Hat ein eingetragener Verein Bestandsschutz und kann nicht gekündigt Werden ?
Wir sind ein Kaninchenzuchtverein und haben Grundstücke vom Grünflächenamt auf Pachtpassis erhalten und glauben das wir nicht Kündbar sind ,durch das Grünflächenamt unseren Vermieder ,weil wir ein e.V. sind ? Was besagt eigendlich das Bestandsrecht? Müssen die Mitglieder aus den Verein die nicht mehr Züchten können ,weil z.B.Zu alt oder Beruflich außerhalb arbeiten aus den Verein ausscheiden? Muß der Verein nur Kaninchenzüchter aufnehmen ? Ich wäre froh wenn hier einige Punkte geklärt werden könnten. Danke
2 Antworten
Wieso sollte ein eingetragener Verein Kündigungsschutz bei Pachtverträgen genießen? Es sei denn natürlich, ein solcher Kündigungsschutz sei -aus welchen Gründen auch immer- vertraglich vereinbart. Werde die Sache weiter bearbeiten sobald die Glaskugel aus der Jahresinspektion wieder zurück kommt.
Karnickel die zu alt sind werden Ostern nicht überleben. Ob auch menschliche Mitglieder den Weg alles Vergänglichen gehen müssen, sollte der Satzung zu entnehmen sein.
Gartenvereine im Osten? Die armen Karnickel. Da haben die doch ein Eisbein!
Das ist nun wirklich keine Finanzfrage, nur weil es vielleicht um die Pachtzahlung geht. Die Frage paßt besser zu www.gutefrage.net.
Ansonsten guck in die Vereinssatzung, die zwischen den Mitgliedern gilt. Aber der Pachtvertrag ist vorrangig!
Ich glaube Bestandsschutz gibt es nur noch bis zum Ende diesen Jahres für Gartenvereine im Osten . Wegen der Eigentumsverhältnisse . Ob nun aber Kaninchenvereine darunter fallen ???
Vielleicht kommt auch der Name Ost(er)hase von dort . ;-)))