Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

5 Antworten

Du solltest erst mal die Kirche und andere Gebäude im Dorf lassen. Die Ansprüche und dafür relevante Grundlagen wären zu sortieren.

Es ist richtig, dass ein Verein damit rechnen muss, dass Amtsträger jederzeit zurücktreten können. Das ist das gute Recht jedes Amtsträgers, wenn gesetzliche Regelungen, eine Vereinssatzung oder ein individuell mit Dir abgeschlossener Vertrag nicht gegenlautende Regelungen verfügt.

Bist Du beispielsweise eine bekannte Persönlichkeit oder ein Lokal-VIP, der sich bereiterklärt hat, für einen Verein mit seinem Namen zu werben, dann ist durchaus die Verhältnismäßigkeit eines Amtsrücktritts zu prüfen. Normalerweise wird dies durch Fristen geregelt, d.h. ein Rücktritt heute würde vielleicht erst in drei Monaten oder zum Ende des nächsten Quartals effektiv. Bis dahin hätte der Verein die Möglichkeit, weiterhin mit Deinem Namen zu werben und Dich als Vereinsmitglied als Aushängeschild zu verwenden.

Ein fristloser Rücktritt ist problematisch, denn hier kann es zu Schadensersatzforderungen kommen, wenn dieser unverschuldet zu einer unverhältnismäßigen Härte für den Verein führt. Daher gibt es normalerweise Fristen, die eine Übergangszeit zur Heilung von Problemen bieten.

Warst Du letzte Woche noch damit befasst, einen Auftrag für den Druck von Flyern und Visitenkarten mit Deinem Konterfei oder Namen machen zu lassen, trittst aber heute firstlos zurück, so wäre dies in der Regel wohl auch ein Ansatzpunkt für Schadensersatz, denn es wäre ja möglich gewesen, diesen Rücktritt bereits bei der Veranlassung von Kosten für Werbematerial zu berücksichtigen. So spontan geht das ja auch nicht.

Ein laut Satzung regelkonformer Rücktritt ist jederzeit möglich und wird normalerweise auch nicht zu Schadensersatzforderungen führen, es sei denn, Du hast den Verein getäuscht, z.B. in eine mit Deiner Amtsposition eng verbundenen und damit abhängigen Lage gebracht, die nach dem Rücktritt zu unverhältnismäßigen Belastungen des Vereins führt.

Leider enthält Dein Posting zwar eine Menge emotionale Details und polemische Fragen, aber keine dienlichen Details zum eigentlichen Sachverhalt. Ob also der Verein eine valide Schadensersatzforderung hat oder nicht hat, kann man aus diesen spärlichen Informationen aus meiner Sicht beim besten Willen nicht ableiten.

Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

Nein, offensichtlich sprichst du hier wirr.

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Wenn wir jetzt mal das ganze wirre Zeug und sinnlose Geschwafel weglassen und den "Drama Drama Drama" Modus deaktivieren, dann bliebt übrig:

1.) es wurde ein uns unbekanntes Amt niedergelegt

2.) der Verein will für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern Geld

3.) für 2.) scheint es einen Beschluss uns unbekannten Inhaltes zu geben

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Die erste Frage wäre mal, was das denn überhaupt für ein Amt war. Denn mit der Bedeutung des Amtes sinkt auch analog die Haftung.

Die zweite Frage wäre, ob auf den Visitenkarten und Flyern dein Name drauf steht

Dann muss man mal schauen, was Satzung, vertragliche Vereinbarungen & Absprachen zu dem Thema besagen.

Dann scheint es einen Beschluss - im übrigen ein urdemokratisches Instrument - uns unbekannten Inhaltes zu geben. Da müsste man mal wissen, was der konkrete Inhalt dieses Beschlusses wäre.

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Wenn denn alle Fakten auf den Tisch liegen, kann man mal schauen, wer das welche Aussichten hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hört sich an, als wäre so eine Forderung nicht rechtmäßig, aber wieso fragst Du in einem anonymen Forum nach der Rechtsgrundlage für etwas, was Du verständlicherweise nicht detailliert darlegen kannst?

Ohne Kenntnis der genauen Satzung, eventueller zusätzlicher Absprachen/Vereinbarungen ist so etwas gar nicht zu beurteilen. Frag den Verein oder worum immer es sich bei Deinem Amt handelt nach der Rechtsgrundlage (siehe @Answer123). Dann nimm dazu Stellung. Wenn keine Einigkeit erzielt werden kann, geh zu einer Verbraucherzentrale in deiner Nähe oder zu einem Anwalt und lass Dich dort beraten.

Mit der Demokratie und so hat das nichts zu tun. Das ist erstmal reines Zivilrecht:

Ein ehrenamtlicher Vorstand eines Vereins kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. Eine Schadenersatzpflicht gibt es da erst mal nicht, außer wenn in der Satzung was anderes geregelt ist. Dass man neue Visitenkarten drucken muss, wenn ein Vorstand zurücktritt, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines Vereins.

Wenn die was abbuchen wollen von Deinem Konto, kannst Du das einfach bei deiner Bank wieder rückgängig machen.

ich sehe für die Forderung auch keine Rechtsgrundlage. Aber der Verein kann ja gerne mal eine Rechnung mit Angabe der Rechtsgrundlage schicken. Dann prüfen wir das.

Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Die Idee finde ich gut :)

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche