Hilfe - Vermieter lehnt Senkung der Nebenkosten trotz hohem Guthaben ab, was kann ich tun?

Hallo,

mein Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ich ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung habe. Ich hab schon mehrere Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x von mir gesenkt werden, da auch unter Abzug der Energiepreisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- im nächsten Jahr anfallen wird, mein Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 400-500,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen, da wusste ich aber noch nicht, dass auch der Mieter senken kann). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung hab ich ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollen jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden, da ich schon länger siehe Endabrechnungen zu viel Nebenkosten zahle.

Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete ich mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.

Was kann ich jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Ich meine, ich hab ihn nicht um Erlaubnis gefragt, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien die Nebenkosten senken können. Der Vermieter will nun meine ganzen Zählerstände haben, ich sehe das aber aufgrund der schon jahrelang zu hohen Miete und der bereits aktuell erfolgten Briefe/Telefonate/Besprechungen (auch schon vor 2 Jahren) als Hinhalten an. Im Grunde gehen ihn meine Zähler mittendrin in der Saison doch nix an, er wird es ja in der Endabrechnung sehen und hat es ja auch die letzten Jahre immer gesehen, dass ich zuviel zahle. Oder wie ist das? Er meinte, er würde zur Sicherheit lieber mehr an Nebenkosten nehmen, dieses Mehr hab ich aber schon einkalkuliert bei der Höhe der Senkung, obwohl ich doch eigentlich gar nicht müsste, oder? Es heisst doch: "Etwaige Sicherheitszulagen zur Sicherheit, weil man nicht weiß, was kommt etc.." sind doch bei Vermietern unzulässig, oder?

Ich würde auch gern wissen, ob ich die Zählerstände jetzt überhaupt mitteilen muss, denn ich hab den Vermieter nicht um Erlaubnis für die Senkung gefragt und fürchte ein weiteres Hinhalten, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien aufgrund der letzten Jahresendabrechnung senken können und meine erste Mitteilung zur Senkung aufgrund der aktuellen Endabrechnung war bereits am 2.8.24.

Und um wieviel kann ich die Nebenkosten senken?

Was kann/sollte ich jetzt tun?

Ich bin in keinem Mieterverein.

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info.

VG

Guthaben, kosten, Mietrecht, Nebenkosten, Ablehnung, Abrechnung
Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung
Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis

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