Wohnrecht in Anlage V steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Für unentgeltlich überlassene Teile des Objekts kannst du natürlich keine Werbungskosten geltend machen.

Somit kannst du das Wohnrecht mangels Einnahmen auch nicht abschreiben.


alfa4561 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 14:40

Danke für die schnelle Antwort. Für mich ergeben sich noch folgende Fragen: also muss ich alle Kosten des Gebäudes um unentgeltliche Teile kürzen, auch die Afa? Kann ich die Summe, die für das Wohnrecht im Grundsteuerbescheid angesetzt wurde, nicht auf meine Anschaffungskosten drauf schlagen? Oder die im Notarvertag angesetzten jährlichen 6.000 als dauernde Last angeben? Hierzu muss ich noch ergänzen, dass ich nicht mit den ehemaligen Eigentümern, die das Wohnrecht erhalten haben, verwandt oder dergleichen bin. Sie bezahlen alle für ihre Wohnung anfallenden Betriebskosten.

Petz1900  13.10.2019, 20:24
@alfa4561
  1. ja
  2. ja
  3. die dauernde Last ist für das Wohnrecht? Dann nicht.
alfa4561 
Beitragsersteller
 14.10.2019, 14:08
@Petz1900

Danke für die Rückmeldung. Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Summe von 30 T, welches im Grundsteuerbescheid festgelegt wurde, auf meine Anschaffungskosten des Gebäudes draufschlagen kann und diese 50 Jahre absetzen, statt das Wohnrecht, welches jährlich mit 5 T im Vertrag vereinbart wurde, als dauernde Last jährlich absetze?

alfa4561 
Beitragsersteller
 14.10.2019, 14:16
@Petz1900

Danke für die Rückmeldung. Habe ich es richtig verstanden, dass ich die im Grundsteuerbescheid festgelegte Summe von 30 T für das Wohnrecht, auf meine Anschaffungskosten des Gebäudes draufschlagen kann und diese 50 Jahre lang absetze, statt das im Notarvertrag mit jährlich 5 T vereinbarte Wohnrecht, als dauernde Last jährlich mit 5 T abzusetzen? Im Bescheid wurde das Wohnrecht für 6 Jahre berechnet, also 5 T x 6 J gleich 30 T Wert. Wenn ich das auf die Afa des Gebäudes draufschlage, muss ich wieder den unentgeltlichen Teil rausrechnen. Oder? Wiederspricht sich das dann nicht?

Danke für die schnelle Antwort. Für mich ergeben sich noch folgende Fragen: also muss ich alle Kosten des Gebäudes um unentgeltliche Teile kürzen, auch die Afa? Kann ich die Summe, die für das Wohnrecht im Grundsteuerbescheid angesetzt wurde, nicht auf meine Anschaffungskosten drauf schlagen? Oder die im Notarvertag angesetzten jährlichen 6.000 als dauernde Last angeben? Hierzu muss ich noch ergänzen, dass ich nicht mit den ehemaligen Eigentümern, die das Wohnrecht erhalten haben, verwandt oder dergleichen bin. Sie bezahlen alle für ihre Wohnung anfallenden Betriebskosten.