Sondernutzungsrecht und Grundsteuer. Wie korrekt angeben?

1 Antwort

Ein Sondernutzungsrecht spielt keine Rolle, es ist ja nicht euer Eigentum.

Und natürlich gibst du zunächst die Fläche des gesamten Flurstücks an, an anderer Stelle wird aber gefragt, wie hoch dein Miteigentumsanteil ist.

Und dieser prozentuale Anteil am Grund und Boden gehört dir, auch wenn du ihn nicht nutzt oder nicht nutzen darfst.


clanger805 
Beitragsersteller
 18.10.2022, 22:49

Das ist schon klar, aber ich mache mal ein extremes Beispiel:

Stellen wir uns ein 2 Familienhaus mit einem Garten in der Größe von 10.000m² vor. Hier gibt es nun ein Sondernutzungsrecht für den Eigentümer im Erdgeschoss, die Miteigentumsanteile sind jedoch 50/50 verteilt.

Trägt der Eigentümer der zweiten Einheit nun die (bei dieser Größe) doch immensen Kostenanteile, obwohl er vom Garten nichts hat?

Alarm67  19.10.2022, 07:24
@clanger805

Klar!

Denn das Sondernutzungsrecht ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen!

Tiiii  19.10.2022, 07:41
@clanger805

Ja.

Er hat hoffentlich ja beim Kauf auch den kleineren Anteil bezahlt. Eigentum ist es aber trotzdem.