Als Anbieter vom angenommen Angebot zurücktreten?
Ich habe am 30.03.2020 per E-Mail ein schriftliches Kaufangebot eines Immobilienmaklers angenommen. Dieser hat heute, am 02.04.2020, auf Anfrage des Eigentümers sein Angebot zum Verkauf zurückgezogen, da der Eigentümer das Objekt nicht mehr verkaufen möchte. Ist dies zulässig?
3 Antworten
Ja, das ist zulässig. Denn der Kauf einer Immobilie erfordert aufgrund des Gesetzes zwingend einen Vertrag bei einem Notar. Solange dieser notarielle Vertrag noch nicht geschlossen wurde, ist der Kauf noch nicht bindend.
Wenn Du schon Kosten durch die Zusage gehabt hast, könntest Du Schadenersatz fordern, aber Du kannst keinen zum Verkauf zwingen.
Ich dachte eher an den Fall, den ich selbst schon erlebt habe: Man einigt sich mit dem Verkäufer auf Handschlag. "Gut, dann lasse ich vom Notar einen Vertrag vorbereiten und einen Termin vorschlagen." "Ja klar, können Sie machen."
Nach 3 Tagen, dann der Rücktritt wegen ....bla, bla,bla...
Dem habe ich die Entwurfsgebühr vom Notar weitergeleitet.
(Der Notar wollte von mir nichts haben, aber ich habe es dem Verkäufer nicht gegönnt da so rauszukommen)
Ja natürlich. Die Annahme eines Angebotes ist noch kein Kaufvertrag, insbesondere gilt das für unbewegliche Sachen.
0,000000001 Cent Stromkosten für die E-Mail? Zuzüglich Fingerkuppenabnützungsgebühr.