Spendenkonto für Bürgerinitiative an Finanzamt?
Hallo!
Wir haben im Ort eine Bürgerinitiative gegen den Bau einer Gas-Verdichterstation gegründet! KEIN eingetragener Verein, ist auch nicht vorgesehen!
Nun soll ein Konto für Spenden eröffnet werden (für Ausgaben Flyer, Schilder,etc).
1. Kann ich das Konto auf den Namen der Bürgerinitiative eröffnen obwohl es kein Verein ist?
2. Muss ich die eingehenden Spenden beim Finanzamt melden? Wenn ja, muss ich das dann als Einnahme auf meiner privaten Einkommensteuererklärung angeben und wie wirkt sich das aus? Welche Nachteile entstehen mir?
4 Antworten
Zu 1. kann ich etwas beitragen:
Das kenne ich unter dem Begriff "Projektkonto", das nur für einen besonderen Zweck eingerichtet ist.
Eröffnen kannst Du es alleine, aber als Gemeinschaftskonto.
Bei der Kontoeröffnung ist festzulegen, wer alles Verfügungsberechtigt ist.
Es empfiehlt sich, das Konto als "UND"-Konto einzurichten.
Dabei kann nicht einer der Berechtigten alleine Transfers durchführen, sondern es müssen immer mehrere gemeinsam die Aufträge geben. Wer, das legt ihr untereinander fest und sagt das der Bank. Diese Art von Konto schützt vor dem Verdacht von Manipulationen und Missbrauch.
Einzelheiten kannst Du auf dieser Informationsbasis mit der Bank besprechen.
Du sprichst von "wir" - was sollte das mit Deiner Steuererklärung zu tun haben?
Nicht Du eröffnest ein Konto, sondern Ihr.
Zu Frage 1 musst Du wohl bei einer Bank nachfragen.
Bei einem separaten Konto für die BI erübrigt sich wohl Frage 2.
Ich finde dazu folgendes:
Du hast die Wahl zwischen einem
- nicht eingetragenen Verein, der braucht einen Vorstand und einen Namen.
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die braucht einen Gesellschaftsvertrag und mindestens zwei Mitglieder.
Mach nichts auf Deinen Namen allein und halte vor allem alles Finanzielle aus Deiner Privatsphäre fern.
Google mal GbR und nicht eingetragener Verein.