Kaufvertrag (Wohnlandschaft) zurücktreten bzw. stornieren?
Ich habe am Samstag, den 26.11.2022 einen Vertrag in Österreich beim XXXLutz vor Ort unterschrieben.
Ich wollte, dass dieses Sofa impregniert ist und ich wollte auch ohne Lieferung und Montage kaufen, aber ich war gezwungen die Lieferung und Montage zu bestellen wegen der Impregnierung.
Nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe, hat der Berater uns gesagt dass die gewählte Farbe/Stoff nicht mit dem Premium Fleckschutz impregniert sein kann und er hat uns gesagt dass wir einen anderen Stoff wählen müssen. Wir haben die Pallette mit Farben am Wochenende genommen und auf eine andere Farbe gedacht.
Aber ich will nicht den anderen Stoff und ich habe nicht gewusst, dass diese Farbe/Stoff nicht 100% geschützt sein kann. Wenn ich es gewusst hätte, würde ich das Sofa nicht kaufen.
Ich habe am Montag, den 28.11.2022 zu den Berater gesagt dass ich nicht mehr es kaufen will, weil er mich falsch geraten hat, ich habe auch mit der Abteilungschef gesprochen und sie haben mir gesagt dass die Stornierung nicht im Frage kommt.
Das Wohnlandschaft ist standardmäßig, und wir vertrauen nicht mehr dieses Unternehmen. Der Berater hat uns verkauft einen Stoff das schon impregniert ist und nur 70% hält und hat auch inkludiert die Lieferung und die Montage weil nur so kann man die Impregnierung kaufen.
Und jetzt sie verlangen dass ich kaufe dieses Produkt das nicht richtig konfiguriert ist. Ich vertraue nicht mehr dieses Unternehmen. Vom Vertrag sieht man dass etwas falsch ist. Die Farbe ist schon impregniert aber nur 70% als die andere Stoffe mit der Impregnierung Funktion.
Könnten Sie mir bitte sagen was kann ich machen ?
2 Antworten
Könnten Sie mir bitte sagen was kann ich machen ?
Du kannst dich an einen österreichischen Rechtsanwalt wenden.
Zum Einen kennt sich keiner der Stammantworter hier näher mit österreichischem Zivilrecht aus, zum Anderen wäre das letzten Endes auch bei einem Sachverhalt in Deutschland meine Empfehlung.
In Deutschland würde der Weg über eine Anfechtung des Kaufvertrages nach § 119 bzw. § 123 BGB führen. Ich vermute, dass das österreichische Privatrecht ähnliche Regelungen kennt.
Ein Widerrufsrecht dürfte hier -sofern nicht explizit vertraglich vereinbart- nicht bestehen.
Schau mal was auf dem Vertrag steht , wegen Widerruf . Oder schreibe schriftlich , per Einwurfeinschreiben , das du mit sofortiger Wirkung , wegen Falschberatung vom Vertrag zurücktrittst .
Auf welcher Grundlage sollte hier ein Widerrufsrecht bestehen? Dass das Unternehmen ein freiwilliges Widerrufsrecht einräumt, bezweifele ich.