Das geht doch viel einfacher:
Mach nichts offizielles!
Du verzichtest weder durch Erbvertrag noch durch eine Erbausschlagung, sondern bleibst ganz normaler Erbe.
Aber du trittst das Erbe nicht an, verlangst nichts vom überlebenden Elternteil und lässt alles wie es bisher ist.
Das kann sich sogar positiv auf Erbschaftssteuer auswirken, da die Erbmasse ja dann offiziell geteilt wird und jeder seinen eigenen Freibetrag hat.
Und beim Tod des zweiten Elternteils bekommst du dann sein Vermögen incl. dessen Teils des ersten Erbes und hast nochmal einen Freibetrag.