Bruder hat das Haus unserer Mutter als Mietkauf , gehen die anderen leer aus?
Als mein Vater starb, waren meine Eltern gegenseitig Alleinerben. Sollte eines der Kinder den Pflichtteil verlangen , so würde es , wenn der andere Elternteil verstirbt , auch nur den Pflichtanteil bekommen.(Es geht um u.a.um ein Einfamilienhaus), so das Testament meines Vaters
Nun hat aber mein Bruder darauf gedrängt Haus der Eltern als Mietkauf zu erwerben, meine Mutter lebt nicht mehr dort sondern hat eine kleine Wohnung im Ort genommen. Nun ist sie verstorben und wir fragen uns ob wir anderen Kinder leer ausgehen .
1 Antwort
Das wird wesentlich von der Ausgestaltung des Mietkaufs abhängen. Hierzu wird es einen notariell beurkundeten Vertrag geben, der zu prüfen wäre. Je nach "Miete" und Wert des Hauses kann hier auch eine gemischte Schenkung vorliegen. Dann wäre zudem wichtig, wann der Vertrag geschlossen wurde.
In der Regel ist es so, dass mit dem Mietkauf eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Diese sichert dem Käufer nach vollständiger Zahlung den Eigentumsübergang. Mit dem Sterbefall der Mutter werden nun vereinfacht gesagt erstmal alle Erben gem. ihres Erbanteils Eigentümer des Hauses und müssen sich irgendwie einigen.
Wenn man sich mit dem Bruder nicht auf eine tragbare Lösung einigen kann, muss der Weg leider zum Anwalt führen.
Da meine Mutter sich eine Seniorenwohnung genommen hat ,ist die "Miete " wohl in ihre eigene Miete mit eingeflossen. Mein Bruder hat alle Bankvollmachten uch über das Ersparte , ich habe da absolut keinen Überblick , da wir seit 20 Jahren keinen Kontakt haben. Es ging mir nur ums Prinzip und die Rechtslage , auch als Frage von meinen anderen Geschwistern
Wenn das "gekauft" wurde, könnte noch der Kaufpreis als Erbe vorhanden sein.