Der Eigentümer ist verstorben, das Haus noch nicht abgezahlt, was passiert nun?
Hallo zusammen, bitte um eure Hilfe zu folgendem Fall:
Sandra erzählt Martina, dass ihr Nachbar Herr Müller verstorben sei. Herr Müller wohnte in einer DHH gegenüber von Sandra. Da Martina sehr großes Interesse an der DHH hat möchte Sie diese gerne kaufen, ABER Sandra erzählt ihr dass Herr Müller wohl noch eine Restschuld von ca. 100.000 € für die DHH hatte. Die Tochter und der Sohn von Herrn Müller lehnen die Erbschaft ab. Sandra erzählt Martina auch dass die Finanzierung über die LBS lief.
Meine Frage nun: 1.) Wie kann Martina nun erfahren wer der Ansprechpartner bei der LBS ist? 2.) Wer verkauft nun das Haus ? Die LBS oder wird es zwangsversteigert? 3.) Wenn die LBS das Haus verkauft...wie geht sie vor? Wird eher als Kaufpreis die Restschuld angesetzt, also ab 100.000€, oder verkauft die LBS das Haus zu marktüblichen Preisen z.B. 300.000€?
vielen Dank euch!!
4 Antworten
Klingt von der Aufgabenstellung wie eine Berufsschulaufgabe.
Die Sache ist aber relativ einfach zu lösen.
1. Die LBS wird das Haus nicht verkaufen können, sie ist nicht Eigentümer.
2. Wenn der gesetzliche Erbe ausschlägt, muss gesucht werden, ob es andere Erben gibt. Wenn die nicht gefunden werden, oder nicht vorhanden sind, erbt die Bundesrepublik Deutschland. Die verkauft dann.
3. wenn die BRD verkauft, müssen die die LBS ablösen, den REst kassiert Herr SChäuble für den Fiskus.
Ich hätte das für das erste Kapitel des Romans "Die Geier warten schon" gehalten.
Wenn die Kinder die Erbschaft ausschlagen, dann kann es ja nicht nur wegen der Hypothek auf der DHH sein - hier müssen schon noch weitere Schulden vorhanden sein.
Wenn die Kinder selbst schon Kinder haben, dann sind diese automatisch die nächsten Verwaandten, die für die Erbschaft infrage kommen. Sind die Kinder noch minderjährig, dann können die Eltern nicht alleine über die Ausschlagung der Erbschaft entscheiden.
Wenn der Staat die Erbfolge antritt, dann wird das Objekt sicherlich zum marktüblichen Preis versuchen veräussert werden, denn alle Gläubiger vom Verstorbenen werden versuchen ihre Forderungen einzutreiben.
DEr Staat als Erbe wird in diesem Fall von der örtlichen OFD (Oberfinanzdirektion) vertreten. Ich würde mich also in zwei Richtungen wenden. Einmal an die OFD und das Interesse bekunden.
Dann auch tatsächlich an die LBS, denn die haben natürlich ein Interesse schnell an ihr Geld zu kommen.
Eventuell hilft dieser Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ohne-nachkommen-der-staat-als-erbe-12182816.html
Wer verkauft nun das Haus ?
Der Erbe, wenn er denn irgendwann einmal gefunden wird. Das kann dauern. Bis dahin kümmert sich ein Nachlaßpfleger um den Nachlaß. Der wird es wohl kaum auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen wenn der Wert des Hauses so hoch über der Belastung liegt und es zu marktüblichen Preisen verkaufen.
...Wert des Hauses so hoch über der Belastung ...
Was dann die Erbausschlagung gleich beider Kinder schon extrem unwahrscheinlich macht, daher wohl die Idee mit der Berufsschulaufgabe.
Müller seine Ehefrau wurde in der Fragestellung noch nicht bedacht oder ist nicht (mehr) relevant.
In der Frage wird von "der LBS" (klingt so bestimmend wie "die Sparkasse";-) geschrieben. Davon haben wir aber etliche in BRD. Problem für Martina?
Für die Berufsschule wären diese Details in einer Fragestellung schon überfordernd.
es gibt keine weiteren Erben. Meinen Sie mit BRD die Stadt/Gemeinde in Vertretung für die BRD.
Google mal nach BLB bzw. Liegenschaften und dem Bundesland , also bspw. "BLB NRW" oder "Liegenschaften Niedersachsen"
BLB = Bau- und Liegenschaftsbetrieb (früher staatl. Bauverwaltung)
Evtl. auch mal beim Amtsgericht nach dem Stand in der Erbschaftssache xy erkundigen - wegen Kaufinteresse
Dako:
Mit erscheint es ziemlich ungewöhnlich, dass ein Erbe ausschlägt bei einem vorausichtl. Erlös von immerhin 100 000 € aus dem Immobilienverkauf. Ausgeschlagen wird in der Regel bei einer Überschuldung.
Sollte letztendlich der Fiskus des Bundesstaates, dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehört hat, erben, könnte Sandra ihm gegenüber Kaufinteresse bekunden.
Im übrigen müsste die LSB mit der zwangsweisen Verwertung solange warten, bis der neue Eigentümer fest steht. Wegen der Zunahme des Ausfallrisikos (Gläubigerforderungen werden ja nicht mehr bedient) wird die LSB großes Interesse daran haben, dass der wahre neue Eigentümer rasch möglichst ermittelt wird.
Sandra wird lange warten müssen.
vielen Dank für die Antwort.
zu 2.) es gibt keine weiteren Erben. Meinen Sie mit BRD die Stadt/Gemeinde in Vertretung für die BRD.
Noch eine weitere Frage? bzw. anders gefragt...gibt es eine Möglichkeit diese DHH zu erwerben und wenn ja welches Vorgehen würden Sie mir empfehlen? Aktuell weiß ich leider nicht wie ich ansetzen kann.
vielen Dank