Erbfrage Hausverkauf zu Lebzeiten?
Vater, Mutter und zwei Kinder. Mutter 2010 verstorben. Vater allein Erbe. Dann hat Vater 2019 das Elternhaus verkauft. Jetzt von diesem Erlös meiner jüngeren Schwester ein Haus finanziert.
Ich der ältere Bruder habe bisher auf meinen Pflichtteil verzichtet, da ich nicht wollte, dass mein Vater ausziehen musste. Allerdings ist ja nun die Sachlage verändert.
Frage: Wenn mein Vater später verstirbt (was ruhig noch dauern soll) habe ich dann Anrecht auf einen Pflichtteil der ursprünglichen Hausverkaufssumme oder nur was dann zum Todestag noch übrig ist?
4 Antworten
Intressant. Also: Dein Vater lebt noch. Das bedeutet: Er kann zu Lebzeiten machen was er will. Dein Pflichterbanteil ist DER Anteil, der dir bei Ableben des Erblassers gesetzlich zusteht aus der Erbmasse, also das hinterlassene Vermögen, dass er bei Tod besaß. Aber : Das Testament ist jetzt hier von Bedeutung: Du wirst, wenn das Testament existiert, (geichgültig ob es notariell beurkundet wurde oder nur handschriftlich hinterlegt wurde), DAS bekommen was er als letzten Willen verfügt hat. NICHTS geht nicht. Du bekommst mind. deinen Pflichterbanteil aber Rückwirkend auf die Zeit VOR dem Hausverkauf gilt das nicht. Du kannst nicht "rückwirkend erben" also auf eine Erbmasse dich berufen, die in der Vergangenheit bestand. Verstehst? Ich kann heute Millionär sein und in 20 Jahren bettelarm weil ich meine Million an alle möglichen Leute verprasst habe, und du willst auf meine Million von vor 20 Jahren deinen Pflichterbanteil haben? Nein, das geht nicht.
Es wäre interessant zu wissen, was in dem (Berliner) Testament stand.
Wenn da stand, "wir setzen uns gegenseitig als Erben ein," dann konnte Dein Vater machen was er will.
Wenn da stand "wir setzen und gegenseitig als Erben ein. Schlusserben nach dem Tod des Zweitversterbenden sind unsere Kinder," dann hat das Bindungswirkung.
Damit wäre das dann aber auch schon ein Fall für den Rechtsanwalt.
https://www.advocatio.de/bindungswirkung_beim_gemeinschaftlichen_testament.html
Da wäre die Frage, war das Testament notariell beurkundet? Oder war es ein handschriftliches Testament? Wurde dieses beim Amtsgericht hinterlegt?
Du solltest Dich zuerst an das Amtsgericht wenden.
vielen Dank fuer die Antworten
Letzteres, Dein Vater kann mit seinem Vermögen machen was er will.
Na da kann man verschiedener Meinung sein. Vater und Mutter haben Kinderwunsch gehabt. Vater und Mutter sind Großeltern geworden. Vater und Mutter gemeinsam waren berufstätig. Beide haben das Haus bezahlt. Es war der Wunsch der verstorbenen Mutter letztendlich nach dem Vater das Haus zwischen Bruder und Schwester zu teilen. Nun Vater bricht diesen Wunsch zugunsten der Schwester. Ich überlebe auch, ohne zu erben. Desto Trotz haben meine Kinder einen Anspruch, menschlich gesehen! Also muss ich mich im Namen meiner Kinder um ein eventuelles Erbe bemühen! Wer weiß ob nicht sogar meine Enkel eines Tages vom Erbe profitieren würden.
Der Erbe kann nicht rückwirkend auf eine frühere Zeitperiode hinein erben. Der Junge will Geld vom Hausverkauf und der Vater lebt auch noch. Erben kann man nur bei Tod des Erblassers. Und zwar DAS was er hinterlässt. Nicht was er vor 10 Jahren mal besaß.
Nicht in jedem Fall. Suchen mal bei Google "Bindungswirkung Berliner Testament."
Wo werden bereits geöffnete Testamente aufbewahrt. Kann ich wie in meinem Fall das vor neun Jahren geöffnete Testament irgendwo einsehen?