Wie berechnet sich die AfA bei Einbau einer neuen Duschabtrennung durch Handwerker?

2 Antworten

Mal abgesehen von dieser Dusche wird es deswegen spannend:


diverse Dinge erneuern lassen.

Wenn das Haus modernisiert wird, dann stellt sich erstens die Frage wurde das Haus in den letzten drei Jahren gekauft (dann ist bei einer Erhaltungsaufwandssumme von mind. 15 % der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten alles anschaffungsnaher Herstellaufwand (und entsprechend mit 2 % p.a. abzuschreiben) oder bei vor länger Zeit gekauftem Haus: zweitens welche Gewerke modernsiert wurden.

https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/gebaeude-anschaffung-und-renovierung/55.html

Siehe auch hier unter Herstellungsaufwand:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12207.xhtml?currentModule=steuern

Nur die Erneuerung der Dusche alleine wäre typischer Erhaltungsaufwand.