AfA eines Gebäudes bei Kauf von gradlinigen Verwandten?
Guten Tag,
ich überlege eine Immobilie von meinem Vater zu kaufen. Hier fällt keine Grunderwerbsteuer an, nur wie sieht es mit der AfA des Gebäudes aus?
Muss in diesem speziellen Fall die Abschreibung wie bei einer Schenkung übernommen werden oder beginnt Sie neu, bezogen auf den Kaufpreis abzüglich des Grundstückpreises mit 2% je Jahr?
2 Antworten
Kommt drauf an.
Erwirbst du die Immobilie zum gemeinen Wert, also zum ortsüblichen Preis, wird die AfA wie bei einem Kauf unter Fremden ermittelt.
Erwirbst du die Immobilie teilentgeltlich, das ist dann der Fall, wenn du die Immobilie unter dem ortsüblichen Preis kaufst, bekomst du für den entgeltlichen Teil die "neue" AfA.
Für den unentgeltlich erworbenenen Teil führst du die bisherige AfA weiter.
Das Ganze muss dann prozentual ermittelt werden.
Die Bemessungsgrundlage ändert sich doch - also auch die Afa.
kommt drauf an....