Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?
Hallo,
folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.
Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".
Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.
Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.
2 Antworten
Sofern der Verkäufer keine Kenntnis von den Umständen hatte ist der aus jeder Haftung heraus. Er hat ein Grundstück verkauft das als Bauland ausgewiesen war und damit seine Pflichten erfüllt.
Der Grundstücksnachbar ist Dir gegenüber nicht zur Pflege seines Grüns verpflichtet. Den kann man auch nicht in Anspruch nehmen.
Wenn etwas eventuell angreifbar ist, ist das die Entscheidung der Gemeinde. Und wenn die nicht angreifbar sein sollte könnte es zumindest aus Enteignungsgesichtspunkten Schadensersatz geben.
Das zu klären ist nur ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in der Lage.
Die Stadt darf das und muss das den Eigentümer nicht mitteilen. Diese Verwaltungsvorgänge sind öffentlich und man kann die Beschlüsse im Schaukasten nachlesen.
Da braucht Ihr einen Fachmann für Verwaltungsrecht und Baurecht.
Gut dann würde man sich an den Verkäufer zwecks Schadenersatz wenden. Er hat es ja als Bauplatz verkauft.
Damit ist ja aber dann ein Grundstück, was im B-Plan als Baugrundstück hinterlegt ist, von einem auf den anderen Tag wertlos. Man hat ein Baugrundstück gekauft und kann dann nicht mehr bauen, weil der Nachbar seiner Pflegepflicht nicht nachgekommen ist. Es muss schon vor einigen Jahren passiert sein, also einen Schaukasten wird es hier nicht mehr geben. Und online ist nichts zu finden.