Übernehmen Makler Haftung bei falschen Grundrissen?
Hallo zusammen,
ich habe einige Wochen vor Bezug meine (Miet-)Wohnung besichtigt und dabei vom Makler einen Grundriss (1:100) erhalten. (War im Exposé enthalten) Hiermit habe ich beim Küchenbauer die Küche bestellt. Ein Nachmessen erfolgte wegen der zulässigen Tolleranzen für den Küchenbauer nicht mehr) Nach Einzug hat sich herausgestellt, dass der Grundriss aber falsch war (stammte aus einem anderen Reihenhaus).
Ist Makler jetzt für den entstandenen Schaden (ca 350 € für nicht benötigte Möbelstücke + 500 € für Zusatzaufwand für den Schreiner) haftbar zu machen?
Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann!
Viele Grüße
3 Antworten
Ganz von der Hand zu weisen ist das Anliegen der Fragestellerin nicht. Es ist durchaus möglich, einen Makler für ein unrichtiges Expose` in Anspruch zu nehmen.
ALLERDINGS glaube ich nicht, dass hier ein Schadensersatzanspruch im Ergebnis Erfolg haben kann. Ich denke da nicht an die AGB des Maklers, die mit Sicherheit eine Haftung begrenzen auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Vielmehr denke ich daran, dass das Maklerangebot ja den Zweck hat, die zu vermittelnde Sache zu beschreiben und nicht etwa Dritten -hier dem Küchenlieferanten- die Arbeit zu erleichtern. Es ist so unvorhersehbar und ungewöhnlich, eine Einbauküche ohne eigenes Aufmaß zu bestellen, dass der Makler mit so einer Zweckentfremdung seines Angebots nicht zu rechnen braucht.
Überdies sind die üblicherweise verfügbaren Wohnungsgrundrisse nie beschreibender, sondern planender Natur, will sagen: Sie werden vor Beginn der Bauarbeiten angefertigt und später dann nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt. Fast kein Bau wird ganz genau so angefertigt, wie geplant. Manchmal sind die Abweichungen im Millimeterbreich, manchmal ist es aber schon deutlich mehr. Das weiß im Grunde jeder und wer dennoch im blinden Vertrauen auf einen nicht selber überprüften Grundriß handelt, der macht das auf eigene Gefahr.
Wenn der Küchenbauer nach einem Grundriss 1:100 die Kücher fertigt , kann das nicht gut gehen. Das es der falsche Grundriss war, hat der Makler zu verantworten. Der hat sich aber sicherlich abgesichert und seine Unterlagen als unverbindlich via AGB oder Vermerk gekennzeichnet. Sicherlich war es auch nur eine Fotokopie des Grundrisses und keine Ausfertigung, die massgenau ist. Was bei 1:100 auch nix bringt.
Steps: Der Küchenbauer, nicht der Makler und auch nicht du, hat die Aufmaße vor Ort selbst vorzunehmen und trägt damit auch das Risiko einer falschen Messung. Ein besonderes Augenmerk hat er auch zu richten auf die vorhanenden und evtl. noch erforderlichen Anschlüsse für Strom (Steckdosen), Wasser, Abwasser, Dunstabzug. Er hat die Heizkörper und die Lamperie-Überstände zu berücksichtigen und vieles mehr.
Dem Makler trifft keine Schuld.