Ist eine Notarrechnung über 2700 € für eine Änderung der Teilungserklärung zu hoch?
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung. Die Immobilie hat 4 Wohneinheiten und 3 Eigentümer. Ich habe einen Keller-/Trockenraum aus dem Gemeinschaftseigentum als Sondereigentum zum Kaufpreis von 5.928,90 Euro erstanden. Der Kauf des Keller-/Trockenraums wurde notariell dokumentiert. Die damalige Eigentümergemeinschaft hatte entschieden, dass die Miteigentumsanteile unverändert bleiben. Die damalige Rechnung des Notars betrug auf Basis des Kaufpreises für den Keller-/Trockenraum 314,40 Euro.
Nun gab es einen Eigentümerwechsel und die neuen Eigentümer haben darum gebeten, die Miteigentumsanteile im Rahmen einer notariellen Aktualisierung der Teilungserklärung anzupassen. Das Notariat (ein anderer Notar als damals) hat nun für diese Ergänzung eine Rechnung in Höhe von 2.797,75 Euro gestellt, die auf dem geschätzten Immobilienwert von ca. 1 Mio. Euro basiert.
Ist eine Notarrechnung in Höhe von 2.797,75 Euro zur Ergänzung der Teilungserklärung auf der Basis des damaligen Kaufpreises des Keller-/Trockenraums in Höhe von 5.928,90 Euro gerechtfertigt?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
1 Antwort
Franzie:
Um was geht es? Beim Wohnungseigentümer (Verkäufer) hat sich der Anteil infolge Veräußerung des Sondereigentums am Keller- und Trockenraum zum Preise von 5.928,80 € verringert, während sich der Anteil beim anderen Wohnungseigentümer (Erwerber) entsprechend erhöht hat.
M.E. kann der Notar für die geringfügige Verschiebung als Geschäftswert nicht den Verkehrswert von 1 Mio. aller Eigentumswohnungen zugrundelegen.
Der Wert richtet sich nicht nach dem vollen Wert, sondern nach dem Gehalt der Änderung.
Die Kostenrechnung kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Landgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, angefochten werden; siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf die Kostennote. Das erstinstanzliche Verfahren ist gebührenfrei. Hiervon könntest du für Fall Gebrauch machen, dass der Notar nicht korrigiert.