Beim Kauf von einem Denkmal Kaufpreis - minus Bodenrichtwert wie AfA
Guten Abend an die Runde,
bei anerkannten Baudenkmälern gelten u.a. nach §7i, §10f und §11b ja besondere Möglichkeiten der Afa. Wie sieht es mit dem Kaufpreis aus? Kann man den Kaufpreis - minus den Bodenrichtwert auch so schnell abschreiben? Oder greift die 2,5% wie bei normalen Gebäuden?
Vielen Dank im voraus
Anton Moog
3 Antworten
Richtig an Deiner Frage ist, dass man den Kaufpreis und die Kaufnebenkosten zwischen Boderwertanteil der Anschaffungskosten und Gebäudeanschaffungskosten aufteilen muss.
Hier Ein Hinweis dazu: http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/finmin-kommentierung-aufteilung-eines-einheitlichen-kaufpreises_164_141128.html
Alle von Dir genannten Vorschriften beziehen sich immer auf die Baukosten und Reparaturaufwendungen.
Diese Abschreibungs- oder Abzugssätze beziehen sich nicht auf die Anschaffungskosten.
Schiller ist ein gutes Stichwort. Vor den Finanzämtern könnte man Schillerdenkmäler errichten. Er hat die Räuber geschrieben, dann kann er sie auch bewachen. ;-)
Und hier ist natürlich jeder willkommen, der Sachverhalte nach ganz persönlcihen Erfahrungen beurteilen kann. Sehe ich jedenfalls so.
Mit einem "Guten Abend an die Runde",
habe ich am 3.12.2013 eine Frage bzgl. des gerade gekauften Denkmals eingeleitet und möchte den Gruß nach knapp 3 Jahren dazwischen, jetzt wiederholen.
In den letzten 3 Jahren ist sehr viel rund um und mit dem Denkmal passiert. Ich habe die ganze Planung selber gemacht, dazu die Verhandlungen der Kredite, der Fördermittel, der Auflagen, dazu die Bauleitung und auch gewerkübergreifend viele Arbeiten. Bin jetzt selbständiger Schreiner mit ein paar Semester Bau-Ing. und jahrelangem CAD-Hintergrund. Jetzt geht es an die Steuern und da würde ich mich über den einen oder anderen Tipp und Rat sehr freuen.
Als kurzer Abriß folgende Stichpunkte.
Kauf 04.12.2013 durch meine Lebensgefährtin - Sie ist die Baudame und klingt netter als Bauherrin ;-), Bezahlung und Schlüsselübergabe 15.12.2013, Winterfest gemacht
in 2014:
Sichtung und Räumung, 1. Sicherungsmaßnahmen, denkmalgerechtes Aufmaß, Anlage Schadenskataster und Raumbuch, Vorplanung und erste Abstimmung mit Denkmalpflege und Behörden, zeichnerische Umsetztung in 3D-CAD Programm, 2. Sicherungsmaßnahmen, Grundstück und Umfeld geräumt, Winterfest gemacht, unbebautes Grundstück (680m²) auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Bauhof, Holzlager, Standort der Baumaschinen, Materiallager und späterer Garage/Holzschuppen Anfang Dezember 2014 gekauft.
in 2015:
Planung bis zum gewerblichen Bauantrag für kl. Wohnung und Schreinerei in der ehm. Scheune und Sanierung mit Umbau Wohnhaus. Antrag auf Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung in Verbinung mit Antrag vorzeitigen Baubeginn wg akuter Bauschäden - erteilt 28.07.2015, Denkmalrechtliche Genehmigung und Erteilung der Baugenehmigung am 22.09.2015, unter Vorbehalt der Vorlage der Prüfstatik, Beauftragung des Prüfstatikers und Planung der Statik, zahlreiche Abriß-, Rückbau- und weitere Baumaßnahmen, kleinere Erweiterungen bzw. Umplanungen genehmigt worden, komplette Einrüstung, Sicherungsmaßnahmen am Dach bzw. Dachstuhl, Winterfest gemacht,
in 2016:
Fachplanung, beschränkte Ausschreibungen, Baumaßnahmen und Sicherungen, Abgabe der Statik, Vorlage der Prüfstatik und Erteilung der abschließenden Baugenehmigung mit rotem Punkt am 14.06.2016, 1. Bauabschnitt und Baumaßnahmen laufen voll an, z.Z. wg Frost/schlechtem Wetter etwas Ruhe und Baustelle wird ab Mitte Dezember Winterfest gemacht.
in 2017 geplant:
Fertigstellung 1. Bauabschnitt: Schreinerei zieht in die Scheune, 2. Bauabschnitt: Ausbau der kl. Wohnung anschließend ziehen wir in die kl. Wohnung,
in 2018 geplant:
3. Bauabschnitt Sanierung Wohnhaus und Anbau Wintergarten evtl. Umzug ins Wohnhaus, Vermietung kl. Wohnung. ansonsten erst 2019...
Also habe ich jetzt endlich Zeit, mich auch um die ganze Thematik Steuern bzw. Förderanträge Dorferneuerung für die Jahre 2013 und folgend zu kümmern.
Als Handwerkszeug habe ich die WISO-Steuerstoftware von Buhl, mit der ich die EkSt. 2009 bis 2012 für meine Lebensgefährtin (A14+) gemacht habe - hat ganz gut geklappt und Sie hat auch gut zurück bekommen.
Im Moment sortiere ich noch Belege und wollte dann mit einem Art Netzdiagramm die verschiedenen relevanten Punkte/Positionen und internen/externen Beziehungen mal aufzeichnen.
Ist schon ganz schön komplex, oder wie geht Ihr an sowas ran?
Mit freundlichen Grüßen
Anton Moog
Ich habe den Verdacht, dass die anwesende Steuerberaterschar das Problem nicht verstanden hat.
Ja, alles was weder als Bodenanteil nicht abgeschrieben oder als Denkmalsanierungskosten begünstigt abgeschrieben werden kann, wird mit den 2,5 % agbeschrieben. Nicht wie bei normalen neuen aber wie bei normalen alten (vor 1925 errichteten) Gebäuden.
Vielen Dank für Deine gute und klare Antwort.
Heute war der Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages und bald kann es los gehen. Da es sich ja um ein eher spezielles Thema handelt (nur ca. 2% der Bausubstanz ind Deutschland sind Denkmäler) würde ich mich freuen wenn ich mich damit hier einbringen könnte. Erfahrungen und Überraschungen werden bestimmt gemacht und erlebt. Aber um mit Schiller zusprechen: "Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit und neues Leben blüht aus den Ruinen."
Vielen Dank für Deine gute und klare Antwort und den weiterführenden Link.
Heute war der Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages und bald kann es los gehen. Da es sich ja um ein eher spezielles Thema handelt (nur ca. 2% der Bausubstanz ind Deutschland sind Denkmäler) würde ich mich freuen wenn ich mich damit hier einbringen könnte. Erfahrungen und Überraschungen werden bestimmt gemacht und erlebt. Aber um mit Schiller zusprechen: "Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit und neues Leben blüht aus den Ruinen."