Spekulationssteuer bei Kaufvertrag mit Anteilen?

2 Antworten

Du hast die Wohnung zwischen Erwerb und verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt, damit gilt die 10 Jahresfrist nicht.

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

tcc1963 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 22:22

Danke für die Antwort. Ab 2019 Februar 2019 ist diese aber vermietet worden. Daher sollte hier leider wieder die Zehnjahresfrist greifen.

wfwbinder  01.07.2020, 05:16
@tcc1963

Stimmt, aber as mit er Vermietung steht nicht im Sachverhalt.

Ausserdem wurde die Wohnung 2003 gekauft und damit ist die 10 Jahresfrist erfüllt.

Du wohnst doch länger als zwei Jahre drin.


tcc1963 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 22:43

War nicht beabsichtigt. Wollte das Thema Eigennutzung direkt ausschließen und den Fokus auf die 10 Jahre legen. War aber ein entscheidener Punkt, den ich hätte erwähnen müssen.

tcc1963 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 22:33

Danke für die Info. Leider mit Einschränkung (Vermietung). Daher meine gezielte Frage zur Zehnjahresfrist.

LittleArrow  30.06.2020, 22:38
@tcc1963

Warum hast Du das im Sachverhalt anders beschrieben: "möchte meine selbstgenutzte Wohnung, die ich seit 2003 ja bewohne ..."?