Zwei Teilzeitjobs plus Minijob. Was ist zu beachten?
Mit einem TZ bin ich ja in Steuerklasse 1 und mit einem in 6. Wenn ich jetzt ein bisschen nebenbei weglegen will und einen 450€-Job mache, wird dieser ja (an sich ja ohne Abzüge) auf 6 geschrieben. Werden dann dort der TZ Job und Minijob zusammen gerechnet oder geht das extra? Sonst bringt es mir ja nicht viel?!
Danke :)
1 Antwort
Das hängt von Dir ab - gibst Du dem Arbeitgeber des Minijobs Deine Steueridentnummer, dann kann dieser nach Steuerklasse 6 abrechnen. Hat er diese Angabe nicht, dann muß er den Minijob pauschal versteuern und die Abgaben an die Knappschaft leisten. Bei Dir würde dann dieser Minijob in der Einkommenssteuererklärung unberücksichtigt bleiben.