Teilzeit oder doch nur Midijob und noch ein Minijob dazu?

6 Antworten

Es ist ein Teilzeitjob und gleichzeitig ein Midijob (>450€ bis 850€).

Ein Minijob kann pauschal (2%) versteuert werden, das ist üblich und die Steuern übernimmt in den meisten Fällen auch der Arbeitgeber. Es kann aber auch auf den Arbeitnehmer umgelegt werden.

Bei einem Minijob würden für dich nur Abgaben zur Rentenversicherung (ca. 3,7%) anfallen, sogar darauf könntest du auf Antrag verzichten (deine Entscheidung). Der Beitrag rechnet sich von einem Mindestbetrag, um die 170€. D.h. bei Einkommen unter 170€ im Minijob evtl. verzichten ansonsten bin ich für den Beitrag, da der Arbeitgeber so oder so 15% zahlen muß und mit Eigenbetrag kommt das alles deinen Rentenkonto zu Gute.

Wenn der Minijob mit Steuerkarte abgerechnet würde, dann würde man Steuerklasse 6 nehmen müssen. Aber durch die pauschale Versteuerung nicht notwendig.

Also, könntest du mit einem Minijob tatsächlich mehr Geld haben. Aber, mit dem Minijob erwirbst du keinen zusätzlichen Anspruch beim Arbeitslosengeld und nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Aber solange du arbeitest mehr Netto.

Ein Minijob kann gleichzeitig mit deinem Hauptjob ausgeübt werden. Der Arbeitgeber müsste informiert werden und eine Konkurenzbeschäftigung dürfte untersagt werden.

Die sogenannten Midi-Jobs sind gleichzusetzen mit Teilzeit, wenn die Grenz von 450 Euro überschritten ist. Ein Minijob kannst du ruhig machen und es kommen in der Regel keine zusätzlichen finanziellen Hürden hinzu. Einfach mal mit dem Arbeitgeber reden. Der klärt dich au.

Hallo,

alle Beschäftigungen mit einem Brutto zwischen 450 und 850 Euro monatlich sind Midi-Jobs (offiziell: "Beschäftigungen mit Gleitzonenregelungen"). Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sind dann verringert.

Wenn ein Minijob (max. 450 Euro brutto) vom Arbeitgeber mit 2% pauschal versteuert wird, ändert sich im Hauptjob gar nichts.

Wenn der Minijob- Arbeitgeber den Minijob individuell versteuert, gilt Steuerklasse 6 für den Minijob und es gibt sehr hohe Lohnsteuerabzüge. Diese Steuer kann man sich aber im Folgejahr durch eine Steuererklärung erstatten lassen. Bei Verheireteten spielt die Höhe der Ehegatteneinkünfte eine wesentliche Rolle. Ggf. gäbe es dann auch keine Steuererstattung.

Gruß

RHW

Der Mini-Job ist steuerfrei, dass stimmt in den meisten Fällen auch, aber es kann auch sein, dass der Arbeitgeber das ganze umlegt auch dich als Arbeitnehmer.

Hallo, Teilzeitjob und Midijob sind keine Gegensätze. Dein Job ist beides. (AG hält Mindestlohn nicht ein ?)

Einen Minijob kannst Du dazumachen. Bei einem echten Minijob brauchst Du keine Steuerkarte. Wenn der AG nicht pauschal besteuern will, brauchst Du LSTKlasse 6 mit entsprechenden Abzügen. In Deinem Fall dürfte die Steuer aber überwiegend zurückkommen.

Viel Glück

Barmer