Grundstück (ohne Bebauung) nach WEG geteilt
Wir interessieren uns für ein unbebautes Grundstück. Dieses Grundstück wurde ausgeschrieben als: "Grundstück zur Bebauung eines 1 Fam.Hauses mit EL-Whg."
In den Details wie Größe und Lage steht dann "Das Grundstück ist nach WEG geteilt".
Wenn ich das WEG richtig verstanden habe, bezieht es sich auf das Wohneigentum. Da auf diesem Grundstück aber noch keine Wohnung/Haus vorhanden ist, gehört das Grundstück nach dem Kauf einem doch zu 100%? Und wenn man ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung baut, die man vermietet, dann hat der Mieter doch ein Nutzungsrecht unseres Grundstücks, aber kein Eigentumsrecht daran, da er ja nur Mieter ist und nicht Eigentümer.
Was also bedeutet "Das Grundstück ist nach WEG geteilt." bei einem leeren, unbebauten Grundstück?
5 Antworten
Aufpassen - es muss alle geregelt sein!
Vermutlich ist das "Grundstück" größer als das was ihr wollt. Der Vorteil ist das man als WEG die Bebauungsgrenzen umgehen kann. Man könnte auch ein gemeinsames Heizkraftwerk bauen.... oder mehr sparen.
Ihr Kauft ein großes Grundstück mit mehreren Häusern , ihr bekommt dann das Sondernutzungsrecht an "eurem Haus". Es ist aber nicht "euer" Haus.
In einer WEG könnte man einen "störenden Miteigentümer" rausklagen !!!
Ihr kauft "kein eigenes Haus" sondern eine querstehende Eigentumswohnung. Das müsste billiger sein als ein echtes Haus
Kann es sein, daß neben dem Grundstück schon Häuser stehen? Ist eventuell unter dem Grundstück eine Tiefgarage? Mir sind solche Konstruktionen bekannt. Da werden auf einem Grundstück unterschiedliche Bauten errichtet und dann nach WEG aufgeteilt. Ich wäre bei einem solchen Angebot sehr skeptisch.
Du kaufst kein "Grundstück" du beteligst dich an einer Gemeinschaft, der WEG. Die erlaubt dir auf einem Teil des Grundstücks ein Haus zu bauen. Auch das Haus gehört nicht dir, sondern der WEG, du hast nur ein Sondernutzungsrecht. oft teilt man sich weitere Einrichtungen wie Zufahrt und Heizung oder Wasserleitungen
Ist eine querstehende Eigentumswohnung wenns fertig ist. Das "Haus" blau anmalen kannst du vergessen
Der Preis mus geringer sein als bei einem echten Haus
Nach Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt heißt:
Dir gehört nur das 'Innenleben' der Wohnfläche.
Hingegen gehören Außenhaut und Grundstück ALLEN gemeinsam.
Lies mal hier weiter:
Kann es sein, dass weiteres Wohneigentum geplant ist?
Denn für ein Einfamilienhaus, dass auf weiter Flur allein dasteht, wäre diese Regelung unsinnig.
Sobald aber ein zweites Haus entsteht, ist das Grundstück Gemeinschaftseigentum, so dass immer die Einigung mit dem Nachbarn zu erfolgen hat; klappte es, kann es auch preislich sinnvoll sein - stellt sich ein Nachbar quer, nützt der eingesparte Kaufpreis nicht.
Undertaker:
Steht das Eigentum an dem Grundstück nicht einem (Alleineigentümer) sondern mehreren gemeinschaftlich zu, sind die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen (z. B. je zur Hälfte) oder als Gemeinschaft (z. B. eheliche fortgesetzte Gütergemeinschaft, Miteigentümer zur gesamten Hand als Mitglieder eines nicht eingetragenen Vereins) zu bestimmen und im Grundbuch (oder Wohnungsgrundbuch, Erbbaugrundbuch, Wohnungserbbbaugrundbuch) einzutragen.
Im Gegensatz zum normalen Bruchteilseigentum, bei dem alle Miteigentümer auch Eigentümer aller Gebäude sind, weicht das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von diesem Grundsatz ab.
Der Berechtigte wird Miteigentümer an dem gemeinchaftlichen Eigentum und Sondereigentümer einer bestimmten Eigentumswohnung oder, wie dir angeboten, eines noch zu errichtenden Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte, unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer. Das Wohnungseigentum ist echtes Alleineigentum, es kann wie ein Grundstück selbst veräußert, beliehen, vererbt und zwangsversteigert werden.
Rat: Lass dir zur Prüfung die Teilungserklärung, die Miteigentümerordnung und den Verwaltervertrag aushändigen und erkundige dich über die zulässige Bebauungsmöglichkeit. Vermutlich dürfte es sich um einen relativ kleinen Grundstücksanteil handeln, der ein freistehendes (großzügiges) Einfamilienhaus nicht zulässt. Die Veräußerung ist häufig an die Zustimmung eines Dritten, z. B. des Verwalters, gebunden.
Was also bedeutet "Das Grundstück ist nach WEG geteilt." bei einem leeren, unbebauten Grundstück?
Es bedeutet erst etwas nach dem Bau !!
Gruß Z... .
Darum geht es ja gerade: Wer ist "ALLEN" auf einem leeren, unbebautem Grundstück? Wenn wir dieses Grundstück kaufen, um dort erst das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu errichten, wem gehört dann dieses Grundstück noch?
Den Link kannte ich schon und hatte ich schon gelesen, dort geht es aber um schon bebaute Grundstücke, wo Doppel-/Mehrfamilienhäuser stehen. Meine Frage wird dadurch nicht beantwortet.