müssen Parkplätze in der Teilungserklärung genannt werden?
Hallo zusammen,
wir haben vor Kurzem eine ETW im Erdgeschoss erworben zu dieser Wohnung gehören 6 Parkplätze. Diese Werden explizit als Sondereigentum benannt und im Aufteilungsplan der Wohnung per Ziffer zugeschlüsselt.
Der Verwalter ist auch mit 60% der größte Eigentümer an der WEG vermietet insgesamt 5 Parkplätze welche nicht in der Teilungserklärung, Aufteilungsplan sowie Lageplan erwähnt werden.
Frage: Darf er das einfach so machen dass er für sein finaziellen Vorteil Flächen von Gemeinschaftseingetum einfach so vermietet. 3 der benannten Parkplätze befinden sich sogar in der "Einfahrtstrasse" zum Hauseingang und sind ganz klar keine Parkplätze.
Was können wir als Miteigentümer nun tun? Uns gehören 216/1000 vom Haus.
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Sekka
Hast du neben dem Wohnungseigentum auch Sondereigentum an einer bestimmten Stellfläche erworben, dann gehört der Stellplatz dir zur alleinigen uneingeschränkten Nutzung. Die übrigen Plätze kann der Eigentümer vermieten, selbstnutzen oder auch ungenutzt lassen.
wir haben Sondereigentum an 6 PArkplätzen erworben. 5 weitere (oben beschrieben) sind meiner Meinung nach Gemeinsschaftseigentum - werdem aber vom Verwalter vermietet.
diese 5 oben genannten Parkplätze sind in der Teilungserklärung nichts als sondereigentum bezeichnet. Sie sind eingentlich üebrhaupt nichts als Parkpläötze in den Plänen geklariert.