Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

2 Antworten

Sofern der Verkäufer keine Kenntnis von den Umständen hatte ist der aus jeder Haftung heraus. Er hat ein Grundstück verkauft das als Bauland ausgewiesen war und damit seine Pflichten erfüllt.

Der Grundstücksnachbar ist Dir gegenüber nicht zur Pflege seines Grüns verpflichtet. Den kann man auch nicht in Anspruch nehmen.

Wenn etwas eventuell angreifbar ist, ist das die Entscheidung der Gemeinde. Und wenn die nicht angreifbar sein sollte könnte es zumindest aus Enteignungsgesichtspunkten Schadensersatz geben.

Das zu klären ist nur ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in der Lage.

Die Stadt darf das und muss das den Eigentümer nicht mitteilen. Diese Verwaltungsvorgänge sind öffentlich und man kann die Beschlüsse im Schaukasten nachlesen.

Da braucht Ihr einen Fachmann für Verwaltungsrecht und Baurecht.


Morle1990 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 13:18

Damit ist ja aber dann ein Grundstück, was im B-Plan als Baugrundstück hinterlegt ist, von einem auf den anderen Tag wertlos. Man hat ein Baugrundstück gekauft und kann dann nicht mehr bauen, weil der Nachbar seiner Pflegepflicht nicht nachgekommen ist. Es muss schon vor einigen Jahren passiert sein, also einen Schaukasten wird es hier nicht mehr geben. Und online ist nichts zu finden.

hildefeuer  26.11.2020, 13:21
@Morle1990

Gut dann würde man sich an den Verkäufer zwecks Schadenersatz wenden. Er hat es ja als Bauplatz verkauft.