Bebauung eines Wohnhauses auf dem Grundstück meiner Eltern
Servus,
meine Eltern haben eine stillgelegte Landwirtschaft, dort sind auf dem Grundstück wo das Wohnhaus und ehemaliger Stall steht noch Bauplätze (nicht erschlossen) zur Verfügung. Ich hatte schon einen Termin im Rathaus mit dem Oberbaumeister, von im aus dürfen wir hier ein Wohnhaus bauen.
Jetzt hat mein Bruder vor ca. 3 Jahren gebaut, auch auf dem Grundstück von meinen Eltern. Er hatte einen Bauplatz rausmessen lassen, auf sich umschreiben lassen. Also quasi in sein Privatvermögen. Ich fand es sehr heftig, das man für ein Grundstück das in unserem Besitz ist und wir es später eh mal vererbt bekommen 12000 Euro Steuern zahlen mussten. Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.
Jetzt ist die Frage kann man da irgendwie drum rum kommen? Mit zb. Nutzungsrecht oder sonst irgendwas, weil früher oder später wird es an uns ja eh vererbt.
Unsere Steuerberaterin sagte, das wenn das Grundstück nicht im Privatvermögen ist sondern auf der Landwirtschaft, müssen meine Eltern Miete nehmen und somit haben sie Mieteinnahmen auf der Lohnsteuerkarte.
Mein Bruder meinte das Grundstück wo das Haus drauf kommt auf Privat umschreiben lassen, aber nicht auf mich sonder trotzdem noch auf meine Eltern. Wir haben aber auch keine Ahnung was für kosten da auf uns zukommen.
Hatte jetzt auch schon ein paar Informationsstellen angefragt, aber jeder sagt was anderes. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Danke im vorraus schon mal für eure Unterstützung.
Gruß julian
2 Antworten
Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.
Das verstehe ich nicht. Mit Sicherheit ist keine Schenkungsteuer in dieser Höhe festgesetzt worden, sondern Einkommensteuer und zwar deshalb, weil hier ein landwirtschaftlich genutztes und damit betriebliches Grundstück ins Privatvermögen überführt worden. Die wird immer in derartigen Fällen anfallen.
Ihr habt vor der Aktion mit dem Bruder die Steuerberaterin nicht gefragt, dass war der Nachteil.
Vermutlich war es eine Schenkung an Deinen Bruder und Das Problem ist (wie Privatier59 schon richtig schrieb), dass der Baugrund aus dem Betriebsvermögen entnommen und ins Privatvermögen überführt worden ist.
Wenn Ihr euer Grundstück nur von den Eltern pachtet, wird sich das vom Grundsatz nciht ändern, sondern ihr verschiebt das Problem nur in die Zukunft.
Denn wenn man vererbt wird, erbt ihr entweder einen landwirtschaftlichen Betrieb und habt dann eventuell mit einer Betriebsaufgabe udn den steuerlichen Folgen zu kämpfen, oder Eure Eltern schliessen den Betriebvorher udn müssen bei der Überführung des Grundvermögens ins Privatvermögen die Steuern zahlen.
Das können wir hier nicht abschließend diskutieren, weil Eure Steuerberaterin alle Daten hat. Die kann die günstigste Möglichkeit errechnen.