müssen Parkplätze in der Teilungserklärung genannt werden?

1 Antwort

Sekka

Hast du neben dem Wohnungseigentum auch Sondereigentum an einer bestimmten Stellfläche erworben, dann gehört der Stellplatz dir zur alleinigen uneingeschränkten Nutzung. Die übrigen Plätze kann der Eigentümer vermieten, selbstnutzen oder auch ungenutzt lassen.


sekka 
Beitragsersteller
 10.02.2020, 16:57

Franzl0503

wir haben Sondereigentum an 6 PArkplätzen erworben. 5 weitere (oben beschrieben) sind meiner Meinung nach Gemeinsschaftseigentum - werdem aber vom Verwalter vermietet.

diese 5 oben genannten Parkplätze sind in der Teilungserklärung nichts als sondereigentum bezeichnet. Sie sind eingentlich üebrhaupt nichts als Parkpläötze in den Plänen geklariert.