Muss man Grundstücks-Erschließungskosten von 100.000€ in Kauf nehmen?
Angrenzend an die bestehende Bebauung befinden sich mehrere unbebaute, umzäunte unerschlossene Privatgrundstücke. Angrenzend daran (weiter entfernt von der bestehenden Bebauung) wird ein Neubaugebiet durch einen Privatinvestor erschlossen. Fragen: Können die Besitzer der Privatgrundstücke verpflichtet werden, ihre Grundstücke in diesem Zuge ebenfalls miterschließen zu lassen? Müssen die Besitzer dieser Grundstücke in Kauf nehmen, dass die Erschließungskosten erst nach Abschluss aller Arbeiten am Neubaugebiet kalkuliert und entsprechend der Quadratmeterzahl auf alle Grundstücke aufgeteilt werden, was beispielsweise bei 1600m² und 60€/m² (Wert früherer Erschließungsmaßnahmen) zu ca. 100.000€ Erschließungskosten führen würde, obwohl nur wenige Meter zur angrenzenden Bebauung vorliegen. Braucht man eine Genehmigung der Stadt/Investor, wenn man die Erschließung seines Grundstücks in Eigenregie durchführen will ?
2 Antworten
Um Erschließungskosten umlegen zu können, müssen Grundstücke erst zu einem Baugebiet erklärt worden sein. Wenn jemand sein Grundstück in Eigenregie erschließt, können die anfallenden Kosten später bei der Umlage höchstens mit berücksichtigt werden, billiger wird damit die Erschließung keinesfalls - falls dies der Hintergedanke der Ausführung in Eigenregie war.
Ob diese Grundstücke überhaupt von der Erschließungsmaßnahme mit erfasst werden, muß beim Baureferat der Kommune nachgefragt werden.
"wird ein Neubaugebiet durch einen Privatinvestor erschlossen."
Nein der Privatinvestor kann keine Rechnung an die angrenzenden Grundstückseigentümer stellen. Es besteht ja kein Vertragsverhältnis.
Allerdings kann die Gemeinde dies, wenn sie erschließen würde, bzw. die Flächen für die Straßen im Nachhinein kaufen würde. Die würden allerdings erschlossen gekauft werden.
Es ist erst einmal zu klären, wer Eigentümer der Flächen der Strassen ist. Wenn dies die Gemeinde/Stadt ist, dann können Erschliessungskosten auf die Anlieger außerhalb des Baugebietes zukommmen.
Man kann dies umgehen, indem man die betroffenen Grundstücke teilt und auf die Ehepartner übertragen lässt. Dann werden die Erschließungskosten zumindest kleiner, wenn die neuen Teil-Grundstücke an der neuen Straße liegen.
Wir hatten hier vergleichbare Situationen bei ehemaligen Landwirtschaftlichen Grundstücken und nachträglicher Erschließung durch Kanalisation. Da kamen auch für einige Anrainer 6stellige Beträge raus. Die Anrainer haben dann verkauft.