Spekulationssteuer bei Änderung Teilungserklärung <2 Jahre?
Hallo,
ich bewohne seit drei Jahren meine Eigentumswohnung selbst und will diese im 4 Jahr jetzt verkaufen.
Vor einigen Monaten wurde aber die Teilungserklärung durch Kellertausch geändert, ich habe jetzt einen größeren Keller und 2/1000 mehr Anteil an der Gesamtimmobilie.
Startet die Frist zur Spekulationssteuer mit dieser Änderung wieder von vorn?
Vielen Dank für Euren Rat!
2 Antworten
Nein, du hast den Keller ja selbst bewohnt ;)
Nein und es wäre auch einerlei gewesen, wenn du direkt nach der neuen Teilungserklärung verkauft hätest.