Gebäude Afa schon während Bauphase
hi,
habe ich die möglichkeit schon während der bauphase eine afa geltend zu machen, oder erst ab fertigstellung?
beispiel:
kauf einer neuen, noch zu bauenden, gewerbeeinheit, welche vermietet wird.
kaufdatum 1.8.2012 fertigstellung bis 10.2013. KP zahlung ratierlich nach fertigstellungsgrad. vermietet zum 1.1.2014
1.kann man bereits für 2013 und anteilig 2012 eine afa rechnen, oder erst ab 2014. 2.die finanzierungskosten müsste ich bereits geltend machen können,oder? 3.wird bei einem neubau bzgl. der afa wahlmöglichkeit linear oder 4% für 8 Jahre 2,5 für die nächsten 6 Jahre .... zwischen einer gewerbeeinheit und vermieteten objekten zu wohnzwecken unterschieden, oder werden diese gleich behandelt.
danke
vg
arno
1 Antwort
Afa kann in Anspruch genommen werden sobald das Gebäude bestimmungsgemäß nutzbar ist, was in der Bauphase ja wohl noch nicht der Fall ist.
www.steuerthek.de/handbuch/est/vuv_werbungskosten_afa_hoehe.htm
Der arme Mann ist am bauen. Da kann man nicht immer nur an die deutsche Sprache denken. Die können die Bauarbeiter schließlich auch nicht.
Wenn er so baut wie er schreibt, möchte ich keinen Fuß in das Gebäude setzen.
Überhaupt galoppiert ja die Volks-Dummheit. Der Verblödungsfaktor lässt sich in etwa abschätzen, siehe k-Faktor oder Kai Diekmann. Die übernächste Generation wohnt entweder wieder auf Bäumen oder kehrt ins Wasser zurück.
Ich jedenfalls werde mit 80 nicht mehr zum Arzt gehen oder über eine Brücke. Denn ich weiß ja, aus welcher Generation der Doktor stammt und wer die Brücke entworfen oder gebaut hat.
@Privatier.
Die können die Bauarbeiter schließlich auch nicht.
Willst mich wohl beleidigen. ;-))
Ich nenne lediglich die Fakten.
Für den Umgang mit der Zurschaustellung negativer Emotionen ist der Vertreter der jeweils präferierten Religion zuständig.
Hallo EB und Privatier ,
Wenn er so baut wie er schreibt, möchte ich keinen Fuß in das Gebäude setzen.
Langsam wird es wirklich persönlich !! Maurer mit Abitur wird auch in 20 Jahren kein Arzt werden ! ;-))
@Zitterbacke: Mein alter Herr war StB und fühlte sich dennoch auf allen rechtlichen Gebieten firm und auf allen anderen, inklusive baufachlicher Arbeiten,ohnehin. Muß eine Berufskrankeit sein.
Keine Krankheit, sondern einfach unser Berufsbild. Ein StB hat eben alles zu wissen. und zu kennen.
Achja, und natürlich muss jeder StB seine Macke pflegen.
Toller Link. Den hab ich auch gleich nicht angeklickt, und es geht mir prima.
Was wollte sie denn eigentlich wissen? Du kämpfst dich doch immer durch solch lieblos hingerotzte Textruinen. Da könntest du den Text eigentlich mal ins Deutsche übertragen.