Wer eröffnet ein Vereinskonto?
Der Verein des Kindergartens unserer Tochter will ein Girokonto eröffnen, um über dieses Konto den anfallenden Zahlungsverkehr zu regeln. Wer eröffnet dieses Konto? Kann das einer alleine eröffnen oder müssen es mindestens zwei sein? Muss es ein Vereinsvorsitzender sein, bzw. müssen wir bei der Kontoeröffnung nachweisen, dass es sich um einen Verein handelt? Sind solchen Konten kostenlos?
1 Antwort
Fangen wir mit dem einfachsten an, ob es kostenlos ist, hängt von der Bank udn deren BEdingungen ab.
Es kann sein, das Banken für gemeinnützige Vereine, solche Bedingungen machen.
Wer das Konto eröffnen muss, richtet sich danach, was als Vertretung des Vereins in der Satzung festgelegt ist. Das wurde auch im Vereinsregister festgehalten. Eine Kopie des Vereinsregisterauszugs will auch die Bank sehen.