Bis zur Abmeldung aus Deutschland bleibst du bis zum Ende des Kalenderjahres 2020 unbeschränkt steuerpflichtig. Die Erklärung kannst du über ELSTER auch weltweit online einreichen. Ich empfehle dir aber eine Kopie deiner Abmeldung an dein FA zu schicken, denn das FA wird nicht vom EMA darüber informiert, dass du dich abgemeldet hast.

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Wegen was? Die Polizei kommt nicht zu dir ohne Grund und ohne einen Haftbefehl dürfen sie dich nicht verhaften. Ein fehlender Personalausweis ist nicht strafbar. Ein illegaler Aufenthalt schon.

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Du erstellst eine Rechnung wie du sie auch in D erstellen würdest. Für ausländische Unternehmen dann ohne deutsche MwSt. Ich empfehle dir aber den Zusatz in der Rechnung (Reverse-Charge-Verfahren), dass der Käufer im Ausland ggf. umsatzsteuerpflichtig ist, weil er Unternehmer ist. Die Kleinunternehmerregelung betrifft deine Frage mit dem Vorsteuerabzug.  Schau mal auf Google , da sind Musterrechnungen wo auf das Reverse Charge Verfahren mit Beispielen hingewiesen wird. Ist wirklich nicht schwer ;) Schaffst du !!

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Du kannst mit der Kleinunernehmerregelung sowieso keine Vorsteuern herausziehen, und du bist somit auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Deine Frage hebt sich als Kleinunternehmer bis 17.500 € Grenze also sowieso "gegenseitig" auf. Eine USt-ID brauchst du daher auch nicht haben. Du erstellst eine Rechnung wie du sie auch in D erstellen würdest. Ich empfehle dir aber den Zusatz in der Rechnung dass der Käufer im Ausland ggf. umsatzsteuerpflichtig ist weil er Unternehmer ist. Eine Umsatzsteuervoranmeldung brauchst du auch nicht.

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Intressant. Also: Dein Vater lebt noch. Das bedeutet: Er kann zu Lebzeiten machen was er will. Dein Pflichterbanteil ist DER Anteil, der dir bei Ableben des Erblassers gesetzlich zusteht aus der Erbmasse, also das hinterlassene Vermögen, dass er bei Tod besaß. Aber : Das Testament ist jetzt hier von Bedeutung: Du wirst, wenn das Testament existiert, (geichgültig ob es notariell beurkundet wurde oder nur handschriftlich hinterlegt wurde), DAS bekommen was er als letzten Willen verfügt hat. NICHTS geht nicht. Du bekommst mind. deinen Pflichterbanteil aber Rückwirkend auf die Zeit VOR dem Hausverkauf gilt das nicht. Du kannst nicht "rückwirkend erben" also auf eine Erbmasse dich berufen, die in der Vergangenheit bestand. Verstehst? Ich kann heute Millionär sein und in 20 Jahren bettelarm weil ich meine Million an alle möglichen Leute verprasst habe, und du willst auf meine Million von vor 20 Jahren deinen Pflichterbanteil haben? Nein, das geht nicht.

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Deine Frage beinhaltet eigentlich schon die Lösung deines Problems: du kannst dich aus Deutschland abmelden und dennoch in Deutschland aufhalten, jedoch nicht einen Wohnsitz unterhalten. Sozusagen „wie ein Tourist“. Dann bist du nur noch in Irland gemeldet und kannst dort deine Insolvenz abwickeln.

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Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 21 a, aa, b, bb?

Hallo,

ich habe seit dem letzten Jahr (2018) eine Betriebsprüfung. Dies finde ich auch nicht schlimm, da ich so sicher stellen kann das alles bei bester Ordnung ist.

Diesmal hat allerdings das Finanzamt in Wolfenbüttel was zu beanstanden....

Sachverhalt:

Ich bin Sicherheitsunternehmer und biete auch Dozententätigkeiten an privat Schulen an.

Ich habe mehrere Schulen als Kunden und doziere an denen. In bestimmten Fällen kommt es vor das Unterrichte an verschiedenen Schulen gleichzeitig durchgeführt werden müssen.

Aus diesem Grund greife ich auf mein Dozentenpool und schicke mit Absprache der Schulen freiberufliche Dozenten.

Die freiberuflichen Dozenten stellen mir für ihre Dienstleistungen eine Umsatzsteuerbefreite Rechnung und ich selbst stelle an die Schulen auch eine umsatzsteuerbefreite Rechnung.

Bei der vorletzten Betriebsprüfung ist das ohne Beanstandung durchgekommen.

Jetzt allerdings beruft sich das Finanzamt auf ein Urteil des BFH vom 23.08.2007 https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/276306/ das besagt, dass die Umsatzsteuerbefreiung bei nicht selbstausgeführter Tätigkeit entfällt.

Daraufhin wurde seitens des Finanzamtes der Nettowert der Rechnungen zum Bruttowert umgewandelt und ich war gezwungen die Mehrwertsteuer von 19% selber zu tragen.

Das Prüferin des Finanzamtes aus Wolfenbüttel sagte mir in einem persönlichen Gespräch, dass ich die Differenz von 19% bei den Schulen in Rechnung stellen kann, da diese sich sie Steuer von den jeweiligen Finanzämtern zurückholen kann.Also schrieb ich eine Korrekturrechnung an eine der Schulen. Ich erhielt auch nach wenigen Stunden eine Antwort… (Eine Schulleitung mit der man auch diese Art der Probleme besprechen kann.)Dort hieß es:dass der Sachverhalt an den jeweiligen Steuerberater gegangen sei und dieser meine früheren Rechnungen als korrekt verbucht hat.Die Schule ist nach §4 Nr. 21 a umsatzsteuerbefreit. und somit die alten Rechnungen korrekt gestellt und somit die Rechnungskorrektur als nichtig angesehen wird.Gleichzeitig kam der Hinweis, dass die Schule ein Betrag X, für eine Unterrichtseinheit an mich gezahlt hat von diesem Betrag habe ich mir 1,00€ genommen und habe den Rest an den freiberuflichen Dozenten weitergegeben, da dieser ja auch an den Schulen Doziert hat.Der Betrag der an den freiberuflichen Dozentengegangen ist wäre wohl umsatzsteuerbefreit. Der eine Euro der bei mir geblieben ist wäre allerding nicht mehr Umsatzsteuerbefreit.

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Du brauchtest bei JEDEM Auftrag des Auftraggebers eine Bescheinigung, dass der Lehrauftrag gem. § 4 21 a (bb) umsatzsteuerbefreit sei. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass es von der Umsatzsteuer befreit sei. Ein Unternehmen im GANZEN (!) kann nicht vollständig umsatzseteuerbefreit sein ,wenn es neben umsatzsteuerbefreiten Leistungen auch steuerbare Leistungen anbietet. Deshalb ist eine Bescheinigung über JEDEN Auftrag auszustellen. So wie es aussieht, hast du diese singulären Bescheinigungen zur Vorlage beim FA nicht vom Unternehmen erhalten, aber der Unternehmen beruft sich "im ganzen von der Umsatzsteuer befreit zu sein". Das Finanzamt reitet jetzt auf ihr Recht herum. Du kannst dich jetzt nur noch auf die Aussage der Schule berufen. Versuche bitte eine solche Bescheinigung vom Unternehmen zu bekommen, dass es "von der Umsatzsteuer befreit" sei und dass auch die Lehraufträge befreit seien. Damit kannst du dann es auch darauf ankommen lassen und es vor Gericht bescheiden lassen. RISIKO ist aber : Das FA kann auf den Text "bei nicht selbst ausgeführter Tätigkeit" entfällt. Hast du deine Lehraufträge nicht selber ausgeführt oder hat das Unternehmen nur als Vermittler gehandelt? Wenn es nur so ein "Dozentenpool" war, der Aufträge vermittelt hat.....hast du schon verloren. Du kannst einem solchen "Vermittlungsportal" keine umsatzsteuerbefreiten Rechnungen stellen. Nur der Schule. Da du aber tatäschlich selber andere Dozenten geschickt hast : Hat das Finanzamt leider recht. Meine Antwort bezog sich also NUR AUF DEINE eigenen Unterrrichtsstunden.

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Wenn eine fünfte Bank dir in deiner jetzigen Situation noch einen Kredit gewährt und du NOCH NICHT in der Schufa bist und noch NICHT absehen kannst, dass du tatsächlich pleite gehen wirst, und auch nicht einen Arbeitsplatzverlust verschweigst, dann ist es die Sache der Bank ob sie dir einen Kredit gewährt oder nicht. Da ist noch nichts dran auszusetzen. NOCH Bist du NCHT in der SCHUFA oder im PI-Verfahren. Bei den Beträgen bist du sowieso kein großer Fall. Die Banken verkaufen den faulen Kredit eh weiter und verdienen noch an dir. Eine Betrugsabsicht ist nur dann vorhanden wenn du WEISST, dass du den neuen Kredit nie und nimmer abbezahlen kannst und da kann die Bank dich auf einen Eingehungsbetrug verdonnern aber das sie nun selbst als Unternehmen frei entscheiden darf, wen sie als Kunden haben will....wird die Bank "selber Schuld" haben wenn sie auf dem Kredit hocken bleibt. Also mein Rat : Versuche mit allen Mitteln eine Privatinsolvenz eher abzuwenden! Die Banken werden dich die nächsten 9 Jahre braten. Jeder Cent den du über die Pfändungstabelle verdienst wird dir unterm Hintern gepfändet. Also lass es lieber. Einige dich leiber. Biete jedem Gläubiger monatlich 25,- € mtl. an. und in 15 Jahren biste durch und es tut dir nicht weh. Wenn sich deine finanzielle Lage die nächsten Jahre erholt......kannst du immer noch alles abdrücken und gut ist! Versuch das mal.

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Nachtrag : Wenn du dich aus Deutschland als Wohnsitz ABMELDEST läuft dein Gewerbe und somit deine Steuerpflicht in D weiter. Gewerbe und Privatleben musst du trennen. Du kannst aber dein Gewerbe abmelden und, wie u.a. im Ausland anmelden. Du musst dich schon entscheiden was du genau willst. Du kannst auch im Auland leben und alles in D offziell weiterlaufen lassen. Welche Variante schwebt dir vor?

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Deine Frage ist ja regelrecht süß ^^ Wie alt bist du?? Ok aber da du das "so richtig ernst" zu meinen scheinst: Entweder meldest du dich tatsächlich ab (das geht durchaus) aber dann musst du dein Wohnmobil auf einen anderen Namen anmelden (vielleicht Mami oder Papi ??) ODER du meldest dich in einem anderen Land als Ausländer an: In der EU kannst du das. Freie Wohnsitzwahl. Anmelden musst dich aber schon wenn du dort einen Wohnsitz haben willst. DORT kannst du auch ein Fahrzeug anmelden. Bist aber dann dort auch steuerpflichtig. Und kannst dort auch ein Gewerbe anmleden und musst DORT deine Steuererklärungen einreichen. Also alles wie in D nur halt im Ausland.

Ich glaube aber deine Frage deutet darauf hin : NIRGENDWO gemeldet zu sein und dennoch mit einem Wohnwagen herumzufahren? Das geht schon aber dann kannst du keine Rechnungen schreiben, kein legales Gewerbe betreiben. So als "freier Mensch" zu leben geht zwar aber ohne eine Menge Freunde, die dir das eine oder andere abnehmen wie das Unterhalten eines Bankkontos oder wie gesagt Wohnmobil anmelden....Viel Glück.

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Ohne große Al-Capone oder El Chapo-Fantasien: Nein. Du hast nichts zu befürchten. Du hast gespart und eine 5-stellige einmalige Einzahlung (ist unerheblich!) dürfte keine Meldung wegen dem Geldwäschegesetz nach sich ziehen. Du musst zwar deinen Ausweis vorlegen, aber das ist ja in Ordnung, und solange du nicht jede Woche 50.000 € einzahlst oder jeden Monat, wird auch keine Untersuchung eingeleitet. Wenn du allerdings nur wenige hundert oder nur 1000-2000 € im Monat als Einkommen hast und dann 1 Million € einzahlst, dann wird näher geprüft.

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Das ist der Sinn dieser Karte. Du zahlst schon deine Schuld ab, indem du einen Mindestbetrag wie z.B. 2 oder 3 % des Schuldbetrages abbuchen lässt aber die Tilgung ist dadurch bei 10-12 % Zinsen minimal. Du wirst noch jahrelang für die Bank arbeiten! Ich empfehle dir KEINE Konsumschulden zu machen und KEINE ungesicherten Kredite für den Konsum aufzunehmen ^^ Die Banken leben von solchen Wünschen der Arbeiternehmer, die sich heute wie ein kleines Kind etwas zum Kaufen wünschen und dann verschuldet da stehen . Also Betrug ist das nicht. Das ist legal. Also legaler Betrug :-D

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Dir kann erstmal "nichts passieren" aber die deutsche Bank kann aufgrund der fehlenden Information die Geschäftsbeziehung in Deutschland mit dir durchaus einstellen! Die Bank fragt dich persönlich, weil sie offenbar die Steuernummer deiner Firma oder von dir nicht von den chinesischen Behörden bekommt! Daher fragt sie erstmal dich aber ich kann dir empfehlen, erstmal nichts zu antworten. Solange du in deiner neuen Wahlheimat HK deine Steuern brav bezahlst....und du in Deutschland ja abgemeldet bist.....tust du nichts illegales. Nachteil : Deine Bank in Deutschland kann dir dein Konto kündigen. Mein Daddy hat Mandanten die in Singapore und USA leben. Solange du in der Wahlheimat alle Gesetze befolgst und brav deine Steuererklärung machst....... kann dir egal sein was Deutschland will.

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Es gibt zur Zeit keinen internationalen EU-Gewerbescheine oder eine internationale Reisegewerbekarte. Aber die EU-Freizügigkeit die dir erlaubt als Unternehmer Kunden in der EU zu bedienen aber wenn du ein Gewerbe in einem Land betreiben möchtest, dass genehmigungspflichtig und sogar bei Reisegewerbebetrieben konzessionspflichtig musst du dies bei der Gemeinde beantragen. Ist aber eher unproblematisch denn jeder EU-Bürger darf in jedem EU-Land ein Gewerbe betreiben!

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Eine etwas ältere Frage aber eine spannende Frage für viele Fragesteller bezüglich Erbe oder Schulden. Davon wimmelt es hier im Forum! Tatsächlich wurde hierzu schon alles gesagt. Es wird seitens der säumiger Schuldner gelogen bis sich die Balken biegen, denn wer Vermögen hat wie Schmuck, Gold oder Cash wird wohl kaum so blöd sein wie ein Schaf sich zur Schlachtbank führen zu lassen. Die Konsequenzen einer Lüge bei der e.V. kann zwar auch mit Gefängnis bestraft werden.......ja, aber mal ehrlich.... wie viele Menschen sind so blöd ihre Lüge auch noch zuzugeben? Also zu deiner Frage : JA durch einen richterlichen Beschluss kann eine Durchsuchung und Pfändung erfolgen, nur WER behält in SEINER eignen Wohnung wertvolle Dinge wie Diamanten oder Gold auf uns ist in der Insolvenz, und behält das auch noch in seiner Wohnung. Ich glaube du wirst leer ausgehen, es sei denn der Schuldner ist wirklich so grotesk dumm?

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Du darfst ein Konto und Gewerbe eröffnen aber Einnahmen nicht vor den Gläubigern "sichern". Damit kann dir wegen Verletzung deiner Anzeigepflichten von Einnahmen, mit denen zuerst deine Gläubiger befriedigt werden MÜSSEN, deine Restschuldbefreiung versagt werden.

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Direkte Abkömmlinge des Erblassers sind in 1.Linie Erben. Du bist deines Vaters Kind. DU ERBST. Deine Großmutter NICHTS. NUR WENN DU TOT wärst, würde die 2.Linie der Erben zum Zuh kommen. Das beinhaltet die Oma und die Geschwister deines Vaters und an 3.Stelle die Kinder derer. Also lass dich nicht wuschig machen. Deine Oma kann behaupten was sie will. Das ist übrigens in unserer Kanzlei meines Daddies eine wöchentlich immer wiederkehrende Anfrage. IRGENDWELCHE gierigen Verwandten melden sich plötzlich zu Wort oder Klugsch....die keine Ahnung haben. der User wjgmuc hat dir sogar den Paragraphen genannt. Lese bitte selber nach. Da ist die Erben-Reihenfolge genau geschildert ;-) Viel Spass mit der Kohle. Und an deiner Stelle würde ich erstmal Urlaub machen :-D und kannst ja behaupten du hast es verprasst :-D

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Ja ab 10.000 erfolgt ein Gegencheck ! Aber wenn alles safe ist kannst du auch 1 Million überweisen. Es wird gemäß Geldwäsche und Terrorfinanzierung einfach geguckt : WER Sendet. an WEN, wie oft schon geschehen und WAS sind die Einkommensverhältnisse BEIDER Privatpersonen.Wenn du bspw. nur Arbeitnehmer bist und plötzlich 300.000 € bekommst, kann es sein dass dein "Bankberater" ganz naiv fragt was das für Geld ist. Aber LEGAL ist es. keine Sorge. Warum machst du dir Sorgen?

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Leider ja. Die können es sogar kündigen das Dispo! Dann wirst du gezwungenermaßen in eine Rückzahlungsvereinbarung gedrängt. Mein Daddy hatte neulich in der Kanzlei eine alleinerziehende Mutter die wegen Arbeitsplatzverlust  plötzlich das Dispo von 5000,00 € auf Null gekündigt wurde. Mein Daddy hat eine Rückzahlung vereinbaren können.Die Frau muss nun monatlich 90,00 € abstottern. irgendwann in 5 Jahren wird sie wohl frei und schuldenfrei leben können.

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Selbstgenutzte Immobilien kannst du als Privatperson und Bewohner nicht an deine ESt mit einer Abschreibung pro Jahr anrechnen lassen. Das ist vorbei. Unternehmer können das bei nicht selbst-genutzten Immobilieninvestments. Also so wie du es schilderst hat das FA recht. Leider. ;-((( Ein Haus im Grünen ist eben KEIN Investment.

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