Nein, in diesem Fall können die Handwerkerkosten steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Um Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Er musst selbst der Auftraggeber der Leistung sein.
- Die Rechnung muss auf seinen Namen ausgestellt sein.
- Die Zahlung muss von seinem eigenen Konto per Überweisung erfolgen. (Barzahlungen sind nicht absetzbar.)
Da der Freund des Freundes die Rechnung bezahlt und nicht er selbst direkt an den Handwerker, erfüllt er die Bedingungen nicht.
Selbst wenn er seinem Freund das Geld später z.B. in Raten zurückzahlt gilt das steuerlich nicht als direkte Zahlung durch ihn.
Wenn er die Handwerkerkosten absetzen will, dann sollte er die Zahlung direkt von seinem Konto an den Handwerker überweisen, den Betrag dafür von seinem Freund leihen und das dann in Raten zurückzahlen.