Wie rechne ich den Geschäftswert bei einer Schenkung eines unbebauten Grundstücks aus?

2 Antworten

Da diese Schenkung nur über einen Notar abgewickelt werden kann ist es eigentlich dessen Aufgabe den Schenkungswert zu ermitteln. Dabei obliegt es aber Dir selbst einen Wert vorzugeben der niedriger ist als das Dir vorliegende Gutachten. Nur wenn der festgesetzte Wert deutlich zu niedrig angesetzt wurde, wird das Finanzamt von sich aus eine Korrektur nach oben vornehmen.

freshibear:

Um es vorwegzunehmen: deine Ansicht ist richtig; der Geschäftswert beträgt 1 007 000 €.

Fehlen Anhaltspunkte für die Wertbestimmung und weigern sich die Beteiligten Wertangaben  zu machen oder Bewertungsunterlagen vorzulegen, weil sie z.B. die Meinung vertreten, es sei Sache des Notars, kann der Wert gemäß § 95 GNotKG nach billigem Ermessen festgesetzt werden.

"Steht der Verkehrswert nicht fest, ist er zu bestimmen.... 3) anhand von sonstigen amtl. bekannten Tatsachen oder Vergleichswerten aufgrund einer amtlichen Auskunft"  - § 46 Gerichts- und Notarkostgengesetz - .