Berliner Testament Wohnrecht an Lebenspartner eintragen lassen gültig?

2 Antworten

Da bist Du ausgetrickst worden, kannst aber doch noch etwas retten:

Du bist hier natürlich Erbin mit 100 % des Nachlasses, darin also auch Haus und Grundstück

Da Dein Erbteil aber mit einer Beschränkung belastet ist (Wohnrecht) schlägst Du das Erbe aus und verlangst den Pflichtteil. Das ist ein Geldanspruch gegen den/die Erben, die nach Dir kommen (Paragraf 1924 ff BGB), wer auch immer das ist, in letzter Konsequenz der Staat.

Basis für diese meine Meinung ist Paragraf 2306 BGB => bitte nachlesen

Auch hier nochmal beschrieben:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/2306-bgb.html

Für eine rechtsverbindliche Aussage solltest Du das aber mit einem Anwalt besprechen, denn nochmal: das kann ich nur als meine Meinung angeben.

Liebe Forumsmitglieder, falls ich falsch liege, bitte korrigieren!


Kandinsky59 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 22:09

Vielen Dank für die Info. Ich verstehe das grad nicht so ganz. Wenn ich das Erbe ausschlage und den Pflichtteil fördern würde, wie würde der dann berechnet mit dem Wohnrecht! Ist doch eine herbe Wertminderung.

Oder wäre das Wohnrecht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?Und das ganze Mobiliar, Bilder, Heimtextilien etc.....der Familienschmuck würde auch angeblich gestohlen! Bin ganz konfus.

Wenn ich auf's Erbe verzichten würde, käme mein Sohn als nächster Erbe. Ich kann von ihm doch nicht den Pflichtteil fordern, oder wie geht das vonstatten?

user2358  10.06.2018, 00:04
@Kandinsky59

Wenn Dein Sohn nächster Erbe ist, dann ist meine Idee suboptimal, denn dann hättest Du tatsächlich einen Geldanspruch gegen ihn.

Ausserdem hat Snooopy155 recht, denn das Wohnrecht wird kapitalisiert und mindert die Erbmasse.

Deswegen habe ich ja auch extra darum gebeten, meine Ideen zu prüfen und zu korrigieren. Offensichtlich liege ich hier falsch.

Leider - musst Du eben mit dem Wohrecht leben. Aber da das Haus Dir gehört gibt es natürlich Möglichkeiten (die ich hier selbstverständlich nicht explizit nennen darf), dem "Lebensgefährten" das Wohnen immer wieder zu vermiesen.

Vor kurzem habe ich z.B. in der Zeitung von einem Fall gelesen, da dauern Renovierungsarbeiten schon länger, da die Handwerker nicht durchgängig Zeit für die Arbeiten haben. Gell, Sachen gibts, das glaubt man gleich garnicht?

Wg. Familienschmuck:

das ist selbstverständlich Teil der Erbmasse. Woher kommt die Information, dass er gestohlen wurde? Unbedingt eine Diebstahlsanzeige.

Natürlich gehört in die Erbmasse auch das gesamte Inventar bis hin zum Fussabstreifer vor der Tür.

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 10.06.2018, 13:32
@user2358

Der Schmuck hatte einen ca. Wert von 25000€.....den sollte ich auch immer erben! Es änderte sich viel, seit dieser Gigolo ins Haus kam.auf einmal sollen lt. Gigolo... Handwerker den Familienschmuck gestohlen haben. Meine Mutter war nicht mehr im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten....sie reagierte kaum darauf, als ich zu sofortiger Strafanzeige geraten habe & es kam zum Streit! Mittlerweile vermute ich, der Schmuck sollte verschwinden, damit ich ihn nicht erben kann. Wollte meiner Mutter daraufhin einen Betreuer für die Finanzen gerichtlich zur Seite stellen.....sie hatte monatlich ca 3 000 € zur Verfügung und meinte zu mir ihr Konto sei immer auf 0. Mir war es ein Dorn im Auge, daß er und seine faule Tochter auf Kosten meiner Mutter lebten!

Und eine Dame, die meine Mutter aufgrund meines Antrages besuchte, meinte, sie sei in keinster Weise dement & würde 100% hinter ihrem Partner stehen, der auch sämtliche Vollmachten habe

Selbst die Beerdigung hatte er alleine bestimmt..... Mutter hatte Sterbegeld Versicherung usw.

Ich selbst bin schwer krank und das Ganze setzt mir ehrlich zu!

Bin selbst Mutter...ist für mich UNFASSBAR!

Der Gigolo stachelte sie gegen mich und meinen Sohn auf.....wir wollten sie entmündigen.

Tatsache ist, er schirmte sie komplett ab & wir durften nicht mehr ins Haus!

user2358  10.06.2018, 15:13
@Kandinsky59

Du denkst bitte daran, dass Du jetzt die Eigentümerin bist! Er mag zwar Wohnrecht haben, aber hat daran kein Eigentum.

Um das Wohnrecht auszuüben sind gewisse Voraussetzungen einzuhalten. Da passt Du jetzt wie ein Haftlmacher auf!

Informiere dich darüber im Internet, eine erste Info hier:

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/faq/wohnrecht.html

Das mit dem Familienschmuck ist keine Kleinigkeit. Erkundige Dich bei der nächstglegenen Polizeidienststelle, ob hier noch eine Anzeige, jetzt durch dich, möglich ist.

Besprich auch die Angelegenehit des Kontos Deiner Mutter mit der Bank. lass Dir Kontoauszüge, soweit zurück wie möglich geben, prüfe die Kontobewegungen auf grössere Transaktionen zugustnn des Lebensgefährten, ob sich Schenkungen ableiten lassen usw.

Denk immer daran, dass Du Erbin bist und weitrechende Möglichkeiten hst , die er nicht mehr verhindern kann. Er ist Dir gegenüber Auskunftspflichtig, wo sich sogar der letzte Kaffelöffel Deiner Mutter befindet, denn der gehört jetzt Dir.

Wenn du selbst krank bist, dann ist es sinnvoll, dass Dich Dein Sohn hier unterstützt, sich erkundigt, recherchiert, macht usw.

Denn es geht ja auch darum was später einmal ihm gehören wird.

Ist er auch nicht dazu in der Lage, dann bleibt nur noch ein Anwalt, der das alles übernimmt.

Die Zeit das klagens ist vorbei, jetzt geht es an das machen!

Snooopy155  09.06.2018, 20:56

Aber bei der Pflichtteilsberechnung wird doch auch das eingetragene Wohnrecht mit berücksichtigt.

Der Sachverhalt ist nicht ganz eindeutig, denn ein Berliner Testament benötigt keine Verzichtserklärung des Nacherben. Es reicht, wenn der Nacherbe keinen Anspruch auf einen Pflichtteil erhebt.

Ich vermute, dass Deine Mutter eine "nicht befreite Vorerbin" war udn so nur eingeschränkt über das ererbte Vermögen verfügen konnte.

Durch Deine Unterschrift wurde sie zur befreiten Vorerbin und konnte so das Wohnrecht eintragen lassen, was sonst nicht möglich gewesen wäre.

Du hast somit die Eintragung des Wohnrechts erst möglich gemacht. Nun musst Du leider damit leben.

Um es anders auszudrücken, Deine Mutter hat Dich zu Gunsten ihres Freundes über den Tisch gezogen.


Kandinsky59 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 16:26

Ohja, DAS hat sie schon zu Lebzeiten ! Sie war diesem Mann hörig.

Was mich irritiert, ist, daß doch quasi das gemeinsame Elterntestament, daß seine Gültigkeit ja hat, derart geschmälert werden kann!? Es heißt, ich sei ALLEINerbin, dürfe frei über den vorhandenen Nachlass verfügen, aber es stellt quasi eine erhebliche Minderung der. Bin ja eigentlich keine Alleinerbin mehr! Ist das nicht sittenwidrig??

Petz1900  09.06.2018, 16:34
@Kandinsky59

Ja, aber du hast das selber unterschrieben, wenn auch gutgläubig.....

wfwbinder  09.06.2018, 16:44
@Kandinsky59
Ohja, DAS hat sie schon zu Lebzeiten !

Und das hat Dir nicht zu denken gegeben? Keine Frage an einen Anwalt, oder den Notar bei der Unterschrift?

Franzl0503  09.06.2018, 17:07
@Kandinsky59

Irritiert? Sittenwidrig? Du hast doch selbst durch deine Erklärung aus einer nicht befreiten

eine befreite Vorerbin

gemacht und solltest dich im Grunde freuen, dass sie das Hausgrundstück "nur" belastest und nicht verkauft hat und der Erlös irgendwo versickert ist. So bleibt dir doch der volle Grunddstückswert nach Wegfall des Wohnrechts erhalten. Nur die Beleihung oder Veräusserung dürften bis auf weiteres problematisch werden. Das Alter des Wohnungsberechtigten hast du nicht genannt.

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 17:11
@wfwbinder

Tja, ich vertraute meiner Mutter, sie betonte, bliebe alles wie es ist.Bekam keine Abfindung o.ä......machte keinen Pflichtteil geltend, war immer die gute Tochter! Als dieser Typ ins Haus einzog, änderte sich alles schlagartig & unser Mutter/Tochter Verhältnis ging kaputt, dafür holte er auch noch seine arbeitsscheue, erwachsene Tochter ins Haus!

Furchtbar ungerecht, daß man als Tochter so hintergangen würde.

Gaenseliesel  10.06.2018, 00:53

bin nach dem lesen der Antworten jetzt doch einigermaßen irritiert.

Ich meinte bislang, dass in einem Berliner Testament, wenn Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben (das Kind als Schlusserben) einsetzen, keine Änderung mehr möglich ist. Bzw. der überlebende Ehegatte das Testament nach dem Tod des anderen nicht mehr ändern darf. Es sei denn, diese Änderung ist seinerzeit lt. Testament von beiden so verfügt.

Die o.g. Schilderung ist aus meiner Sicht schäbig der Tochter gegenüber. Für mich eine Arglistige Täuschung !

Wer weiß, ob sich die Mutter dieser Auswirkungen überhaupt bewusst war. Evtl. wurde sie sogar vom Lebensgefährten dahingehend manipuliert..... wenn’s ums Erben geht, gehen Menschen sprichwörtlich " über Leichen " :-(

Könnte dies ein Indiz für einen erfolgreichen Rechtsstreit sein ?

Ich glaube, ich wäre stocksauer wäre ich an Stelle der Fragestellerin.

Was es so alles gibt ? :-(

Gruß !

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 10.06.2018, 15:05
@Gaenseliesel

Genauso dachte ich auch. Hätte NIE gedacht, daß DAS möglich!!!

ICH hätte dann nie diese vermaledeite Unterschrift geleistet!!!

Der Notar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten noch vorhandenen Vermögens werde.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß!

Und dann vermacht mir die Mutter ein Haus mit Wohnrecht !!!!

Ich weiß, daß ihre Demenz ihre Denkfähigkeit eingeschränkt hat, hatte aber keine Handhabe. Der Lebensgefährte betonte natürlich immer, daß sie geschäftsfähig sei und immer bleiben werde!

Ich bin vollkommen fertig, selbst 90 schwerbehindert, habe schwerwiegende Lungenerkrankung und hab schon jetzt Angst vor den Kosten.Aber ich kann diesen Erbschleichern doch nicht das Feld räumen.

Wer kauft denn ein Haus mit Wohnrecht???I Ichhab so nur Unkosten!

Was kann ich tun?

Kandinsky59 
Beitragsersteller
 10.06.2018, 19:08
@Gaenseliesel

Ohja, das bin ich auch.....stocksauer, enttäuscht & vollkommen überrumpelt..... für mich ist es eine ganz hinterlistige Art, mich um das Erbe zu betrügen. Mein Rechtsempfinden ist erheblich gestört, sollte das legal sein! Hat es doch mit dem gemeinschaftlichen Testament von Alleinerbin und freier Verfügung über den Nachlass nichts mehr zu tun!!!

Gerne wüsste ich, ob ein Prozess Aussicht auf Erfolg haben könnte....???

Gaenseliesel  10.06.2018, 19:37
@Kandinsky59

Das kann ich dir leider nicht sagen, vertraue auf die Meinung von @wfwbinder oder @privatier59 .

Evtl. könnte auch ein (nicht in dieser Angelegenheit kundiger) Notar deine Frage nach Prozessaussicht beantworten. Dieser könnte alle Fakten anhand deiner Unterlagen und Aussagen genau beurteilen.

Vielleicht hat privatier59 zum späteren Zeitpunkt noch eine Idee und kann helfen.

Ich hoffe und wünsche dir wirklich Erfolg in dieser Sache !