Der Eigentümer ist verstorben, das Haus noch nicht abgezahlt, was passiert nun?

4 Antworten

Klingt von der Aufgabenstellung wie eine Berufsschulaufgabe.

Die Sache ist aber relativ einfach zu lösen.

1. Die LBS wird das Haus nicht verkaufen können, sie ist nicht Eigentümer.

2. Wenn der gesetzliche Erbe ausschlägt, muss gesucht werden, ob es andere Erben gibt. Wenn die nicht gefunden werden, oder nicht vorhanden sind, erbt die Bundesrepublik Deutschland. Die verkauft dann.

3. wenn die BRD verkauft, müssen die die LBS ablösen, den REst kassiert Herr SChäuble für den Fiskus.


Privatier59  17.11.2015, 10:34

Ich hätte das für das erste Kapitel des Romans "Die Geier warten schon" gehalten.

Snooopy155  17.11.2015, 14:19

Wenn die Kinder die Erbschaft ausschlagen, dann kann es ja nicht nur wegen der Hypothek auf der DHH sein - hier müssen schon noch weitere Schulden vorhanden sein.

Wenn die Kinder selbst schon Kinder haben, dann sind diese automatisch die nächsten Verwaandten, die für die Erbschaft infrage kommen. Sind die Kinder noch minderjährig, dann können die Eltern nicht alleine über die Ausschlagung der Erbschaft entscheiden.

Wenn der Staat die Erbfolge antritt, dann wird das Objekt sicherlich zum marktüblichen Preis versuchen veräussert werden, denn alle Gläubiger vom Verstorbenen werden versuchen ihre Forderungen einzutreiben.

Dako123 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 10:29

vielen Dank für die Antwort.

zu 2.) es gibt keine weiteren Erben. Meinen Sie mit BRD die Stadt/Gemeinde in Vertretung für die BRD.

Noch eine weitere Frage? bzw. anders gefragt...gibt es eine Möglichkeit diese DHH zu erwerben und wenn ja welches Vorgehen würden Sie mir empfehlen? Aktuell weiß ich leider nicht wie ich ansetzen kann.

vielen Dank

Wer verkauft nun das Haus ?

Der Erbe, wenn er denn irgendwann einmal gefunden wird. Das kann dauern. Bis dahin kümmert sich ein Nachlaßpfleger um den Nachlaß. Der wird es wohl kaum auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen wenn der Wert des Hauses so hoch über der Belastung liegt und es zu marktüblichen Preisen verkaufen.


Mikkey  17.11.2015, 10:59

...Wert des Hauses so hoch über der Belastung ...

Was dann die Erbausschlagung gleich beider Kinder schon extrem unwahrscheinlich macht, daher wohl die Idee mit der Berufsschulaufgabe.

LittleArrow  18.11.2015, 18:05
@Mikkey

Müller seine Ehefrau wurde in der Fragestellung noch nicht bedacht oder ist nicht (mehr) relevant.

In der Frage wird von "der LBS" (klingt so bestimmend wie "die Sparkasse";-) geschrieben. Davon haben wir aber etliche in BRD. Problem für Martina?

Für die Berufsschule wären diese Details in einer Fragestellung schon überfordernd.

es gibt keine weiteren Erben. Meinen Sie mit BRD die Stadt/Gemeinde in Vertretung für die BRD.

Google mal nach BLB bzw. Liegenschaften und dem Bundesland , also bspw. "BLB NRW" oder "Liegenschaften Niedersachsen"

BLB = Bau- und Liegenschaftsbetrieb (früher staatl. Bauverwaltung)

Evtl. auch mal beim Amtsgericht nach dem Stand in der Erbschaftssache xy erkundigen - wegen Kaufinteresse

Dako:

Mit erscheint es ziemlich ungewöhnlich, dass ein Erbe ausschlägt bei einem vorausichtl. Erlös von immerhin 100 000 € aus dem Immobilienverkauf. Ausgeschlagen wird in der Regel bei einer Überschuldung.

Sollte letztendlich der Fiskus des Bundesstaates, dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehört hat, erben, könnte Sandra ihm gegenüber Kaufinteresse bekunden.

Im übrigen müsste die LSB mit der zwangsweisen Verwertung solange warten, bis der neue Eigentümer fest steht. Wegen der Zunahme des Ausfallrisikos (Gläubigerforderungen werden ja  nicht mehr bedient) wird die  LSB großes Interesse daran haben, dass der wahre neue Eigentümer rasch möglichst ermittelt wird.

Sandra wird lange warten müssen.