Bis zur Abmeldung aus Deutschland bleibst du bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 unbeschränkt steuerpflichtig. Die Erklärung kannst du über ELSTER auch weltweit online einreichen. Ich empfehle dir aber eine Kopie deiner Abmeldung an dein FA zu schicken, denn das FA wird nicht vom EMA darüber informiert, dass du dich abgemeldet hast.
Wegen was? Die Polizei kommt nicht zu dir ohne Grund und ohne einen Haftbefehl dürfen sie dich nicht verhaften. Ein fehlender Personalausweis ist nicht strafbar. Ein illegaler Aufenthalt schon.
Intressant. Also: Dein Vater lebt noch. Das bedeutet: Er kann zu Lebzeiten machen was er will. Dein Pflichterbanteil ist DER Anteil, der dir bei Ableben des Erblassers gesetzlich zusteht aus der Erbmasse, also das hinterlassene Vermögen, dass er bei Tod besaß. Aber : Das Testament ist jetzt hier von Bedeutung: Du wirst, wenn das Testament existiert, (geichgültig ob es notariell beurkundet wurde oder nur handschriftlich hinterlegt wurde), DAS bekommen was er als letzten Willen verfügt hat. NICHTS geht nicht. Du bekommst mind. deinen Pflichterbanteil aber Rückwirkend auf die Zeit VOR dem Hausverkauf gilt das nicht. Du kannst nicht "rückwirkend erben" also auf eine Erbmasse dich berufen, die in der Vergangenheit bestand. Verstehst? Ich kann heute Millionär sein und in 20 Jahren bettelarm weil ich meine Million an alle möglichen Leute verprasst habe, und du willst auf meine Million von vor 20 Jahren deinen Pflichterbanteil haben? Nein, das geht nicht.
Du brauchtest bei JEDEM Auftrag des Auftraggebers eine Bescheinigung, dass der Lehrauftrag gem. § 4 21 a (bb) umsatzsteuerbefreit sei. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass es von der Umsatzsteuer befreit sei. Ein Unternehmen im GANZEN (!) kann nicht vollständig umsatzseteuerbefreit sein ,wenn es neben umsatzsteuerbefreiten Leistungen auch steuerbare Leistungen anbietet. Deshalb ist eine Bescheinigung über JEDEN Auftrag auszustellen. So wie es aussieht, hast du diese singulären Bescheinigungen zur Vorlage beim FA nicht vom Unternehmen erhalten, aber der Unternehmen beruft sich "im ganzen von der Umsatzsteuer befreit zu sein". Das Finanzamt reitet jetzt auf ihr Recht herum. Du kannst dich jetzt nur noch auf die Aussage der Schule berufen. Versuche bitte eine solche Bescheinigung vom Unternehmen zu bekommen, dass es "von der Umsatzsteuer befreit" sei und dass auch die Lehraufträge befreit seien. Damit kannst du dann es auch darauf ankommen lassen und es vor Gericht bescheiden lassen. RISIKO ist aber : Das FA kann auf den Text "bei nicht selbst ausgeführter Tätigkeit" entfällt. Hast du deine Lehraufträge nicht selber ausgeführt oder hat das Unternehmen nur als Vermittler gehandelt? Wenn es nur so ein "Dozentenpool" war, der Aufträge vermittelt hat.....hast du schon verloren. Du kannst einem solchen "Vermittlungsportal" keine umsatzsteuerbefreiten Rechnungen stellen. Nur der Schule. Da du aber tatäschlich selber andere Dozenten geschickt hast : Hat das Finanzamt leider recht. Meine Antwort bezog sich also NUR AUF DEINE eigenen Unterrrichtsstunden.
Wenn eine fünfte Bank dir in deiner jetzigen Situation noch einen Kredit gewährt und du NOCH NICHT in der Schufa bist und noch NICHT absehen kannst, dass du tatsächlich pleite gehen wirst, und auch nicht einen Arbeitsplatzverlust verschweigst, dann ist es die Sache der Bank ob sie dir einen Kredit gewährt oder nicht. Da ist noch nichts dran auszusetzen. NOCH Bist du NCHT in der SCHUFA oder im PI-Verfahren. Bei den Beträgen bist du sowieso kein großer Fall. Die Banken verkaufen den faulen Kredit eh weiter und verdienen noch an dir. Eine Betrugsabsicht ist nur dann vorhanden wenn du WEISST, dass du den neuen Kredit nie und nimmer abbezahlen kannst und da kann die Bank dich auf einen Eingehungsbetrug verdonnern aber das sie nun selbst als Unternehmen frei entscheiden darf, wen sie als Kunden haben will....wird die Bank "selber Schuld" haben wenn sie auf dem Kredit hocken bleibt. Also mein Rat : Versuche mit allen Mitteln eine Privatinsolvenz eher abzuwenden! Die Banken werden dich die nächsten 9 Jahre braten. Jeder Cent den du über die Pfändungstabelle verdienst wird dir unterm Hintern gepfändet. Also lass es lieber. Einige dich leiber. Biete jedem Gläubiger monatlich 25,- € mtl. an. und in 15 Jahren biste durch und es tut dir nicht weh. Wenn sich deine finanzielle Lage die nächsten Jahre erholt......kannst du immer noch alles abdrücken und gut ist! Versuch das mal.
Nachtrag : Wenn du dich aus Deutschland als Wohnsitz ABMELDEST läuft dein Gewerbe und somit deine Steuerpflicht in D weiter. Gewerbe und Privatleben musst du trennen. Du kannst aber dein Gewerbe abmelden und, wie u.a. im Ausland anmelden. Du musst dich schon entscheiden was du genau willst. Du kannst auch im Auland leben und alles in D offziell weiterlaufen lassen. Welche Variante schwebt dir vor?
Deine Frage ist ja regelrecht süß ^^ Wie alt bist du?? Ok aber da du das "so richtig ernst" zu meinen scheinst: Entweder meldest du dich tatsächlich ab (das geht durchaus) aber dann musst du dein Wohnmobil auf einen anderen Namen anmelden (vielleicht Mami oder Papi ??) ODER du meldest dich in einem anderen Land als Ausländer an: In der EU kannst du das. Freie Wohnsitzwahl. Anmelden musst dich aber schon wenn du dort einen Wohnsitz haben willst. DORT kannst du auch ein Fahrzeug anmelden. Bist aber dann dort auch steuerpflichtig. Und kannst dort auch ein Gewerbe anmleden und musst DORT deine Steuererklärungen einreichen. Also alles wie in D nur halt im Ausland.
Ich glaube aber deine Frage deutet darauf hin : NIRGENDWO gemeldet zu sein und dennoch mit einem Wohnwagen herumzufahren? Das geht schon aber dann kannst du keine Rechnungen schreiben, kein legales Gewerbe betreiben. So als "freier Mensch" zu leben geht zwar aber ohne eine Menge Freunde, die dir das eine oder andere abnehmen wie das Unterhalten eines Bankkontos oder wie gesagt Wohnmobil anmelden....Viel Glück.
Ohne große Al-Capone oder El Chapo-Fantasien: Nein. Du hast nichts zu befürchten. Du hast gespart und eine 5-stellige einmalige Einzahlung (ist unerheblich!) dürfte keine Meldung wegen dem Geldwäschegesetz nach sich ziehen. Du musst zwar deinen Ausweis vorlegen, aber das ist ja in Ordnung, und solange du nicht jede Woche 50.000 € einzahlst oder jeden Monat, wird auch keine Untersuchung eingeleitet. Wenn du allerdings nur wenige hundert oder nur 1000-2000 € im Monat als Einkommen hast und dann 1 Million € einzahlst, dann wird näher geprüft.
Das ist der Sinn dieser Karte. Du zahlst schon deine Schuld ab, indem du einen Mindestbetrag wie z.B. 2 oder 3 % des Schuldbetrages abbuchen lässt aber die Tilgung ist dadurch bei 10-12 % Zinsen minimal. Du wirst noch jahrelang für die Bank arbeiten! Ich empfehle dir KEINE Konsumschulden zu machen und KEINE ungesicherten Kredite für den Konsum aufzunehmen ^^ Die Banken leben von solchen Wünschen der Arbeiternehmer, die sich heute wie ein kleines Kind etwas zum Kaufen wünschen und dann verschuldet da stehen . Also Betrug ist das nicht. Das ist legal. Also legaler Betrug :-D
Dir kann erstmal "nichts passieren" aber die deutsche Bank kann aufgrund der fehlenden Information die Geschäftsbeziehung in Deutschland mit dir durchaus einstellen! Die Bank fragt dich persönlich, weil sie offenbar die Steuernummer deiner Firma oder von dir nicht von den chinesischen Behörden bekommt! Daher fragt sie erstmal dich aber ich kann dir empfehlen, erstmal nichts zu antworten. Solange du in deiner neuen Wahlheimat HK deine Steuern brav bezahlst....und du in Deutschland ja abgemeldet bist.....tust du nichts illegales. Nachteil : Deine Bank in Deutschland kann dir dein Konto kündigen. Mein Daddy hat Mandanten die in Singapore und USA leben. Solange du in der Wahlheimat alle Gesetze befolgst und brav deine Steuererklärung machst....... kann dir egal sein was Deutschland will.
Es gibt zur Zeit keinen internationalen EU-Gewerbescheine oder eine internationale Reisegewerbekarte. Aber die EU-Freizügigkeit die dir erlaubt als Unternehmer Kunden in der EU zu bedienen aber wenn du ein Gewerbe in einem Land betreiben möchtest, dass genehmigungspflichtig und sogar bei Reisegewerbebetrieben konzessionspflichtig musst du dies bei der Gemeinde beantragen. Ist aber eher unproblematisch denn jeder EU-Bürger darf in jedem EU-Land ein Gewerbe betreiben!
Eine etwas ältere Frage aber eine spannende Frage für viele Fragesteller bezüglich Erbe oder Schulden. Davon wimmelt es hier im Forum! Tatsächlich wurde hierzu schon alles gesagt. Es wird seitens der säumiger Schuldner gelogen bis sich die Balken biegen, denn wer Vermögen hat wie Schmuck, Gold oder Cash wird wohl kaum so blöd sein wie ein Schaf sich zur Schlachtbank führen zu lassen. Die Konsequenzen einer Lüge bei der e.V. kann zwar auch mit Gefängnis bestraft werden.......ja, aber mal ehrlich.... wie viele Menschen sind so blöd ihre Lüge auch noch zuzugeben? Also zu deiner Frage : JA durch einen richterlichen Beschluss kann eine Durchsuchung und Pfändung erfolgen, nur WER behält in SEINER eignen Wohnung wertvolle Dinge wie Diamanten oder Gold auf uns ist in der Insolvenz, und behält das auch noch in seiner Wohnung. Ich glaube du wirst leer ausgehen, es sei denn der Schuldner ist wirklich so grotesk dumm?
Du darfst ein Konto und Gewerbe eröffnen aber Einnahmen nicht vor den Gläubigern "sichern". Damit kann dir wegen Verletzung deiner Anzeigepflichten von Einnahmen, mit denen zuerst deine Gläubiger befriedigt werden MÜSSEN, deine Restschuldbefreiung versagt werden.
Direkte Abkömmlinge des Erblassers sind in 1.Linie Erben. Du bist deines Vaters Kind. DU ERBST. Deine Großmutter NICHTS. NUR WENN DU TOT wärst, würde die 2.Linie der Erben zum Zuh kommen. Das beinhaltet die Oma und die Geschwister deines Vaters und an 3.Stelle die Kinder derer. Also lass dich nicht wuschig machen. Deine Oma kann behaupten was sie will. Das ist übrigens in unserer Kanzlei meines Daddies eine wöchentlich immer wiederkehrende Anfrage. IRGENDWELCHE gierigen Verwandten melden sich plötzlich zu Wort oder Klugsch....die keine Ahnung haben. der User wjgmuc hat dir sogar den Paragraphen genannt. Lese bitte selber nach. Da ist die Erben-Reihenfolge genau geschildert ;-) Viel Spass mit der Kohle. Und an deiner Stelle würde ich erstmal Urlaub machen :-D und kannst ja behaupten du hast es verprasst :-D
Ja ab 10.000 erfolgt ein Gegencheck ! Aber wenn alles safe ist kannst du auch 1 Million überweisen. Es wird gemäß Geldwäsche und Terrorfinanzierung einfach geguckt : WER Sendet. an WEN, wie oft schon geschehen und WAS sind die Einkommensverhältnisse BEIDER Privatpersonen.Wenn du bspw. nur Arbeitnehmer bist und plötzlich 300.000 € bekommst, kann es sein dass dein "Bankberater" ganz naiv fragt was das für Geld ist. Aber LEGAL ist es. keine Sorge. Warum machst du dir Sorgen?
Leider ja. Die können es sogar kündigen das Dispo! Dann wirst du gezwungenermaßen in eine Rückzahlungsvereinbarung gedrängt. Mein Daddy hatte neulich in der Kanzlei eine alleinerziehende Mutter die wegen Arbeitsplatzverlust plötzlich das Dispo von 5000,00 € auf Null gekündigt wurde. Mein Daddy hat eine Rückzahlung vereinbaren können.Die Frau muss nun monatlich 90,00 € abstottern. irgendwann in 5 Jahren wird sie wohl frei und schuldenfrei leben können.
Selbstgenutzte Immobilien kannst du als Privatperson und Bewohner nicht an deine ESt mit einer Abschreibung pro Jahr anrechnen lassen. Das ist vorbei. Unternehmer können das bei nicht selbst-genutzten Immobilieninvestments. Also so wie du es schilderst hat das FA recht. Leider. ;-((( Ein Haus im Grünen ist eben KEIN Investment.
MrsMurphy Hat dir deine Frage eigentlich minutiös gut erklärt. Ich möchte aber noch beifügen: ich würde dir nicht empfehlen dich bei der Rentenkasse auf ein Statusfeststellungsverfahren dich einzulassen, denn so wie es aussieht hast du nur einen Auftraggeber und dann bist du nicht mehr selbstständig und voll sozialversicherungspflichtig. Selbst der Mindestsatz würdest dein Einkommen von 960 € im Monat das dich verringern. Lass das mal sein!
Fakt ist, jede Art von Selbstständigkeit, also deine nach außen gerichtete und auf Gewinn abzielende Tätigkeit ist Gewerbescheinpflichtig und du bist Selbständig.
Ich empfehle dir die Studiengänge beider Abschlüsse dir durchzulesen. Da wirst du zu ca 80% die identischen Lehrinhalte finden. Die Bachelor-Abschlüsse haben aber etliche Module die die Fachwirte eben nicht haben wie Statistiken und Finanzmathematik und wissenschaftliche Methodologie. Die Fachwirte sind sehr stark praxisorientierte und berufsbezogene Abschlüsse wo hingegen ein Uni-Abschluss ein wissenschaftlicher akademischer Titel und befähigt zum Master bis zu einer Doktorarbeit. Fachwirte können aber die Credit Points auf ein weiterführendes Studium für den Bacherlor angerechnet bekommen. Also mach was dir am wichtigsten ist. All the way oder erstmal Handelsfachwirt und dann erstmal irgendwo arbeiten und paar Sporen verdienen....Viel Glück.
Zu der Meinung von wfwbinder (die korrekt ist) kann ich aber noch einiges beifügen: Ja, wenn nachweisbar ist woher und von wem und aus welcher Einkommensquelle das Geld stammt wirst du keinerlei Probleme haben und die Bank kann dir auch eine Million überweisen. Ist nicht das Problem! ABER : Die deutschen Banken sind besonders spitz und genau. D.h. Wenn DU bspw. nur ein geringes Einkommen hast und deine Bank sieht auf deinem Konto plötzlich einen Geldeingang über 70.000 € so ist es ein Grund und gem. GwG ist ein Anfangsverdacht gegeben. Die sind so ! Sie haben Angst und kennen dich vielleicht nicht. Wenn du arm bist und plötzlich Geld hast gucken sie immer!!!!!! Wenn Du aber nachweisen kannst woher es kommt mit Namen, Anschrift, Einkommenssteuerbescheid des Absenders (Deins???) Dann ist alles ok. Firmen können untereinander problemlos Gelder hin&her senden.Die Bank hat nämlich bei Firmen diese Vorprüfungen über dich und deine GmbH oder Firma längst schon gemacht.....Aber selbst bei Firmen musst du die Herkunft belegen können. ich empfehle dir : Bar ! Soviel sind 70.000 € nun wirklich nicht.