Jedes Elternteil darf dir 400.000 € steuerfrei schenken, insgesamt also 800.000 €.
Was darüber geht muss versteuert werden, dafür muss man in Steuerklasse I als Kind versteuern:
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html
Jedes Elternteil darf dir 400.000 € steuerfrei schenken, insgesamt also 800.000 €.
Was darüber geht muss versteuert werden, dafür muss man in Steuerklasse I als Kind versteuern:
https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html
Du kannst die Steuererklärungen rückwirkend einreichen.
Aber es wird auch ebenso rückwirkend alles als Sonderausgabe qualifziert werden.
Deswegen meiner Meinung nach sinnlos.
Ein Arbeitgeber muss das nie zahlen, das ist freiwillig.
https://www.gevestor.de/details/verpflegungsmehraufwand-arbeitnehmer-haben-keinen-gesetzlichen-anspruch-634533.html
Im Fachdeutsch heißt das Verpflegungsmehraufwand.
Ja, diese Erfahrung mache ich seit 40 Jahren.
Und außerdem kannst du ihm die Gehaltszahlung von Mai zeigen, die müsste sich ja mit der Bezügemitteilung von April decken.
Nein, das machen alle Banken inzwischen
https://www.huettig-rompf.de/baufinanzierung/faq/warum-schicken-banken-bei-einer-baufinanzierung-einen-gutachter/
und
https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/__4.html
Wann wurde die zerkratzt?
Vor Beginn der Mietzeit? => dann ist das hoffentlich protokolliert worden
Während der Mietzeit: => Dann ist das dein Problem, oder der Vollkaso, wenn eine abgeschlossen wurde
Doch, habt ihr, nachlesen Ab A 2.2
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=8&ved=2ahUKEwip_d_VsJTmAhVdwAIHHctXB6IQFjAHegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bzst.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FFamKreform%2FDA-KG.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5&usg=AOvVaw29je1kqZ3i-KsA7fWum_D1