Sozialhilfe gibt es für Bedürftige....Du arbeitest, also verdienst Du... Deine Frau musst Du selbst unterhalten.
Ich gehe mal davon aus, dass die Nichtzahlung des Unterhaltes liegt einige Zeit zurück. Ich würde Verjährungen prüfen lassen. Wer hat denn für die Kinder in der Zwischenzeit , wo Sie nicht zahlten, gezahlt? Sollte es der Staat gewesen sein, fordert der Unterhaltsvorschuss zurück ggf. klagt ihn ein, im Namen der Kinder. Das Geld wandert dann ins "Staatssäckel" zurück. Das hat mit den Kindern nichts zu tun, daran sind sie "unschuldig". Die Kinder könnten dann Mitteilen, dass sie Geld erhalten haben und müßten dies an den Staat überweisen.
Schenkungen kann man auch wegen "Undank" rückgängig machen.
Leider geben Sie zu wenige Informationen um weitergehend "Rat" zu erteilen.
Wie wäre es einmal mit den Kindern zu reden. Ihnen die Situation zu erläutern. Sollte die "Klage" ihre persönliche Idee gewesen sein.
Ist denn vor Gericht schon entschieden worden? Waren sie aufgrund ihres damaligen Einkommens vielleicht sogar von den Zahlungen freigestellt? Wo haben denn die Kinder gelebt?
Ein weiterer Rat wäre, eine Rechtsberatung oder Anwalt aufzusuchen. Ferndiagnosen sind in diesem Falle schwer.
LG
Also anscheinend ist etwas mit dem Konto nicht in Ordnung. Niemand kann ein Konto eines anderen einfach so sperren , außer es ist eine Behörde oder es liegt ein Gerichtsbeschluß vor. Eine Bank ist jedoch berechtigt bzw. verpflichtet ein Konto zu sperren, wenn keine gültige Postanschrift vorliegt bzw. wenn dreimal Post (Kontoauszüge, persönliche Anschreiben) zurückgekommen ist. Weiterhin sperrt eine Bank ein Konto, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unberechtigter versucht zu zugreifen oder der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Das kann man erfragen und ggf. sofort klären.
Eine Kaufpreissenkung geht meist mit einem gefundenen Mangel einher. Falls jemand fragt, dann kann man so die Differenz erklären. Die Bank wollte nur den Kaufpreis finanzieren und überweisen. So ist eine Mehrfinanzierung entstanden, die zwar durch die Einwertung des Objektes gedeckt ist, aber durch die Innenrevision der Bank bemängelt wird, wenn keine plausible Erklärung vorliegt.
Also entweder tauschen alle gemeinsam oder keiner. Das ist eine Sache der Verwaltung und der Gemeinschaft. Gemeinschaft beschließt und Verwaltung kümmert sich. Was ist an Wasseruhren so kompliziert? So ein Tausch geht schnell und WW-Uhren gibt es überall. Sie sind genormt. Dazu braucht man keine zwei Jahre. Hier liegt ein Verwalterfehler vor. Der Auftrag hätte entzogen und neuvergeben werden müssen. Privat darf man leider nicht aktiv werden, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.
Es darf nur auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Ob man jemanden behindert oder es schon immer so gemacht wurde ist irrelevant. Geregelt ist das meist in der Teilungserklärung, was Parkfläche ist oder nicht. Ich weiß nicht, ob die gekennzeichneten Flächen Eigentum sind oder gemietet werden. Ein Schild ist nicht notwendig, da Parkflächen gekennzeichnet sind und Parken generell nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Fakt ist, dass durch wildes Parken auf Gemeinschaftseigentum die Rechte anderer beschränkt werden. Die Eigentümergemeinschaft ist generell ermächtigt nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Kosten hier für können von der Gemeinschaft eingeklagt werden.
Wir hatten das Problem auch. Seit jeder weiß, dass wir konsequent abschleppen lassen, hat sich das Problem erledigt.
Es gibt nur eine Lösung: Wasseruhren einbauen....
Die Eltern sind zwar unterhaltpflichtig, aber sie können auch die Schule wählen. Hier handelt es sich anscheinend um eine Privatschule. Geh auf eine öffentliche, die kostet kein Schulgeld.
Deine Eltern wollen Dir zeigen, dass nicht alles im Leben umsonst ist. Du darfst in deinem Alter sehr wohl arbeiten. Wie wäre es mit Zeitungsaustragen oder ein Ferienjob....
Es geht darum, dass Deine Eltern wollen, dass Du Dich bemühst und wenn es dann nicht zu mehr reicht, dann ist das ok.... Vielleicht hast Du vieles in ihren Augen "schleifen" lassen und da sie Dir mehr zu trauen, weil sie wissen, dass Du mehr kannst, greifen sie zu dieser Massnahme. Du suchst Fehler nur bei Deinen Eltern und fragst hier im Forum, nach "Rechtlicher Hilfe" . Warum fragst Du nicht, ob nicht einer einen Job für Dich hat? Oder gehst einmal "in Dir" und fragst Dich, was Du falsch gemacht hast.
Warum ein Haus? Die Eltern werden älter und ein Haus macht viel Arbeit. Irgendwann kann Papa auch nicht mehr alles allein machen. Die Kosten werden dann auch vom Eigentümer allein getragen werden müssen. Vielleicht wäre eine Wohnung besser geeignet, die gleich altersgerecht umgebaut wird. Größere Reparaturen werden dann von der Gemeinschaft getragen und verteilen sich auf viele Schultern
Die Trennung vom Kaufpreis und Modernisierung macht Sinn. Besonders bei Modernisierungen könnte man, je nach Art, KFW - Fördermittel beantragen. Die Palette ist groß und vielfältig. Spart Geld.
Ein Bausparvertrag bietet zwar während der Ansparphase niedrige Zinsen, aber auch sehr niedrige Kreditzinsen in der Zukunft.
Bei einer Tilgungsrate von 4-%-5%, wäre die gesamte Finanzierung nach 21/22 Jahren durch. Mit Sondertilgungen selbstverständlich schneller.
Ich würde eine möglichst lange Laufzeit wählen um mir die Zinsen zu sichern.
Wenn Du Deinen Vermieter nicht fragen möchtest, dann kannst Du auch beim Grundbuchamt einsicht nehmen. Nimm den Mietvertrag mit und weise damit dein berechtigtes Interesse nach.
"Auskunft über das Erbe gibt er nicht" "Konto der Mutter"
Ich gehe davon aus, dass ein Erbschein von Ihnen beantragt wurde. Weiterhin sollten sie das Grundbuch regeln. Die Bank muss nach Vorlage des Erbscheins Auskunft über das Konto geben. Wenn keine Vollmacht über den Tod hinaus besteht, dürfte die Bank keine alleinigen Verfügungen durch ihren Vater zu lassen. Durch den Erbschein dürfte auch die Höhe des Erbes feststehen. Die Bank muß Auskunft geben.
Im Zweifelsfall gilt: Wer bestellt oder beauftragt, zahlt. Wenn die Bestellung NICHT direkt das Haus betrift z.B. Plastik Rollos, dann wäre es sein Problem. Wenn die Heizung kaputt ist, dann hätte er einen Anspruch von 25% der Kosten. (bei Sanierung gelten Besitzverhältnisse)
Andererseits: Sie nutzen das Haus gemeinsam. Ihr Vater kann 75% nutzen und Sie 25%. Ein Gericht könnte jetzt feststellen, wieviel jeder nutzt und wenn Sie mehr als 25% nutzen, ihrem Vater einen finanziellen Ausgleich für Ihre "Mehrnutzung" zu sprechen. Stellen sie sich das wie "Miete" vor. Laufende Kosten könnten auch nach "Nutzung" umgelegt werden. Die Eigentumsverhältnisse sind eine Seite, die Nutzung eine andere.
Mein Vorschlag: Setzen sie sich zusammen und rechnen sie alles zusammen. Es müßten die laufenden Kosten aufgeschlüsselt werden: Umlagefähige und nicht umlagefähigen Kosten. Umlagefähige werden nach Nutzung geschlüsselt, nicht umlagefähige nach Besitzanteilen. Gehen sie vor, wie bei einer Abrechnung eines Mietobjektes. Statt Geld, können sie auch ihre "Miete" durch "Arbeitsleistung" abgelten.
Anscheinend möchten Sie eine Vorausschau erstellen um bei einer Stelle (KFW , Jobcenter o.ä) ihre zuküntige Geschäftssituation zu simulieren. Wozu braucht man sonst "Planzahlen".
Ihrer Frage kann ich entnehmen, dass sie von Finanzbuchhaltung keinen "Plan" haben. Ich empfehle einen entsprechenden Kurs.
Estateguru ist nur Vermittler und keine Bank. Sie haben einen direkten Vertrag mit dem Kreditnehmer.
Da die Hypothekenzinsen in den baltischen Ländern bei ca. 2-4% liegen, erscheint es unökonomisch 11 - 12% zu zahlen. Also ich habe mir einmal ein Angebot angesehen: angeblicher Immobilienwert über 5 Mio. Gebraucht werden 3000.000 € um weiter zu bauen. Laufzeit 18 Monate...
Nun, 300.000 € sind bei 5 Mio. Immo-Wert eine Kleinigkeit und werden von jeder Bank finanziert....
Würde sagen, Finger weg
Mein Vorschreiber hat vergessen zu sagen, dass die Verpflichtungen als Bürge bei der Bank bestehen bleiben. D.H. sollte das Darlehen von Ihrem Mann nicht bedient werden, müssen Sie zahlen. Ein Anspruch auf Haus und Grundstück besteht nicht. Im Falle des Todes ihres Mannes, würden sie den gesetzlichen Anteil erhalten (50 %, Zugewinngemeinschaft) und ihre Kinder den Rest (Familie gründen) . Die Darlehensforderung würde in voller Höhe ersteinmal auf sie übergehen. Sie hätten nur einen bedingten finanziellen Ausgleichsanspruch gegenüber den Erben und zwar in Höhe der Rechtsanspruches der Erben, da Schulden auch vererbt werden. Im Falle einer Scheidung hätten Sie nur Ansprüche auf den Zugewinn. Darlehensforderungen der Bank aus der Bürschaft bleiben bestehen. Es wäre in Verhandlungen mit der Bank zu klären, ob diese sie aus dem Vertrag entläst.
Das sinnvollste in Ihrem Fall wäre ein Eintrag ins Grundbuch sowie ein Testament auf Gegenseitigkeit. Dort könnte man auch Regeln, dass Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Elternteils Ansprüche auf das Haus bzw. Teile davon haben.
1977 habe ich als Ladenhilfe in den Ferien 4,36 DM /Std verdient (den ersten Lohn vergißt man nicht) . :-) Also 2,20 € Heute bekommen Ladenhilfen 8,80 € .....
Mal gewinnt man, mal verliert man.... 1980 kostete 1 m² Bauland in Berlin Karl Marx Str. 4000 € heute die Hälfte......
Bauland unterliegt auch der Nachfrage. In manchen Ecken will keiner mehr wohnen.
7 € war in ländlichen Gebieten durchaus drin, heute sind diese Gebiete Vorstädte....
Wie gesagt, hätte auch anders aussehen können
Das Beste wäre, wenn Du die Hälfte des Hauses kaufst.
1. Wenn ihr das Haus renoviert, steigt der Wert. Profitieren tut der Miteigentümer ohne das er etwas dazu tut.
2. Wegen der alleinigen Nutzung durch Euch, müßt ihr dem Bruder eine "Nutzungsentschädigung" zahlen.
3. Allen Baumaßnahmen, die ihr durchführt, muss der Miteigentümer zustimmen, sonst könnte er einen Rückbau fordern.
Der Kauf der Hälte löst alle Probleme.......
Sicher betreibt der Gläubiger der Hypothek die Zwangsversteigerung. Wenn dem so ist, erhält er den Kaufpreis und die Hypothek wird gelöscht. Die Hypothek wurde als Sicherheit für ein Darlehen, welches personengebunden ist , eingetragen. Im Falle einer Sicherheitenverwertung im Rahmen der Zwangsversteigerung werden die Gelder an die Gläubiger nach Rang verteilt und die Hypothek gelöscht.
Anders ist es auch garnicht sinnig....Mit der Hypothek ist ein Darlehensvertrag verknüpft, das Haus ist die Sicherheit. Wenn das Haus den Eigentümer wechselt, müßte ja, damit die Hypothek bestehen bleibt, auch der Darlehensvertrag den "Besitzer" wechseln, denn beides ist miteinander verbunden und läuft auf den Namen des Schuldners. Wenn die Sicherheit verwertet wird, wird der Erlös bis zum in dem in der Hypothek genannten Höchstbetrag an den Gläubiger ausgezahlt. Verbleibende Beträge gehen direkt an den bisherigen Eigentümer.
In einer Höchstbetragshypothek ist nicht nur der Darlehensbetrag erfasst sondern auch die wahrscheinlich während der Laufzeit auflaufenden Zinsen, wodurch die Beträge so hoch erscheinen.
h
1. Wie alt seid ihr? Du sagtest, dass Deine Freundin im ersten Jahr nach dem Studium ist.
2. Wozu wollt ihr die Wohnung kaufen? Wollt ihr darin selber wohnen? Oder Vermieten?
3. Was habt ihr sonst auf der "Hohen" Kante?
4. Wie "fest" ist Eure Beziehung? Wie lange kennt ihr Euch?
5. Wofür war Dein Kredit? Wie hoch ist die monatliche Rate?
6. Wie groß ist die ETW und wo liegt sie? Wie hoch ist das Wertgutachten bzw. m² Preis?
Ein seriöser Immobilienfinanzierer nimmt nicht nur die "nackten" Zahlen unter die Lupe, sondern auch das Kundenumfeld. Wo die Zahlen passen, kann durch die Beleuchtung des Umfeldes/Zukunftsprognose schnell herauskommen, dass der Kunde nicht finanzierbar ist oder das Geschäft besser lassen soll.
Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist zwar schwerig, aber möglich, wenn die anderen Daten passen. z.B. die Immoblien mehr Wert ist, als der Kaufpreis.
Als erstes: Du bist Erbe und somit hast Du sämtliche Pflichten und nicht nur die Rechte/Vorteile daraus zu tragen. Daraus kommt auch, dass eine Eintragung ins Grundbuch als Miteigentümer schon aus rechtlichen Gründen erfolgt bzw. erfolgen muss.
Dein Verhalten scheint sich sehr um DEINE Finanzen zu drehen. Da gäbe es noch die Möglichkeit, Deinen Anteil am Haus an Deine Mutter zu übertragen, dann müßtest Du Dich nicht darum kümmern und hättest keine Verpflichtungen.
Ich habe sehr viel Verständnis für Deine Mutter. Wer will schon sein Heim verlassen, in dem sie mit Deinen Vater wahrscheinlich glücklich gelebt hat. Hinzukommt, wer will sich in eine Wohnung einsperren lassen, wenn er ein eigenes Häuschen hatte.
In wie Weit Deine Schilderung über das Verhalten Deiner Mutter den Tatsachen entspricht oder nur Deiner subjektiven Wahrnehmung, kann ich nicht beurteilen. Ich kann auch nicht beurteilen, wie die Einkunftsverhältnisse Deiner Mutter sind.
Ich bin jedoch Deinen Beweggründen gegenüber sehr skeptisch.
Vielleicht bin ich altmodisch, aber als guter Sohn oder Tochter, würde ich meiner Mutter zur Hand gehen um das Haus in der Familie zu halten und ihr gewohntes Lebensumfeld sicher zu stellen. Gegen Müll und einen verwilderten Garten kann man etwas tun!