Kaufangebot an Erbengemeinschaft - Landwirtschaftlicher Grundbesitz?
Eine Erbengemeinschaft verfüge gemeinsam über ein Stück Land, ca. 10.000 m², auf dem Landwirtschaft betrieben wird. Dass das Land in der Zukunft irgendwann einmal Bauland wird, sei nicht absehbar.
Die Agrargenossenschaft schreibt alle Mitglieder der Erbengemeinschaft an und offeriert ihnen ein Kaufangebot für das Land. Jedem Mitglied der Erbengemeinschaft steht es frei, zu entscheiden, ob er/sie verkauft oder nicht.
Wie sollte ein Mitglieder der Erbengemeinschaft nun vorgehen, wenn die Erbengemeinschaft aufgrund von Zerstrittenheit nicht gemeinsam handelt? Gleich verkaufen? Oder erhöht der Offerierende das Angebot nach und nach, wenn man nicht gleich verkauft? Könnte sich etwas Zögern also auszahlen? Oder ist im schlimmsten Fall zu befürchten, dass der eigene Anteil aus dem gesamten Grund "herausgeschnitten" wird, wenn man irgendwann der letzte verbleibende noch-nicht-Verkäufer ist und somit der Verkauf scheitert?
Vielleicht kennt sich jemand mit solchen Szenarien aus und kann weiterhelfen. Besten Dank schon einmal für die Infos!
3 Antworten
Normalerweise dürfen landwirtschaftliche Flächen nur an Landwirte verkauft werden. Die Zahl der Kaufangebote dürfte sich damit in Grenzen halten und überhöhte Preisangebote durch Zahnärzte und andere landwirtschaftsfremde Geldanleger entfallen ganz.
Erwerben aus der Erbengemeinschaft kann die Agrargenossenschaft nur den "ideellen" Anteil (=Bruchteil am Gesamtobjekt) eines Miterben. Wenn ihr das gelingt, kann sie, wie auch jedes andere Mitglied der Erbengemeinschaft, die Zwangsversteigerung des Gesamtobjekts betreiben und bei der Versteigerung das ganze Objekt erwerben.
Hmm... Eines verstehe ich gerade nicht. Seid ihr nun eine Erbengemeinschaft oder gehört jedem ein Teil der Fläche? Ich gehe mal von ersterem aus. In diesem Fall kannst du gar nicht ohne "deinen Teil der Fläche" verkaufen. Wenn es keine Einigung über den Verkauf gibt und trotzdem jemand raus will, wird "einfach" die Zwangsversteigerung angesetzt und der Erlös entsprechend aufgeteilt. Dies ist meist aber der schlechteste Weg.
Wie ihr am besten verhandeln solltet, wird dir hier niemand sagen können. Verhandeln ist sicher nie schlecht, aber wie eure Karten stehen werdet ihr dann sehen.
uns geht es genau so aber mein Bruder und ich bekommen nur Pflichtanteile auch Ackerland aber die Summe ist noch höher der Bruder hat das vor Kaufrecht hat aber kein Geld er soll Kredit auf nehmen weis nicht wie bei Euch die Lage ist?