Sondernutzungsrecht und Grundsteuer. Wie korrekt angeben?
Momentan sitze ich an der Abgabe des Formulars zu Berechnung der neuen Grundsteuer...
Wir wohnen in einem Haus mit 3 Eigentumswohnungen (wir sind Besitzer der Wohnung im 1.OG) und auf die Wohnung im EG entfällt ein Sondernutzungsrecht am Garten.
Das Grundstück hat insgesamt 550m², wovon sagen wir mal gut 240m² bebaut bzw. Gemeinschaftseigentum sind. Der Rest - also 310m² - ist die Sondernutzungsfläche Garten.
Wie verhält es sich nun mit der Grundsteuer? Muss ich diese als Eigentümer der Wohnung 1.OG anteilig für die Sondernutzungsfläche mitzahlen, obwohl ich vom Garten nichts habe?
Ich muss ja schließlich bei Abgabe der Erklärung die Fläche des kompletten Flurstücks angeben.
In den Miteigentumsanteilen findet das Sondernutzungsrecht jedenfalls keine Berücksichtigung, die Anteile für Wohnung EG und Wohnung 1.OG sind jeweils identisch (gleiche Wohngröße).
Vielleicht kann hier ja jemand weiterhelfen, ich stehe momentan ziemlich auf dem Schlauch!
1 Antwort
Ein Sondernutzungsrecht spielt keine Rolle, es ist ja nicht euer Eigentum.
Und natürlich gibst du zunächst die Fläche des gesamten Flurstücks an, an anderer Stelle wird aber gefragt, wie hoch dein Miteigentumsanteil ist.
Und dieser prozentuale Anteil am Grund und Boden gehört dir, auch wenn du ihn nicht nutzt oder nicht nutzen darfst.
Ja.
Er hat hoffentlich ja beim Kauf auch den kleineren Anteil bezahlt. Eigentum ist es aber trotzdem.
Das ist schon klar, aber ich mache mal ein extremes Beispiel:
Stellen wir uns ein 2 Familienhaus mit einem Garten in der Größe von 10.000m² vor. Hier gibt es nun ein Sondernutzungsrecht für den Eigentümer im Erdgeschoss, die Miteigentumsanteile sind jedoch 50/50 verteilt.
Trägt der Eigentümer der zweiten Einheit nun die (bei dieser Größe) doch immensen Kostenanteile, obwohl er vom Garten nichts hat?