Hallo Ernie,

die Bedingungen zu denen Du  aussteigen kannst, findest Du im Prospekt.

Du kannst zur nächsten Gesellschaftsversammlung einen Antrag auf Verkauf des Objektes einreichen. Die Gesellschaftsversammlung stimmt dann darüber ab, ob oder unter welchen Bedingungen der Fonds aufgelöst wird. Bevor dieser Beschluss nicht vorliegt, läuft der Fonds weiter.

Du scheinst aber nicht verstanden zu haben was Du hast. Die Gesellschaft kann nicht mit Deinem Geld arbeiten, da sie es nicht besitzt. Du hast zusammen mit 1000den anderen eine bzw mehrere Immobilien gekauft. Dein Geld steckt also in den Objekten, wenn Du heraus willst, zahlt dich die Gesellschaft aus (wenn Bargeld da ist), dass sind dann 2/3 des jetzigen Zeitwertes...wahrscheinlich ein wesentlich kleinerer Teil, als was Du bezahlt hast. Oder die Gesellschaft beschließt den Verkauf und der Erlös wird auf alle verteilt. das würde wahrscheinlich mehr bringen. Dazu braucht es aber einen Mehrheitsbeschluss.

Da die Objekte alle bezahlt und schuldenfrei sind, kann Dir nicht viel passieren..... Es wird ja auch Miete gezahlt, oder?  Raus um jeden Preis, dass würde ich mir überlegen.

LG Sabine

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Frau A kann privatrechtlich bürgen, aber das Haus bzw. ihren Anteil nur mit Zustimmung von Frau B als Sicherheit einbringen. d.h. Frau B müßte der Eintragung der Bürgschaft/Hypothek ins Grundbuch zustimmen.

Wie die Bank das Haus bewertet und als Sicherheit akzeptiert, kann ich nicht sagen, da zu wenig über das Objekt bekannt ist. Dies ist eine Ermessensentscheidung der Bank und . hängt in von dem Objekt ab. z.B. Ein-oder Mehrfamilienhaus.

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Der alleinige Erwerb ist möglich. Es hängt jedoch vom Einzelfall ab. Wenn es sich um einen wesentlichen Bestandteil des Vermögens handelt, kann die Zustimmung des Ehepartners erforderlich sein bzw. der Ehepartner den Kauf verhindern bzw. anfechten.

Bei einer Finanzierung kann! die Bank die Unterschrift und somit die gesamtschuldnerische Haftung der Ehefrau verlangen, kann es aber auch lassen. Eine Ermessensentscheidung.

Um Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu gehen, werden Bank oder Verkäufer der Immobilie i.R.  die Zustimmung des Ehepartners einholen.

Bei einer Zugewinngemeinschaft ist es irrelevant, wer im Grundbuch steht und wer den Kredit aufnimmt. Im Falle einer Scheidung zählen die nackten Zahlen zur Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes.

Wenn aber das Haus von beiden bezogen wird, kann im Falle einer Scheidung der im Grundbuch stehende den Auszug des anderen verlangen.

Im Falle einer Finanzierung zahlt nur der den Kredit zurück, der im Darlehensvertrag steht.

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Alle mit dem Erbfall anfallenden Kosten werden mit dem Nachlass verrechnet bzw. daraus bezahlt.

Deine Schwester ist verpflichtet ihren Erbteil beim zuständigen Amt zu melden.

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Ich gehe davon aus, dass Eure Gütertrennung ins Güterstandsregister eingetragen ist und somit eine "echte" Gütertrennung besteht.

Rechtlich seit ihr also zwei getrennte Personen (in finanzieller Hinsicht), folglich gründet ihr mit dem Wohnungskauf eine Gbr. Das heißt, ihr müsst einen Vertrag schließen in dem die Besitzverhältnisse an der "Gesellschaft" geregelt sind. Dort könnt ihr dann genau festlegen wie was wann getilgt wird und durch wen. Ebenso wer welchen Anteil im Falle des Verkaufes oder Scheidung erhält.

Aber Achtung: Das gemeinsame Darlehen/Wohnung bietet auch Tücken: ungeachtet aller privaten Verträge haftet ihr immer gesamtschuldnerisch.......das heißt, jeder Gläubiger kann sich an jeden einzeln von Euch wenden, dass Raten oder Wohngelder bezahlt werden. Ihr habt dann einen Ausgleichsanspruch untereinander.

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Eigentlich ist es egal, Bank ist Bank

Du musst bedenken, dass Du aber kaum ein Darlehen in Euro in UK erhalten wirst, also besteht ein Währungsrisiko. Wenn der Euro fällt, erhöht sich auch (nach Umrechnung) der Rückzahlungsbetrag für Dich. Da Du Dein Geld in Euro verdienst, sollte also das Darlehen auf Euro lauten..........

Ob Du das bei einer englischen Bank oder deutschen Bank tust, ist egal.....wichtig sind die Konditionen

Da Du in UK Einkünfte beziehst und dort eine Steuererklärung machen musst, macht es Sinn auch dort die Bank mit den Verlusten (Zinsen) zu haben. Erkundige dich einmal nach den Einkommensfreibeträgen in UK.....sowie dem Doppelbetreuerungsabkommen. z.B. Steuerberater

LG Sabine

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Der Wert der Immobilie wird gemäß den erlaubten Verfahren wie bei der Erbschaftssteuer (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) je nach Nutzungsart der Immobilie ermittelt. Überschreitet der ermittelte Wert die seit 01.01.2011 deutlich angehobenen Freibeträge, so wird dieser Teil besteuert.

Wenn Du "Geld" verschenkst, gehört es dem Beschenkten. Also nicht allein Deiner Schwester.....die "Familien"Steuererklärung wird nicht berührt, da jeder einzeln sein Geschenk versteuern muss oder nicht (Freibeträge)

Du kannst Dich auch bei Deinem Steuerberater erkundigen, welche Bewertungsart für Dich am günstigsten ist, also den Wert am geringsten ansetzt.

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