Erst mal die Sache richtigstellen:

  • Euer Haus ist mit einer Grundschuld von 100.000 € als Sicherheit für einen Immobilienkauf Eurer Tochter belastet (=das, was Du unter "Bürgschaft" verstehst).
  • Um das Haus zu verkaufen braucht Ihr das Einverständnis der Bank, zu deren Gunsten diese Grundschuld eingetragen ist.
  • Grundsätzlich wird das funktioinieren wenn ihr auf dem neu erworbenen Haus ebenfalls wieder eine Grundschuld für diese Bank eintragen lasst. Das wäre analog zu einem Pfandtausch.

An Gebühren fallen die Notar- und Grundbuchkosten für das Löschen der Grundschuld auf dem "alten" Haus sowie für den Neueintrag auf dem "neuen Haus" an. Die exakte Höhe ist vom "Geschäftswert" abhängig und Du kannst sie Du aus einschlägigen Tabellen im Internet ablesen.

Evtl. kommen noch Schätzgebühren der Bank für das "neue" Haus dazu.

Sprecht mit der Bank auch mal darüber, ob dieser neue Grundschuldeintrag erforderlich ist wenn ihr im Gegenzug ein Festgeldkonto über 100.000 € eröffnet und als Ersatzsicherheit zu Gunsten der Bank abtretet. Denn rechnerisch müsste das ja aus dem Verkaufspreis für das "alte" Haus möglich sein.

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Das Problem wird eher sein, dass ihr keinen Kredit dafür bekommt.

Du schreibst selbst, dass ihr beide kein Egenkapital einsetzen könnt und Du Alleinverdiener bist.

  • Das bedeutet eine "über 100%-Finanzierung", also auch für die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten usw.
  • Dazu kommen die kalkulierten Lebenshaltungskosten für 3 Personen, welche Dich rechnerisch alleine als nachhaltig zu tragende Verbindlichkeit belasten.

Während meiner Praxis in der Baufinanzierung habe ich jedenfalls Kredite unter diesen Rahmenbedingungen nicht vergeben.

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Beide werden in der Scene als "Scammer" (Betrüger) bezeichnet.

Was Du hier schreibst bestätigt diese Meinung. Also Finger weg davon.

Aber warum gibst Du Dich denn überhaupt mit solchen Leuten ab welche Du selbst als "arrogant" nezeichnest? Hat Dir Geldgier das Gehirn vernebelt?

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Wie Du vorgehst?

Nun, Du meldest Dich beim bestehenden Wohnort ab und beim neuen Wohnort an. Mir wäre nicht bekannt, dass es in Österreich Bestimmungen gibt, welche einen Umzug in ein anderes Bundesland verhindern oder von Genehmigungen abhängig machen, sofern nicht bestimmte aufenthaltsrechtliche Einschränkungen da sind (z.B. bei Asylsuchenden).

Das hat mit dem Rest wg. Arbeit usw. überhaupt nichts zu tun. Dieses Problem musst Du getrennt davon, wo Du wohnst, lösen. Das ist eher eine Frage, ob ein Umzug deshalb Sinn macht.

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Deine Bank, bei welcher die Kontobelastung erfolgt, kann erst mal nichts dafür. Sie belastet das Konto zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Bank, bei welcher Du Geld abhebst, den Zahlungsausgleich verlangt.

Zu diesem Zeitpunkt gelten auch die Regeln, welche für Überziehungen Deines Kontos gelten, also z.B. möglicher Überziehungsnbetrag und Überziehungszinssatz

Fazit:

Für die Kontoüberwachung bist Du selber verantwortlich. Wenn Du 3 Monate nicht spannst, dass keine Belastung erfolgt, dann hast Du Dich wahrscheinlich eher darüber gefreut und gemeint "diese blöde Bank hat es übersehen".

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Ja, das ist rechtens.

Der Arbeitgeber hat ein schutzwürdiges Interesse daran, dass dieses (unrichtige) Zeugnis oder Kopien davon nicht Dritten gegenüber verwendet werden.

In der Rechtssprechung wird hier auf den § 241 Abs. 2 BGB verwiesen.

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Der Bruder ist natürlich nicht dazu verpflichtet, sondern die Umstände des Todes und den Ablauf der Beerdigung kann er für sich behalten.

Er kann den Ärzte zwar eine Auskunft verbieten, aber nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben sie gegenüber Schwiegermutter als Angehörige und potentielle Erbin eine Auskunftspflicht. Also dort anklopfen und den Paragrafen zitieren.

Gib in eine Internet-Suchmaschine die Begriffe "einsicht patientenakte musterbrief" ein und Du bekommst diverse Treffer für Musterbriefe angezeigt.

Gibt es bei Euch den sog. "Bestattungskalender"? Der ist öffentlich einsehbar und meist in Zeitungen abgedruckt. Aber auch die Friedhofsverwaltungen geben entsprechende Auskunft über Tag und Uhrzeit der Beerdigung.

Wie es mit dem Erbe abläuft hat ja wfwbinder bereits geschildert.

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Ja, wenn das Kind selbst eine Steuererklärung erstellen muss und den Pass ausschliesslich zu gewerblichen Zwecken nutzt. Dann sind es Werbungskosten.

Ansonsten nicht und Du natürlich auch nicht.

https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/gebuehren-fuer-reisepass-absetzen/

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Welche Hilfe erwartest Du? Dass ich mit meinem Account etwas für Dich bestelle? Oder an was denkts Du konkret.

Ist das Problem nicht ganz einfach so zu lösen, dass Dein Vater einen eigenen Account auf seinen eigenen Namen bei Amazon einrichtet? Oder worin siehst du ein Hindernis?

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Das ist eine Frage, welche Du in einem entsprechenden englischen Forum bzw. beim englischen Rententräger stellen musst.

Hier ware es Glück, wenn sich jemand im englischen Rentenrecht rechtssicher auskennt, denn das hier ist ein Forum für Deutschland.

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Es gibt natürlich auch eine Variante:

Käufer des Grundstücks ist eine Bauherrengemeinschaft, bestehend aus diesen beiden Personen.

Beide führen das über in eine Eigentümergemeinschaft und unterteilen das Doppelhaus in 2 Teileigentume.

Eine reale Grundstücksteilung ist dann nicht erforderlich.

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Hier ist zu unterscheiden, ob die Schwiegereltern

  • als Bürgen in die persönliche Haftung für den Kredit selbst gehen
  • oder sie nur ihne Immobile für die dingliche Haftung zur Verfügung stellen.

Im ersteren Fall werden Sie genauso wie ihr als Kreditnehmer behandelt und nehmen die volle Verpflichtung für den Kredit auf sich (vereinfacht gesagt, Unterschiede wg. nur Bürgschaft mal nicht genauer beschrieben). In einer Schufa-Auskunft ist das als vorhandene Verpflichtung mit "Bürgschaft über xx" aufgeführt und wird bei einer eventuellen weiteren Kreditaufnahme durch die Schwiegereltern von der Bank auch als vorhandene Verpflichtung eingerechnet.

Stellen sie nur die Immobilie für einen Grundschuldeintrag zur Verfügung, dann übernehmen sie keine direkte Haftung für den Kredit. Sie haben nur durch die Grundschuld die persönliche und dingliche Haftung, also dann, wenn es zu Zwangsmassnahmen aus dem Kredit heraus kommt. Ein Schufa-Eintrag erfolgt dabei nicht, aber bei einer Kreditaufnahme durch die Schwiegereltern kann es zu Problemen kommen, wenn dann deren Bank ebenfalls einen Grundschuldeintrag fordert. Andererseit kannst Du besseree Koditionen für den Kredit bekommen, wenn ein erstrangiger Grundschuldeintrag möglich ist.

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Nokia ist ja mit einigen Geschäftssparten immer noch in Deutschland vertreten und auf der finnischen Nokia-Seite ist ein Office für Deutschland in Stuttgart mit Telefonnummer genannt (die Adresse in München ist eine reine Besucheradresse):

https://networks.nokia.com/worldwide/de/directory

Versuche es doch erst einmal dort.

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Es ist erstaunlich, dass es immer noch Personen gibt, die auf diese (mehrfach ur)-alte Betrugsmasche hereinfallen. Warnungen davor gibt es zigfach, sowohl in Fernsehbeiträgen als sogar in Zeitungen, deren potentielle Leser nicht unbedingt ein hohes Bildungsniveau haben.

Oft verwenden diese Firmen eine Bezeichnung, welche vom Firmennamen einer durchaus seriösen Firma leicht abweicht. Aber das Grundprinzip ist immer das identische:

Um die Leistung der Firma zu erhalten (hier = Kredit) ist erst einmal etwas zu zahlen. Das kann z.B. eine Nachnahmegebühr für die Unterlagen oder, wie hier, eine Zahlung für eine Übersetzung sein.

So etwas gibt es bei seriösen Firmen nicht.

Also mach jetzt folgendes:

Stell Dich vor den Spiegel und haue Dir 1 Stunde lang links und rechts selber eine rein. Denn das Geld siehst Du nie wieder und einen Kredit bekommst Du von denen erst recht nicht.

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Die Versicherung ist personenbezogen.

Wenn also die Person stirbt, auf welche die Versicherung abeschlossen ist, dann zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe bei Todesfall.

  • Ist es eine Restschuldversicherung, dann zahlt sie an die Bank. Falls diese Versicherungsleistung die offene Kreditsumme abdeckt hat der zweite Kreditnehmer natürlich auch keine Schulden mehr. Ansonsten muss er die noch offene Differenzsumme weiter abzahlen.
  • Bei einer abgetretenen Lebensversicherung ist es genauso. Fall hier aber die Versicherungsleistung den offenen Kreditsaldo übersteigt, dann bekommt den Rest die Person, welche als Begünstigte für die Lebensversicherung im Vertrag benannt ist.
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Zur Feststellungserklärung

Diese Erklärung ist für Erbengemeinschaft, in welcher die verstorbene Mutter ein Teil davon wahr. Ihr übernehmt praktisch die Rolle der Mutter und seid jetzt "deren" Teil davon, also müsst ihr darin aufgenommen werden.

Zur Bezeichnung

Hier ist wesentlich, dass eine endeutige Identifikation und Zuordnung der Anteile möglich und nachvollziehbar ist. Dazu gibt es mehrer Varianten, etwa

  • Erbe 1 [Name, verstorben] zu 1/3, dessen Erbe Erbe 1 [Name]
  • Erbe 2 [Name,] zu 1/3 zuzüglich Anteil 1/3 von Erbe 1 [Name]
  • Erbe 3 [Name, verstorben] zu 1/3, deren Erben dieses Anteils Erbe 3.1 [Name] zu 1/9, Erbe 3.2 [Name] zu 1/9, Erbe 3.3 [Name] zu 1/9

Aber im Prinzip ist das eine Aufgabe dessen, welcher diese Feststellungserklärung erstellt und Geld dafür bekommt, entsprechend kreativ zu sein.

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Machs einfacher:

Gib denen die verlangten Unterlagen und warte ab.

Falls es dann einen Bescheid gibt, welcher Dich zu einer höheren Zahlung verpflichten sollte, dann legst du ggfs. Widerspruch ein, es wird gerichtsmassig und wird auf Rechtmässigkeit geprüft.

  • ist es rechtmässig, dann ist es eben so und das Jugendamt hat recht
  • ist es nicht rechtmässig, dann hat das Jugendamt Pech gehabt, aber Du für die Zukunft rechtliche Sicherheit.
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Die Kernfrage ist: wem gehört die Küche?

  • Ist sie vom Vermieter und in der Mietsache vorhanden (Blick in den Mietvertrag), also mit vermietet, dann kann er einbauen wie er lustig ist, solange er die Kosten für Kauf und Einbau übernimmt. Ist ja sein Eigentum.
  • Anders ist es, wenn die Küche dem Mieter gehört. Dann hat der Vermieter schlechte Karten und kann den Einbau grundsätzlich nicht verlangen, auch wenn er den Kauf zahlen würde.
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Wenn ihr "keine kleine Firma" seid, dann habt ihr sicher einen Betriebs- bzw. Personalrat. Der ist Dein Ansprechpartner zu diesem Thema, bei dem Du sicher dort nicht der erste Anfragende bist.

Ausserdem kann es durchaus sein, dass es bereits eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gibt, in welcher entsprechende Regelungen vorhanden sind (z.B. zu Dienstreisen, Reiserichtlinien o.ä.). Auch das kann Dir der Betriebs- bzw. Personalrat nennen.

Ausserdem - wieso erfolgen diese Buchungen durch Dich? Bei uns in der Bank hat das die Abteilungssekretärin zuverlässig und kompetent erledigt und alles bereits auf Namen der Firma gebucht, so dass entsprechende Rechnungen direkt der Arbeitgeber bekam und wir nicht in Vorleistung treten mussten.

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Garnichts, denn warum solltest du?

Du hast keinen für mich erkennbaren Nachteil wenn er es nicht unterschreibt, denn solange ist er gegenüber der Bank in der selbstschuldnerischen Haftung für den gemeinsamen Kredit, also wenn du nicht mehr zahlen kannst oder willst, dann kann die Bank auch gegen ihn vorgehen.

Für mich ist sein Verhalten ebenfalls nicht nachvollziehbar.

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