Frage zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung (WEG)?
Hallo,
wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe und der Notartermin wäre z.B. noch im Februar und ein paar Tage später ist dann auch schon die Versammlung; welcher Eigentümer darf dann auf die Versammlung und sein Stimmrecht ausüben?
Die Eintragung ins Grundbuch mit Eigentümerwechsel ist wahrscheinlich erst Wochen später im April.
Grüße
5 Antworten
Man kann bereits im Notarvertrag vereinbaren, dass der Käufer bei der nächsten Eigentümerversammlung das Stimmrecht hat.
Den Notarvertrag muss dann eben bei der Versammlung vorlegen.
Ansonsten hat eben noch der Verkäufer das Stimmrecht.
Du hast keinerlei Rechte bis du im Grundbuch stehst. Der alte Eigentümer soll dir ne Vollmacht ausstellen
Man lässt sich einfach eine Vollmacht des Verkäufers geben !
Der der im Grundbuch steht. Lass dir eine VOllmacht geben
Wir hatten das auch.
Waren zur Versammlung , hatten aber kein Stimmrecht.
Maßgebend ist die Eintragung ins Grundbuch.
Gruß Z... .
"Altlasten"??
Z.B. Sanierungen , die vor eurer Übernahme von der EV beschlossen wurden, gehören zum Voreigentümer.
Außer ihr habt sie vertraglich übernommen.
Was soll der Alteigentümer denn da noch, wenn nichts "kriegsentscheidendes" mehr abgestimmt wird?