Wie werden Gebäude richtig abgeschrieben, die Zweckmäßig betrieben werden?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Grundlegende Frage, was Abschreibungen für Vereine Bedeutet. Beispielsweise könnte man sich vorstellen, dass ein Verein ein neues Vereinsheim bauen möchte. Muss der Verein in der Finanzierung die Abschreibungen mit einkalkulieren?
Wenn ja wie hoch sind die Konditionen? 2 oder 2,5 %.
Und welchen Wert nehme ich um die Abschreibung zu berechnen. Die Baukosten insgesamt. oder Nur das Darlehen von der Bank?
Oder muss der Verein dafür keine Abschreibungen zahlen, da das Gebäude insgesamt Zweckmäßig verwendet wird. Ich werde aus dem Internet nicht ganz schlau.
Habt vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
N.
1 Antwort
Abschreibungen bemessen sich von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht von einem Bankdarlehn.
Die Abschreibungen gehören natürlich auch in die Einnehmen-Überschuss-Rechnung es Vereins. Es wäre bei einem Verein, der Investiert und Darlehen aufnimmt auch zu prüfen, ob der bilanzieren muss.