Spekulationssteuer bei Kaufvertrag mit Anteilen?
Ich habe 2003 ein Haus mit meinen Eltern gekauft. Im Kaufvertrag wurde der Besitz in Anteilen angegeben. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Teilungserklärung. Das Objekt verfügte aber über zwei abgeschlossenen Wohneinheiten. 2011 wurden die Anteile in einer Teilungserklärung aufgeliedert.
Jetz möchte meine selbstgenutzte Wohnung, die ich seit 2003 ja bewohne, verkaufen.
Fällt hier die Spekulationssteuer an? Welcher Zeitpunkt für die Zehnjahresfrist ist hier anzuwenden? 2003 als Kaufdatum oder erst nach der Teilungserklärung in 2011?
2 Antworten
Du hast die Wohnung zwischen Erwerb und verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt, damit gilt die 10 Jahresfrist nicht.
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Du wohnst doch länger als zwei Jahre drin.
War nicht beabsichtigt. Wollte das Thema Eigennutzung direkt ausschließen und den Fokus auf die 10 Jahre legen. War aber ein entscheidener Punkt, den ich hätte erwähnen müssen.
Danke für die Info. Leider mit Einschränkung (Vermietung). Daher meine gezielte Frage zur Zehnjahresfrist.
Warum hast Du das im Sachverhalt anders beschrieben: "möchte meine selbstgenutzte Wohnung, die ich seit 2003 ja bewohne ..."?
Danke für die Antwort. Ab 2019 Februar 2019 ist diese aber vermietet worden. Daher sollte hier leider wieder die Zehnjahresfrist greifen.