Haus geerbt mit Geschwister - Ausgleichszahlung an Geschwister - Hausverkauf innerhalb 10 Jahre - Steuern?
Guten Tag, bei mir gibt es folgende Situation: Vor ca. 8 Jahren habe ich zusammen mit zwei weiteren Geschwistern das Haus von meinem Vater geerbt. Anschließend habe ich meinen Geschwistern eine Ausgleichszahlung bezahlt und das Haus übernommen. Mein Vater hat sein ganzen Leben in dem Haus gewohnt (länger als 10 Jahre). Aufgrund der Freigrenze von 400T€ mussten wir hier keine Steuern bezahlen, da der Hausbetrag deutlich darunter lag (Ca. 100.000€ inklusive meinem Erbanteil). Nun habe ich das Haus für ca 150.000€ nach 8 Jahren verkauft. Muss ich nun Steuern bezahlen aufgrund der Beträge die ich an meine Geschwister gezahlt habe ( 2x ca 30.000 )?
Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
2 Antworten
...und für die Steuererklärung wäre vielleicht die Unterstützung eines Steuerberaters nicht verkehrt.
Hallo,
die Vorschrift zur Besteuerung von privaten Grundstücksverkäufen ist § 23 EStG. Die sogenannte Spekulationsfrist beträgt dabei 10 Jahre (maßgeblich ist das Vertragsdatum, nicht der Übergang von Nutzen und Lasten oder die Eintragung im Grundbuch).
Ausgenommen hiervon sind Grundstücke die zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Eine unentgeltliche Übertragung (hier: Erbschaft -> Rechtsnachfolge) führt insoweit nicht zu einer Anschaffung. Dem Veräußerer wird insoweit der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers zugerechnet (Fußstapfentheorie).
Die Zahlung von sog. Gleichstellungsgeldern führt insoweit zu eigenen Anschaffungskosten. Es liegt ein teilentgeltlicher Erwerb vor. Sofern dieser teilentgeltlich erworbene Gebäudeteil nicht unter den o.g. Voraussetzungen ausgenommen ist (eigene Wohnzwecke), unterliegt er grundsätzlich der Einkommensteuer.
Die Einkommensteuer besteuert aber nur einen Veräußerungsgewinn (oder Verlust). Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich wie folgt:
Veräußerungspreis
abzgl. Veräußerungskosten (z.B. Notar)
abzgl. Anschaffungskosten (hier: z.B. Gleichstellungsgelder)
= Veräußerungsgewinn/-verlust
Veräußerungsverluste aus privaten Spekulationsgeschäften dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, sondern nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
MfG
-Valeskix