Kaufvertrag ohne Kaufpreis?
Hallo Community, wir haben vor für eine Feier eine Torte bei einem Bäcker zu bestellen. Im Vorfeld hatten wir mit Ihm ein Gespräch in dem wir Größe Farbe Geschmack Liefertermin usw. bestimmt haben, darauf hin wollte uns der Bäcker ein Angebot zukommen lassen. Leider hat er bis heute Versäumt uns das Angebot zu schicken, auch nach mehrmaligem Aufforderungen haben wir noch kein Angebot bekommen.
Angenommen die Torte würde am Tag der Feier geliefert werden ohne das wir ein Angebot erhalten haben. Ist der Kaufvertag dann gültig? Im nachgang könnte er uns ja einen X belibigen Preis nehnen mit dem wir gar nicht einverstanden sind
2 Antworten
"Wir haben vor .... eine Torte zu bestellen."
Also ist nichts bestellt.
Bestellt würde nach Angebot, das ist nicht da.
Zur Zeit ist die Gefahr, dass es bei der Feier mangels Bestellung gar keine Torte gibt viel größer, als das der Konditor die Anfrage als Auftrag gedeutet hat und eine Torte liefert, die aber teurer ist als erwartet.
Somit also hingehen, oder anrufen, nach dem Preis fragen und dann bestellen, oder nicht.
Man kann in Deutschland alles kaufen ohne das einem der Preis dafür bekannt ist. Freilich kann man den Preis erfragen, muss es aber nicht. Mit der Beantragung der Lieferung hat man seinen Willen kund getan, mit der Lieferung hat der Lieferant die Bestellung angenommen. 2 Willensübereinstimmungen bedeuten man schließt einen Kaufvertrag. Der Preis spielt nur eine untergeordnete Rolle. Freilich kann man dann einen x-beliebigen Preis berechnet bekommen und muss zahlen.
So einfach ist das aber nicht.
Die Willenserklärung des Kunden beinhaltete aber auch, daß der Preis in einem schriftlichen Angebot genannt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen. Wenn der Bäcker mit der Torte vor der Tür steht, macht er ein Angebot, da er dann auch den Preis nennen wird. Erst durch diese Annahme des Angebotes gibt es die zwei erforderlichen Willenserklärungen und der Vertrag kommt durch die Annahme zustande.
Ausserdem kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, da ein wesentliches Merkmal eines Vertrages fehlte, nämlich der Preis. Wenn nicht noch mehr oder weitere Vertragsbestandteile besprochen wurden als wir jetzt kennen, gibt es auch keinen Vertrag.
Einen x-beliebigen Preis, den man bezahlen muß, gibt es nicht.