Erbrecht Immobilie für Enkel?
Hallo,
mein Großvater hat 2 Häuser, 1 lebenden Sohn, 1 verstorbenen Sohn, 1 Tochter und 3 Enkel (jedes Kind hat einen Sohn), die Ehegattin / Großmutter ist bereits verstorben, die geerbt hätte. Die gesetzliche Erbfolge wäre zudem: Mein Vater, meine Tante und ein Enkel (der Sohn von dem verstorbenen Kind). Das Verhältnis von Vater, Tante und Großvater untereinander ist nicht sehr gut. Großvater wollte beide Häuser an 2 Enkel vererben und pocht darauf, dass mein Vater seinen Pflichtteil ablehnen soll, damit ich als Enkel ein Haus bekommen kann, wenn Großvater verstirbt. Laut ihm kann ich als Enkel das Haus nur bekommen, wenn mein Vater seinen Pflichtteil ablehnt. Angenommen er lehnt nicht ab, müsste ich dann jedem (Vater, Tante, Enkel) einen Pflichtteil ausbezahlen oder wie sieht das aus? Das ist leider ein schwieriges Thema bei dem ich dringend Hilfe brauche..
Liebe Grüße
Der Sachverhalt hat sich etwas geändert. Habe mehr Informationen
Tante soll jetzt ein Haus erben, nicht ihr Sohn (schuldenfrei, Grundstück 6-8x so groß wie das andere), ich soll das andere Haus erben mit kleinem Grundstück und noch Schulden drauf. Laut Großvater dürfte dann der andere Enkel seinen Pflichtteil bei der Tante einfordern, aber bei mir nicht.(ich nehme an weil das Grundstück viel größer und schuldenfrei ist). Sollte also im Testament sowas stehen wie "Hiermit vererbe ich meiner Tochter Haus 1 und meinem Enkel Haus 2" sind weder Tante noch ich nicht berechtigt den Pflichtteil zu bekommen da wir beide als Erbe eingetragen sind, richtig? Berechtigt wäre dann ja nur der Sohn des verstorbenen Onkels. Wenn mein Vater auf den Pflichtteil verzichtet bekommt er ja nichts. Wäre ich als Enkel wäre durch Eintrags ins Testament gleich gestellt wie die Tante (quasi als Erbersatz für meinen Vater)? Wie sieht es denn dann aus mit dem Restvermögen in Scheinen? Darf der Vererbende sein Geldvermögen aufteilen wie er will auf die Erben, also ungleichmässig wie z.B 1. bekommt 80% und der 2. nur 20% (ausgenommen von den Pflichtteileinforderungen) und müssen da nicht beide Erben notariell damit einverstanden sein?
Eine Faire Lösung meiner Meinung nach wäre folgende: Jeder bekommt 1 Haus und das Geld wird so aufgeteilt, damit das Haus mit den Schulden beglichen wird, dann wenn einer seinen Pflichtteil einfordert das Geld von demjenigen ausbezahlt bekommt der das größere wertvollere Grundstück/Haus hat und es dann auf die 2 Erben "ausgleicht" das jeder quasi die Hälfte bekommt.
Bitte um euren Rat. Vielen Dank schonmal
4 Antworten
Man lehnt einen Pflichtteil nicht ab, man macht ihn höchstens geltend oder erklärt den Pflichtteilsverzicht - die Frage ist jetzt, was davon gemeint ist.
Wenn Du per Testament des Großvaters als Erbe eines Hauses eingesetzt wirst, dann können Dein Vater, Deine Tante und der Cousin, der kein Haus bekommt, wenn das der Sohn des Verstorbenen Onkels ist, jeweils einen Pflichtteil geltend machen, das müssen sie aber nicht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, aber nur in Geld - einen Anspruch auf einen Anteil am Haus haben die Pflichtteilsberechtigten also nicht. Da der Erbteil jedes der genannten 1/3 beträgt, müsstest Du also jedem, der den Pflichtteil geltend macht, 1/6 des Wertes des Hauses auszahlen. Bei dem Enkel, der das andere Haus erben soll, ganz genauso - wenn das der Sohn der Tante ist, jedenfalls.
Wenn Dein Vater/Deine Tante/Dein Cousin den Pflichtteilsverzicht erklären (notariell!), können Sie den Pflichtteil nicht mehr geltend machen. Den Verzicht kann man losgelöst von allem anderen erklären oder z.B. im Rahmen eines Schenkungs- oder Erbvertrags.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Dein Großvater die Häuser jetzt, zu Lebzeiten, auf die gewünschten Enkel überträgt - als Schenkung. Dann entstehen keine Pflichtteilsansprüche, denn für diese muss man 'enterbt' worden sein, und vor dem Erben kommt das Sterben. Es entstehen aber Pflichtteilsergänzungsansprüche - die erst dann aufleben, wenn der Opa stirbt, und die jedes Jahr um 1/10 abschmelzen. Lebt der Opa also nach der Schenkung noch 10 Jahre, gibt es keine Ansprüche mehr.
Allerdings ist in Deinem Posting nur von den Häusern die Rede. Was ist denn mit dem sonstigen Vermögen? Wenn dieses z.B. an diejenigen geht, die kein Haus bekommen, dann wird es auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet.
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe nochmal die Frage ergänzt, da sich jetzt wieder neue Fragen zu dem Thema ausgetan haben!
Der Großvater kann zu Lebzeiten auch seine Güter verschenken - dann bleibt im Falle X lediglich ein Pflichtteilergänzungsanspruch, soweit der Großvater vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt.
Er kann sein Enkel als Alleinerbe einsetzen und die Anderen bekommen nur die Hälfte von ihm (Geld oder Sonstiges).
Das wird nicht funktionieren da 2 von 3 enkel die häuser erben sollen..
Dein Grossvater verschenkt die Häuser jetzt an die gewünschten Personen behält sich ein Nisbrauchsrecht vor und lebt anschliessend noch mindest 10 Jahre.
Er ist schon 85 ich denke das wird nicht passieren