Frage zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung (WEG)?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann bereits im Notarvertrag vereinbaren, dass der Käufer bei der nächsten Eigentümerversammlung das Stimmrecht hat.

Den Notarvertrag muss dann eben bei der Versammlung vorlegen.

Ansonsten hat eben noch der Verkäufer das Stimmrecht.

Du hast keinerlei Rechte bis du im Grundbuch stehst. Der alte Eigentümer soll dir ne Vollmacht ausstellen

Man lässt sich einfach eine Vollmacht des Verkäufers geben !

Der der im Grundbuch steht. Lass dir eine VOllmacht geben

Wir hatten das auch.

Waren zur Versammlung , hatten aber kein Stimmrecht.

Maßgebend ist die Eintragung ins Grundbuch.

Gruß Z... .


adrian1980 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 14:43

Was soll der Alteigentümer denn da noch, wenn nichts "kriegsentscheidendes" mehr abgestimmt wird?

Zitterbacke  30.01.2017, 15:10
@adrian1980

"Altlasten"??

Z.B. Sanierungen , die vor eurer Übernahme von der EV beschlossen wurden, gehören zum Voreigentümer.

Außer ihr habt sie vertraglich übernommen.