Ist eine Geschäftsordnung im Verein rechtskräftig?

Neben der Satzung haben wir eine Geschäftsordnung, die sehr viele Dinge regelt. Unsere Satzung verweist auch an mancher Stelle auf die Geschäftsordnung.

Das Vereinsregister und das Finanzamt haben aber nie nach unserer Geschäftsordnung gefragt.

Wir regeln in der GO maßgeblich den Ablauf der Versammlungen und Sitzungen, welche Formen von Anträgen möglich sind und welche Strafen verhängt werden können.

Darüber hinaus regelt die GO die Aufgaben des Vorstands, zum Beispiel die Pflichten des Kassenwarts bei der Buchführung. Die Vorstandsposition A ist gleichzeitig Vereinsrichter und Kassenprüfer. Also prüft Vorstand A den Vorstand B. Liegt hier eine Verletzung vor? Grundsätzlich ist der Kassenprüfer zu Neutralität verpflichtet und hat auch einen Strafantrag gegen den Kassenwart zu stellen, wenn Veruntreuung vorliegt.

Da ich die Geschäftsordnung formuliert habe, habe ich immer darauf geachtet, keine Kollusionen zu ermöglichen und weitgehende Rechte der Mitgliederversammlung einzubauen, Vorstände abzusetzen oder zu bestrafen für Fehlverhalten.

Ist die Geschäftsordnung insoweit rechtskräftig, als dass man aus ihr Ansprüche ableiten kann?

Beispielsweise wäre es ja gut, wenn man auch seitens des Vorstandes Ansprüche auf Entlastung etc. herleiten kann. Da wir aber sowas nicht in der Satzung geregelt haben, sondern nur in der Geschäftsordnung, bin ich mir unsicher.

Obwohl zwar Verweise auf die Geschäftsordnung in der Satzung eingebaut sind, steht dort nicht ausdrücklich drin, dass die Geschäftsordnung bindend ist. Jedoch soll ist bei einer Mitgliedschaft die Bindung an die GO vorgeschrieben.

Wie ist die aktuelle Lage zu bewerten?

Verein, Vereinsrecht, Vorstand
Unangekündigte Hausbesuche vom Tierschutzverein?

Hey ihr lieben Tierbesitzer oder Jura-Spezialisten :)

Im Jahr 2018 haben wir einen Hund aus dem Tierschutz geholt, der leider sehr verhaltensauffällig ist und nun einen Maulkorb trägt. Dieser wurde selbstverständlich ordentlich und gut antrainiert. Dass wir ein wenig bestürzt darüber waren, dass es nicht wirklich eine Aufklärung seitens des Vereins gab, haben wir auch kund getan. Es ist ein riesiger Streit ausgebrochen und nun wird uns damit gedroht, dass unangekündigt jemand vorbei kommt und den Hund dann mitnimmt. Dies würde ja so im Schutzvertrag stehen. Im Schutzvertrag ist zum Einen ein Eigentumsvorbehalt geregelt, also dass wir als Halter nicht Eigentümer werden und sie eben diese Hausbesuche unangekündigt machen dürfen. Wie sieht das rechtlich aus? Wir quälen unseren Hund definitiv nicht nur weil er einen Maulkorb trägt und lieben den Kleinen über alles, auch wenn er Schwierigkeiten hat. Wir erfüllen keine Haftungsbedingungen aus dem Vertrag und selbst wenn jemand gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde, dann wäre sowas doch Aufgabe der Behörden und nicht eines privaten Vereins. Was mache ich, wenn die vor der Tür stehen und Herausgabe verlangen? Ist dieser Schutzvertrag nicht ein Verstoß gegen meine Privatsphäre und auch unzulässig, dass das Eigentum nicht übergeht, obwohl eine kaufpreisähnliche Schutzgebühr bezahlt wurde? Ich freue mich über Tipps....

Jura, Recht, Verein
Für das Austreten aus einem Amt soll ich "Schadensersatz" bezahlen?

Für das Rücktreten von einem Amt soll ich nun für die Erneuerung von Visitenkarten und Flyern bezahlen.

Für Vorhaben, die weder mit mir noch mit durch mich verursachte Mitkosten was zu tun haben (keine Projekte auf meinem Namen offen).

Welche Rechtsgrundlage hat dies?

Ich kann diesen Beschluss offenkundig ad absurdum führen:

1. Ich habe von einem Recht gebrauch gemacht, für das bürgerrechtlich keine Strafe vorgesehen ist, das in der Tat beliebig ohne Angaben von Gründen möglich ist, insbesondere da ich weder offene Forderungen noch ein nicht abgeschlossenes Projekt im Vereinsnamen habe.

Auch in der Satzung steht keine Geldstrafe für das Niederlegen eines Amtes als Nicht-Hauptvorstand.

Soll ich die verfassungsgetreue Freiheit auf Entscheidung eines freien Rechts etwa mit Geldstrafe begleichen? Hallo, spreche ich hier die Demokratie?

2. Logisch: Soll man dann jedem, der ein Amt wechselt einen potenziellen Sicherungsfonds abknüpfen? Sollen Mitglieder, die austreten, eine Leben an Mitgliedsbeiträgen zahlen für den potenziellen Schaden? Soll ich Elon Musk auf $220 Mrd. verklagen, weil ich einen finanziellen Schaden davon habe, nicht er zu sein?

Was unterscheidet denn dieses Gedankengut von faschistischen, anti-demokratischen Grundsätzen?

Soll jede informelle, unverbindliche Forderung eines Gesamtvorstandes stets erfüllt werden und sonst mit Geldstrafe belegt werden?

Auffällig ist auch, dass dies als SEPA-Auftrag durchgeführt werden soll - warum denn nicht als schriftliche Rechnung? Damit ich mich etwas einschüchtern lassen soll ohne einen Einspruch?

Geld, Finanzen, Kredit, Recht, Schadensersatz, Schulden, Verein, Vereinsrecht, Vorstand
Verein zieht meinen Beitrag nicht ein

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied in einem kleinen berufständischen Verein. Irgendwann im letzten Jahr stellte ich fest, dass der Beitrag für 2013 noch nicht abgebucht war. Ein Anruf ergab, dass das nicht geklappt hatte, weil ich meine neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hatte. Dass sich nach dem fehlgeschlagenen Abruf niemand bei mir gemeldet hat, fand ich zwar komisch, aber naja.

Jedenfalls habe ich ihnen per EMail meine neuen Bankdaten geschickt und auch eine Bestätigung erhalten, dass die Daten nunmehr im System seinen und der Beitrag alsbald eingezogen werden würde.

Als ich vor einigen Monaten die Unterlagen für meinen Steuerberater aufbereitet habe, fiel mir auf, dass ich den Beitrag für 2013 immer noch nicht gezahlt hatte. Ein Anruf ergab, das die Kontodaten richt erfasst waren, man bat mich aber wegen SEPA noch mal ein entsprechendes Formular auszufüllen, was ich tat. Nach ca. einem Monat habe ich noch mal nachgefragt, das Formular sei da und man würde nunmehr den Beitrag einziehen.

Heute, etwa drei Monate später ist immer noch nichts passiert - ich habe weder für 2013 noch für 2014 den Beitrag gezahlt. Die Zeitschrift des Verein kommt bei mir ebenso regelmäßig an, wie die Einladungen zu diversen Tagungen. Auch die (eigentlich kostenpflichtigen) Zugänge zu diversen Onlineseiten funktionieren einwandfrei.

Ich hatte auch angeboten, den Beitrag zu überweisen, aber da man mir grundsätzlich keine Rechnungen ausstellen wollte, habe ich davon abgesehen, weil die Zahlung über mein Geschäftskonto läuft. Der Beitrag ist gering, ich kann das aussitzen und dann vier oder fünf Jahresbeiträge auf einmal zahlen ohne an den Rand des Ruins zu geraten, aber irgendwie sollten die ihr Forderungsmanagement mal optimieren.

Frage: muss ich hier irgendetwas tun? Ich habe anno Krug in meiner Ausbildung mal gelernt, dass wenn man einen Abrufauftrag erteilt hat, der Beitrag immer als bezahlt gilt. Und irgendjemandem hinterher zu laufen, der mein Geld offenbar nicht will, ist mir dann doch zu blöde. Mahnungen sind bisher jedenfalls auch Fehlanzeige.

Beiträge, Konto, Lastschrift, Verein

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