Was darf ein gemeinnütziger Verein für Büroausstattung aufwenden?
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und würden uns gern für unser Büro einen Kaffeevollautomaten zulegen - wir haben viele Besprechungen und dies wäre für uns einfach praktischer. Allerdings sind wir unsicher, ob dies überhaupt möglich wäre oder ob das Finanzamt dies als unverhältnismäßige, nicht satzungsgemäße Ausgabe ansehen würde und wir damit Probleme bekommen könnten. Gibt es irgendwelche transparenten Richtlinien hierfür oder liegt die Beurteilung im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters?
1 Antwort
Bliebe die Frage, was für einen Finanzbeamten vernünftig klingende Begründungen wären.. ? Natürlich kann man bei einem 500€ teuren Vollautomaten einen gewissen Luxus nicht abstreiten..
Die Problematik hierbei ist für uns ja, dass wir derartige Anschaffungen nicht im Vorfeld beantragen können. Wenn wir im Nachhinein Schwierigkeiten bekommen, lässt sich sehr schwer darauf reagieren. Nicht, dass wir abgemahnt werden oder gar unsere Gemeinnützigkeit in Frage gestellt wird..