensvertrag um die Ecke kommt.

Können wir etwas tun, um die Darlehenssache prüfen zu lassen?

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Da es sich beim Verkauf der Grundstücke um Vermögen der Betreuten handelt, sollte man das dem Vormundschaftsgericht melden. Der Kaufpreis darf ja nicht einfach mit solchen dubiosen Verträgen verschwinden. Klar er hat das alles rück-datiert aufgesetzt.

Einen Nachweis, das aus dem Darlehnsvertrag auch Geld geflossen ist, wird wohl nicht zu erbringen sein.

Der angebliche Darlehnsvertrag ist ja nur vom Betreuer und Darlehnsgeber unterschrieben und liegt dem Vormundschaftsgericht sicherlich nicht vor und ist dort sicherlich so nicht genehmigt worden. Wirksamkeit für die Betreute kann er so nicht entfalten, dazu wäre die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.

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Warum sollte man den Soli für Reiche streichen? Das macht doch gar keinen Sinn.

Die Senkung der MWST ist ein klares Signal für Gewerbeteibende. Beim Verbraucher wird davon nix ankommen. Nicht einmal die Tui wird deshalb ihre Preise ändern. Die Autohersteller schon gar nicht. Die Telekom Provider auch nicht. Lediglich bei den Versorgern kann es sein, das Preissenkungen durchschlagen auf Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr.

Je nachdem, ob die nun Arbeispreise Netto garantiert haben oder nicht. Sind ja beim Strom meist Netto-Preise, weil ja beim Strom EEG-Umlage und Stromsteuer drauf kommt und erst von der Summe die MWST gerechnet wird. Beim Gas sind es dann meist Brutto-Arbeitspreise.

Wer ein Auto kauft hat auch nix davon. Brutto-Verkaufspreise. Bei Leasing-Vertägen ist es eine Vertrags-Frage.

Ob es reicht, wird man sehen.

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Vorteile einer Ehe aus finanzieller Sicht?

Guten Morgen zusammen,

mein Partner und ich sind seit 5 Jahren glücklich liiert und seit dem Frühjahr 2018 lebe ich in seinem Haus in einer Dachgeschosswohnung mit einem Mietvertrag. Wir arbeiten beide auf StKl 1 und verdienen zusammen mehr als 4 T€ netto. Das Haus muss von meinem Partner wg. eines Erbes noch bis etwa 2025 anteilig an den Bruder ausgezahlt werden. Das ist der Hauptgrund, warum ich Miete zahle, was ich gerne tue.

Nun ist die Frage, welche steuerlichen oder versicherungstechnischen Vorteile sich durch eine Eheschliessung ergeben würden? Wir haben keine Kinder und planen auch keine. Mein Partner ist 15 Jahre älter als ich. Da ich noch nie verheiratet war, habe ich keinen richtigen Durchblick, welche finanz. Verbesserungen sich durch eine Ehe ergeben könnten.

  • Gemeinsame Krankenversicherung bzw. Familienversicherung in der GKV möglich?
  • Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll? Welche Kriterien sind bzgl. der unterschiedlichen Einkommen zu beachten? Wir arbeiten beide in Vollzeit.
  • Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein? Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?
  • Was gibt es bzgl. jeweiliger Direktversicherungen, Riester-Rentenverträge und fondsgebundenen Kapitalanlagen zu beachten, um eine für beide Seiten optimale Begünstigung zu erwirken?
  • Bedeutet es einen großen finanz. Verlust, wenn wir beide uns entscheiden, erst in ca. 10 Jahren oder noch später zu heiraten?
  • Wäre ich meinem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er zB in 2 Jahrzehnten in ein Pflegeheim übersiedeln müsste, ich aber noch am arbeiten bin?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten vorab. :-)

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Ich versuche mal den Teilbereich Haus zu beantworten:

"Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? "

Dein Partner zahlt ja derezeit seinen Bruder aus. Also gehe ich davon aus, das er späterstens wenn das abgegolten ist, Eigentümer wird oder bereits ist.

Bei Scheidung kannst Du den Zugewinn Wertzuwachs beanspruchen. Bei möglichem Erbe ja alles, weil ja keine Kinder geplant.

"Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein?"

Das würde ja nur zum tragen kommen, wenn das Haus einer Erbengemeinschaft gehört, bzw. solange wie der Bruder abgegolten wird. Danach nicht mehr.

"Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?"

Nein das macht keinen Sinn, da falls das Haus noch in der Erbengemeinschaft ist, falls er verstirbt Du ja dann an seine Stelle als Ehefrau trittst. Dann kannst Du jederzeit die Zwangsversteigerung beantragen zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Wenn Du Mietvertrag hast, gleichzeit Miteigentümer bist, kann man Dir nicht mal kündigen. Du könntest aber auch die Abgeltung an den Bruder weiterführen und das dann entscheiden.

Bei sogenannten Überschreiben, was ja eine Schenkung ist, muss auch versteuert werden. Das FA gewinnt also und es kostet Notar-Gebühren. Da ist dann mal schnell ein mittlerer 4-5stelliger Betrag weg für nix.

Einen Aspekt den Du gar nicht gefragt hast, ist die Altersversorgung (Witwenrente). Das ist eine Hauptaspekt, neben steuerlichen Aspekten für eine Ehe.

Das mit der möglichen Unterhaltspflicht falls der Ehemann dann ins Pflegeheim muss, kann man auch regeln ist aber nicht kritisch. Man könnte das Haus dann verkaufen und dann eine Eigentumswohung auf Deinen Namen kaufen und verbleibenden Rest zur Pflege verwenden.

Von Gütertrennung kann man nur Abraten, weil das so ca. 2% beim Notar kostet. Ist auch nicht nötig, weil der Mann den Hausanteil ja vor der Ehe geerbt hat.

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Anklage wegen EBay Kleinanzeige suche? Ich habe einen Friseur gesucht und nun möchte man mich verklagen?

Hallo zusammen,

ich habe die Tage eine Suche bei eBay Kleinanzeigen aufgegeben. Ich habe einen Friseur gesucht „in Zeiten von corona“. Damit habe ich aber natürlich nicht gemeint, dass jemand wegen mir seinen Laden aufschließt obwohl es aktuell verboten ist, sondern für die Zeit nachdem die Auflagen wieder gelockert wurden. Da wird das Virus ja immer noch unterwegs sein. Auch wenn ich mir natürlich im Klaren bin, dass ich es inhaltlich etwas konkreter hätte formulieren sollen aber für mich war klar, dass ich erst nach Lockerung der Maßnahmen wieder einen Friseur besuchen könne. Als Preis habe ich VB 1€ Eingesetzt.

für mich wäre auch eine Empfehlung eines anderen Users von wegen:“ ich gehe immer zum Friseur Meier auf der Hauptstraße und bin da sehr zufrieden.“ hilfreich gewesen, da ich hier noch keinen guten Friseur gefunden habe.

nun war die Anzeige ca. 5 Minuten drin und in dieser Zeit habe ich 4 Nachrichten erhalten, dass man mich verklagen möchte ich würde zur Schwarzarbeit aufrufen und das Berufs verbot umgehen wollen und müsse hier mit einer Strafe von 25.000€ rechnen.

die Anzeige habe ich natürlich sofort runter genommen und dachte mir nur, was es denn für Leute gibt. In einem aggressiven Ton mit Ausrufezeichen besäht habe ich Mails bekommen, das kann man sich kaum vorstellen.

nun ich meine Frage: kommen die damit durch? Meine Anzeige war sehr unkonkret und es stand nichts von Schwarzarbeit oder dass ich irgendwelche Auflagen umgehen will drin. Das einzig doofe war, dass ich in Zeiten von corona dazugeschrieben habe.

abgesehen davon wurden doch nur die Friseur Läden geschlossen. Bezieht das ein kompletten Berufs verbot mit ein? Theoretisch dürfte ja eine Person der anderen die Haare schneiden, da man ja mit maximal einer Person (nicht im Haushalt) zur gleichen Zeit Kontakt haben darf.

ich habe absolut kein Interesse daran, wegen so etwas verklagt zu werden, zumal ich wie geschrieben keine Absicht hatte hier etwas am Gesetz vorbei zu machen...

danke vorab für eure antworten

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Viel Aufregung um nix. Klar das Du die derzeitigen Sanktionen zu Corona so nicht umgehen kannst. Vermutete Schwarzarbeit, führt zu gar nix.

Verklagt werden kannst Du erst, wenn Du tätig geworden bist.

"Theoretisch dürfte ja eine Person der anderen die Haare schneiden, da man ja mit maximal einer Person (nicht im Haushalt) zur gleichen Zeit Kontakt haben darf."

Das ist schon eine sehr eigenwillige Interpretation Deinerseits, den die Behörden sicherlich nicht teilen. Es wurde doch klar gesagt, das alle Gewerbe die nicht lebensnotwendig sind einzustellen sind. Also der Klemptner darf kommen. Der Frisör nicht. Der Pizzalieferant darf ja auch nicht ins Haus.

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Sicher das hat in den 70ern, 80ern und 90ern gegolten. Da konnte man noch günstige gute Wohungen mieten. Heute nachdem alle günstigen Wohnungen in D von Investoren aufgekauft wurden und diese nicht nur mit Miete abzocken, sondern auch mit den Nebenkosten, gilt das nicht mehr und ist überholt.

Schließlich war es in den vergangen Jahrzehnten nicht möglich, Miete massiv zu erhöhen. Heute kann ja jede Modernisierung umgelegt werden. Hinzu kommt, das ja alle in den Städten wohnen wollen und der Wohnraum dort immer schon knapp war.

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Wie kommst Du denn darauf?

Es gibt einen Referenzfall. Das ist der Profi-Flaschensammler vom Wacken Opern Air.

Der war auch schon im Fernsehen und sein Wohnmobil vorgezeigt. Der hat auch Gewerbe angemeldet. Fährt mit seinem Wohnmobil quasi auf Firmenkosten von einem Open Air zum anderen um Flaschen zu sammeln, professionell. Die Veranstalter haben nix dagegen. Sie müssen dann weniger Müll entsorgen.

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Konto grundlos gekündigt - Bank schweigt und zeigt sich unkooperativ! Was gilt es jetzt zu beachten?

Hallo zusammen, vor ein Tagen flatterte mir aus heiterem Himmel eine Kündigung meiner kompletten Bankverbindung bei meiner Hausbank ins Haus. Ich hatte bei der Bank ein Girokonto, Depots und zuletzt auch eine Hausfinanzierung (inzwischen abbezahlt) sowie noch einen bereits zuteilungsreifen Bausparvertrag und Sparbriefe, welcher noch sehr gut verzinst war. Das Girokonto war stets mehrere Monatsgehälter im Plus und ich habe auch regelmäßig Geld eingezahlt, was ich aus meinem hobbymäßigen Handel mit Antiquitäten (verkannte Schätze auf Flohmärkten) erzielt habe. Zuletzt habe ich auch geerbt. Insbesondere wurde eine Oldtimersammlung aus Russland aufgelöst, sodass erhebliche Barerlöse für jeden Erben zusammenkamen, welche ich zur Ablösung meines ohnehin vor kurzem fälligen Immobilienkredits eingesetzt habe. Auch haben wir noch ein kleines Weingut in Chile geerbt, was wir mangels Interesse und Expertise im Weinbau verkauft haben. Hierzu habe ich einen von einem dortigen Notariat und der Bank des Käufers geglaubigten Scheck bekommen, der auch erfolgreich eingelöst wurde. So gesehen verstehe ich nicht, warum die Bank mir einfach ohne Vorwarnung gekündigt hat.

  1. Habt ihr vielleicht eine Idee woran es wirklich liegt, dass die Bank mir einfach gekündigt hat?
  2. Lohnt es sich rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen?
  3. Kann es sogar sein, dass auch andere Banken von der Kündigung erfahren und ich dann am Ende kein Konto mehr bei einer seriösen Bank mit deutscher Einlagesicherung bekomme?
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Dir sind die Sanktionen gegen Russland bekannt seitens der EU und der USA?

Stand der Erblasser auf der Sanktionsliste?

Der Grund wird die Auflösung der Oldtimersammlung in Russland sein, wenn die Beträge oberhalb der Meldeplicht von 10.000€ lagen. Geldwäsche Verdacht kommt hinzu.

Die weitere Kombi mit Chile, wo sich viele alt Kommunisten aufhalten kommt hinzu.

Da gehen bei den Diensten die Alarmglocken an.

Klar in solchen Fällen kannst Du nachfragen so viel Du willst, Du wirst keine Antworten erhalten.

Rechtliche Schritte kannst Du Dir sparen, die führen nirgens hin. Wohlmöglich wird nichtöffendlich verhandelt. Viel spass.

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Wenn daraus kein steuerpflichtiges Einkommen entsteht, dann nicht. Es würde ja nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen, wenn es selbst bewohnt wurde in den vergangenen 3 Jahren. Die GKVs akzeptieren ja die Einkommensteuererklärung als Nachweis.

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