Bauträgerkaufvertrag weicht ab von Teilungserklärung?


22.10.2021, 17:48

Das steht im Kaufvertrag:

Verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 5 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss mit Keller im Kellergeschoss und dem Sondernutzungsrecht an der Terrassen- und Gartenfläche SNR 5.

3 Antworten

Das sind keine Fragen für ein Laienforum. Da brauchst Du eine anwaltliche Beratung.

Interessant an der Sache wird sein, wer denn eigentlich den Fehler gemacht hat, der Bauträger oder der Notar.

Wenn der Bauträger ahnungslos war würde ihm sicherlich eine Irrtumsanfechtung zustehen.

Wenn der Notar den Fehler gemacht hat ist an einen Fall von Notarhaftung zu denken.


Mikkey  22.10.2021, 12:53

Der Fehler kann eigentlich nur beim Bauträger liegen, denn der erstellt ja i.d.R. die Teilungserklärung.

Hier sollte m.E. der Bauträger insoweit nachbessern, als er die Teilungserklärung so abändert, dass sie mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Wie er das anstellt (mit X bereits geschlossenen Kaufverträgen für andere Wohnungen) ist sein Problem.

Aber wenn der Fragesteller nicht am Ende u.U auf einen Keller ganz verzichten will, sollte er bestimmt nicht einfach so unterschreiben. Die Beratung beim Anwalt ist hier unumgänglich und die paar Euro sollten dafür allemal übrig sein.

grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 08:47

Danke dir erstmal vielmals

grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 08:46

Ich denke, der Bauträger hat den gleichen Vordruck genommen, wie bei den anderen Wohnungen, nur das meiner Wohnung kein Keller zusteht. Er hat es vergessen zu ändern im Kaufvertrag, also zu entfernen. Ich wusste es ja auch schon im Vorhinein, war nur halt überrascht , das jetzt doch mit Keller.

grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 08:28

Soll ich das jetzt so hinnehmen und unterschreiben, schließlich steht ja nix in der Teilungserklärung von dem Keller. Bei den anderen Wohnungen steht dann z.B. extra: Wohnung 1 mit Keller im Kellergeschoss Möchte mich jetzt nicht schon mit der Firma verzanken, es ist noch viel zu machen(Sonderwünsche, etc, Einzug erst in 1,5 Jahren)

Privatier59  22.10.2021, 08:44
@grancanaria817

Es muss Dir klar sein, dass Du mit einer Zustimmung zu einem geänderten Kaufvertrag alle eventuellen Rechte verlierst.

Der Kaufvertrag zählt!

Wer hat denn den Fehler gemacht, der Bauträger oder der Notar?

Was hat denn damals das Exposé ausgesagt, mit oder ohne Keller?


grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 08:30

Exposé ohne Keller

Alarm67  22.10.2021, 11:25
@grancanaria817

Dann einigt euch, ihr wollt ja noch die nächsten Monate/Jahre miteinander klar kommen

Vielleicht kannst Du einen kleinen Nachlass oder einen Extrawunsch verhandeln.

Viel Erfolg!

grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 08:24

Das weis ich nicht. In der Teilungserklärung steht nichts vom Keller. Der Bauträgerkaufvertragsentwurf vor dem Kauf, der auch zur Prüfung zur Bank ging, da steht genau der gleiche Satz :

verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 69 gekennzeichneten Wohnung im Erdgeschoss mit Keller im Kellerge- schoss und dem Sondernutzungsrecht an der Terrassen und Gartenfläche SNR 69.

also identisch mit unserem Kaufvertrag jetzt, nur das jetzt mein Name drin steht.

Nicht unwesentlicher Bestandteil des Kaufs, der Kaufpreisfindung und des notariellen Kaufvertrags war auch der Kellerraum. Welchen Stellenwert bei deiner Kaufentscheidung der Kellerraum hatte und künftig einnehmen soll, lässt du offen. Kannst du hierauf verzichten - empfehlen wird dir dies niemand - stellt sich auch die Frage der Kaufpreisreduzierung.


grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 13:14

Ich wusste allerdings schon im vorraus, das ich nur ein Abstellraum in der Wohnung habe und keinen Keller.

grancanaria817 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 13:12

Danke allen für die Antworteten.

Das heißt, gekauft und unterschrieben, steht er mir zu? Obwohl er nicht in dem Grundbuch und der Teilungserklärung vorhanden ist?