Wie berechnet sich die AfA bei Einbau einer neuen Duschabtrennung durch Handwerker?
Hallo,
ich habe in meinem vermieteten Einfamilienhaus im letzten Jahr durch Handwerksfirmen diverse Dinge erneuern lassen.
Meine Frage ist, wie berechnet sich die Afa bei Einbau einer neuen Duschabtrennung- Duschkabine durch den Glaser?
Und muss ich den ganzen Betrag einschließlich Arbeitskosten abschreiben oder nur das Material??
Finde einfach nichts in Tabellen :-(
Freue mich auf Antworten...
Michael
2 Antworten
nix AfA ....
ist Erhaltungsaufwand
Mal abgesehen von dieser Dusche wird es deswegen spannend:
diverse Dinge erneuern lassen.
Wenn das Haus modernisiert wird, dann stellt sich erstens die Frage wurde das Haus in den letzten drei Jahren gekauft (dann ist bei einer Erhaltungsaufwandssumme von mind. 15 % der abschreibungsfähigen Anschaffungskosten alles anschaffungsnaher Herstellaufwand (und entsprechend mit 2 % p.a. abzuschreiben) oder bei vor länger Zeit gekauftem Haus: zweitens welche Gewerke modernsiert wurden.
https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/gebaeude-anschaffung-und-renovierung/55.html
Siehe auch hier unter Herstellungsaufwand:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12207.xhtml?currentModule=steuern
Nur die Erneuerung der Dusche alleine wäre typischer Erhaltungsaufwand.