Hat der testamentarische Erbe einer Eigentumswohnung in der Eigentümerversammlung Rede- und Stimmrecht auch wenn der Erbschein noch nicht vorliegt?
2 Antworten
Der Erbfall ist eine Gesamtrechtsübertragung. Folge ist, daß der Erbe auch ohne Erbschein Eigentümer ist. Nur ist er ohne Erbschein oder Grundbucheintrag nicht in der Lage, dieses Eigentum nachzuweisen. Die Eigentümerversammlung ihrerseits ist weder befugt noch in der Lage zu prüfen, ob das Testament zu einem Eigentumsübergang geführt hat. Ich würde die Frage daher verneinen.
.... nur kann sie sich so auch nicht legitimieren.
Als Alleinerbe kann sich ja auch jeder ausgeben und wer das dann glaubt, sieht sich plötzlich mit Ansprüchen von vorher ungenannten Erben konfrontiert.
@Kranikart:
es sind Entscheidungen zu treffen die alle angehen....
Vertraue auf die Schwarmintelligenz der verbleibenden Eigentümer! Du kannst diese Leute doch besuchen und mit ihnen sprechen.
Wenn aber an der Gesamtrechtsübertragung kein Zweifel besteht, müsste es doch soetwas wie ein vorläufiges Rede/Stimm-RECHT geben. Die Pflichten , wie Zahlung des Wohngeldes, werden ja andererseits auch genommen. Leider dauert die Erteilung des Erbscheins eben entsetzlich lange und es sind Entscheidungen zu treffen die alle angehen....
Wie könnte es denn ein VORLÄUFIGES Stimmrecht geben wenn ENDGÜLTIGE Entscheidungen getroffen werden müssen? Ein Testament ist eben nichts weiter als ein Stück Papier. Über dessen Wert zu urteilen ist nicht Aufgabe der Eigentümerversammlung.
So ist es. Eine Person ist ja auch ohne Personalausweis eine Person.